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Displayboard Flughafen Delayed in roter Schrift,
Eines der häufigsten Probleme auf Flugreisen sind Verspätungen. Ab einer gewissen Verspätungsdauer müssen Fluglinien diverse Leistungen erbringen. Bild: wavebreakmedia / Shutterstock

Flugverspätung - Was steht mir zu?

Die Regelung über Ansprüche bei Verspätungen sind in der Fluggastrechteverordnung (EG Nr.261/2004) genau bestimmt. Abhängig von der  Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung, stehen Betreuungsleistungen und entweder schnellstmögliche anderweitige Beförderung oder finanzielle Entschädigung zu.

Informationspflicht und Betreuungsleistungen

Bei einer Abflugverspätung ab zwei Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten oder Snacks, Erfrischungen und bei Bedarf auf zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails. Die Airline sollte Sie am Abfertigungsschalter oder Flugsteig über Ihre Rechte informieren (z.B. Informationsblatt).

Wenn der Flug auf den nächsten Tag verlegt wird, steht Ihnen kostenloser Transfer (hin & retour) zu einer kostenfreien Hotelunterkunft zu.

Piktogramm zum Thema "Speisen und Getränke"

Speisen und Getränke

Das Ausmaß der Betreuungsleistung hängt laut Verordnung von Ihrer verspäteten Ankunftszeit im Vergleich zur geplanten Ankunftszeit und der Länge Ihrer Flugstrecke ab. Es fällt auch ins Gewicht, ob ein Flug im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR Länder siehe oben) stattfindet. In der Praxis händigen Airlines meist Gutscheine für Flughafenrestaurants aus. Manchmal wird aber auch nichts angeboten und Wartende werden nicht über zustehende Ansprüche informiert. Deshalb fehlen dann oft die nötigen Belege über Ausgaben, die man während der Wartezeit gehabt hat. Heben Sie also alle Belege für solche Restaurant-, Taxi- oder Hotelkosten auf! Anspruch auf Betreuungsleistungen haben Sie nur, wenn Wartezeit und Flugdistanz in eine der vier folgenden Kategorien fallen:

    • bis 1.500 km egal ob in oder außerhalb EWR ab 2 Stunden
      (z.B. Wien - Belgrad)
    • weiter als 1.500 km innerhalb des EWR ab 3 Stunden 
      (z.B. Graz - Madrid)
    • zwischen 1.500 und 3.500 km außerhalb des EWR ab 3 Stunden 
      (z.B. Innsbruck - Ankara)
    • weiter als 3.500 km außerhalb des EWR ab ab 4 Stunden
      z.B. Dublin - Kairo)

    Bei mehr als 5 Stunden Verspätung muss eine Airline den Wartenden die Möglichkeiten der vollständige Rückerstattung der Ticketkosten zur Auswahl stellen, wenn diese Passagiere den Flug nicht mehr antreten möchten, weil der Zweck ihrer Reise wegen der Verspätung sinnlos wurde.

    Wenn die Fluggäste in diesem Fall bereits einen Teil der Flugreise absolviert haben (z.B. wenn es sich um einen Gabelflug mit Umsteigen handelt), muss die Airline auch den Rückflug zum Ausgangsflughafen zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung stellen.

    Ausgleichszahlung

    Erst nach drei Stunden Verspätung bei der Ankunft am Zielflughafen muss eine Fluglinie eine Ausgleichszahlung leisten, bei kürzeren Verspätungen nicht. Die Höhe der Entschädigung pro Person beträgt

    1. 250 € bei Kurzstrecken (1500km)  
    2. 400 € bei Mittelstrecken (3500km) 
    3. 600 € bei Langstrecken (über 3500 km) aber nur wenn Flug über den EWR Raum hinausgeht

    Bei Langstreckenflügen (über 3.500 km) darf eine Ausgleichszahlung auf 300 € halbiert werden, wenn die Ankunftszeit weniger als vier Stunden später als im ursprünglichen Flugplan war.

    Piktogramm zum Thema "Entschädigung durch Fluglinie"

    Entschädigung durch Fluglinie

    Wann muss die Airline nicht zahlen?

    Wenn ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand eintritt, muss die Airline keine finanzielle Entschädigung leisten, die sie sonst ab 3 Stunden Verspätung erbringen müsste. Außergewöhnliche Umstände können zum Beispiel Sturm, Naturkatastrophen, Streiks, die nicht das eigene Personal der Fluggesellschaft betreffen, terroristische Gefahr, Blitzeinschlag, Vogelschlag („Bird Strike”), medizinische Notfälle oder nachgewiesene Herstellungsfehler am Flugzeug sein. Die oben erwähnten Betreuungsleistungen bei Verspätungen ab zwei Stunden müssen aber sehr wohl erbracht werden.

    Piktogramm zum Thema "Außergewöhnlicher Umstand"

    Außergewöhnlicher Umstand

    Was soll ich am Flughafen machen?

    • Am Schalter oder per Anruf bei Airline Ansprüche geltend machen: Sprechen Sie Mitarbeiter der Airline an und machen Sie Ihre Ansprüche geltend, die Sie ab 2 Stunden Verspätung haben. Laut Verordnung müsste eigentlich das Personal auf Sie zukommen und Sie über Ihre Rechte aufklären.
    • Bodenpersonal der zuständigen Airline nach Bestätigung fragen: Lassen Sie sich vor Ort die Verspätung schriftlich bestätigen. Der konkrete Sachverhalt, wie etwa der mitgeteilte Grund für die Verspätung sollte enthalten sein. Wird Ihnen das verweigert, bitten Sie andere Mitreisende die Situation schriftlich zu bestätigen. Sie können den Mitreisenden anbieten das gleiche für sie zu tun. Vermerken Sie die reale Abflugzeit.
    • Ihre Ausgaben in der Wartezeit dokumentieren: Falls Sie von der Fluglinie keine Betreuungsleistungen erhalten, heben Sie Belege über konsumierte Mahlzeiten oder Erfrischungen und bei Übernachtung die vom Hotel, und Taxi auf!
    • Screenshot bei Online-Beschwerde: Falls Sie online ein Beschwerdeformular der Airline ausfüllen, sollten Sie vor dem Absenden Ihrer Eingaben zur Sicherheit ein Bildschirmfoto machen.
    Piktogramm zum Thema "Flugverspätung was nun?"

    Flugverspätung was nun?

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