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Leeres Fluggepäckslaufband
Wo ist das Fluggepäck? Leeres Förderband auf dem Flughafen von Hong Kong Bild: Sorbis/shutterstock

Montrealer Übereinkommen: Regeln bei Schaden und Verlust von Fluggepäck

, aktualisiert am

Das Montrealer Übereinkommen regelt die Ansprüche von Flugpassagieren bzgl. des Gepäcks.

Seit 28.5.1999 regelt das Montrealer Übereinkommen die Haftung von Fluglinien. Grundsätzlich gilt das Montrealer Übereinkommen weltweit. Entscheidend ist, dass die Staaten, wo der Abflugs- und Ankunftsort eines Fluges liegen, diesen internationalen Vertrag unterzeichnet haben. In den meisten Ländern, in die EU-Bürger normalerweise fliegen, gilt das Montrealer Übereinkommen. In den übrigen Staaten gilt das Warschauer Abkommen, welches hier jedoch nicht näher erläutert wird, da es für EU-Bürger in der Regel weniger praxisrelevant ist.

Was ist geregelt?

Unter anderem bestimmt das Montrealer Übereinkommen, welche Ansprüche Sie als Flugreisender gegen die Airline haben, wenn

  • Ihr Gepäck verspätet ankommt,
  • Ihr Gepäck verloren geht,
  • Ihr Gepäckstück während des Transports beschädigt wird.

PIR-Formular

Wichtig ist in allen drei Fällen gleich am Flughafen das PIR-Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen und einen Durchschlag davon gut aufzuheben. Im PIR geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie Informationen zum fehlenden bzw. beschädigten Gepäckstück an.

Nehmen Sie Ihren Koffer vorbehaltlos entgegen, so gilt die Vermutung, dass er unbeschädigt war. Dies macht eine spätere Reklamation von Beschädigungen schwerer durchsetzbar.

Ersatzeinkäufe bei verspätetem Gepäck

Bis Ihr Gepäck eintrifft, haben Sie das Recht, sich vor Ort die notwendigsten Dinge zu besorgen und später der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. Darunter versteht man etwa Toiletteartikel und etwas Kleidung. Welche Gegenstände unter "dem Notwendigsten" zu verstehen sind, hängt natürlich auch vom Zweck der Reise ab. Für einen Badeurlaub im Strandhotel ist weniger Kleidung unbedingt notwendig als für einen Hochzeitsbesuch.

Kommt Ihr Gepäck am Heimflug nicht an, sind normalerweise nur wenige Ersatzeinkäufe erforderlich. In jedem Fall sind Sie bei der Anschaffung von Ersatzgegenständen verpflichtet, die Ausgaben – im Rahmen vertretbarer Produktqualität – möglichst niedrig zu halten.

Meldung binnen 21 Tagen

Die Verspätung des Gepäckstücks und die dadurch verursachten Kosten müssen Sie längstens binnen 21 Tagen, nachdem Ihnen das Reisegepäck zur Verfügung gestellt wurde, der Fluglinie melden. Sie sollten diese Frist keinesfalls verstreichen lassen! Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Kopien von Ticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt, PIR und den Rechnungen für Ihre Ersatzanschaffungen legen Sie Ihrem Brief an die Airline bei.

Kosten für Zahnbürste, Duschgel etc. werden normalerweise zur Gänze ersetzt, jene für die aller notwenigsten Kleidungsstücke, wie Unterwäsche und ein T-Shirt auch. Darüber hinausgehend werden beim Kostenersatz für Kleidung und Schuhe aber oft Abzüge gemacht, da Sie diese auch nach Eintreffen Ihres Gepäckstücks noch verwenden können. Fluglinien bieten daher häufig nur 50% Kostenrückerstattung an. Ob dies der Höhe nach gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab.

Koffer endgültig verloren

Nach 21 Tagen wird ein nicht eingetroffenes Gepäcksstück als verloren eingestuft. Ab diesem Zeitpunkt können Sie gegenüber der Fluggesellschaft Schadenersatz für den Verlust Ihres Koffers samt Inhalt fordern. Den allgemeinen Schadenersatzregeln zufolge haben Sie Anspruch auf den Zeitwert der verlorenen Gegenstände. Das bedeutet, dass Sie nicht den Neupreis der 4 Jahre alten Jeans fordern können – man bekommt nicht neu für alt.

Inhalt glaubhaft machen

Natürlich ist es nicht möglich zu beweisen, was alles im verlorenen Gepäcksstück war und Sie haben wohl nicht mehr die Rechnungen aller Gegestände, die Sie einpackten. Das kann die Fluglinie also nicht von Ihnen fordern. Sie müssen den Gepäcksinhalt und dessen Zeitwert ebenso wie jenen des Koffers selbst jedoch glaubhaft machen und auflisten. Je mehr Rechnungen Sie beilegen können, desto besser.

Es ist daher ratsam, vor der Abreise eine Liste des Kofferinhalts zu erstellen. Rechnungen von Einkäufen am Urlaubsort sollten Sie unbedingt aufheben.

Schriftliche Beanstandung

Informieren Sie die Fluggesellschaft so bald wie möglich darüber, dass Ihr Gepäck auch nach 21 Tagen noch nicht eingetroffen ist. Wie bei einer Gepäcksverspätung legen Sie Ihrem Brief eine Kopie von Flugticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt, PIR und den Rechnungen Ihrer Ersatzanschaffungen bei. Weiters schicken Sie eine Aufstellung des Gepäckinhaltes samt Wertangaben sowie allfällige Rechnungen von verlorenem Koffer und Inhalt an die Fluglinie.

Beschädigtes Gepäck

Kommt Ihr Reisegepäck beschädigt am Förderband an, so haben Sie primär Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Oft bitten Fluggesellschaften vorab um Übermittlung eines Kostenvoranschlages. Diesen bekommen Sie in Fachgeschäften, wobei die Airline Ihnen mitunter konkrete Vertragspartner nennt. Ist der Schaden irreparabel, so können Sie den Ersatz des Zeitwertes des Gepäckstücks fordern. Auch diesen bestimmt in der Regel eine von Ihnen selbst ausgesuchte oder von der Fluglinie vorgegebene Fachfirma.

Maximal 7 Tage Frist

Achtung – eine Beschädigung am Reisegepäck haben Sie unverzüglich der Fluggesellschaft zu melden! Längstens dürfen Sie sich 7 Tage Zeit lassen. Auch diese Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.

Mangelhaft verpackt

War ein aufgegebenes Gepäckstück bereits mangelhaft oder ein als Reisegepäck aufgegebener Gegenstand nicht fachgerecht verpackt, so haftet die Airline nicht für eine Beschädigung am Transport. Dies kommt in der Praxis bei Sondergepäck wie Sportgeräten und Musikinstrumenten manchmal vor.

Haftungshöchstbetrag

Beachten Sie, dass es für alle Arten von Entschädigungszahlungen im Normalfall eine Höchstbetragsgrenze von 1288 Sonderziehungsrechten (SZR) gibt. Diese Zahl wurde zuletzt am 20.11.2019 von der österreichischen Regierung angepasst. Dabei handelt es sich um eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds, deren Wert täglich neu festgesetzt wird. Derzeit liegt der allgemeine Haftungshöchstbetrag bei  € 1548,- Eine über diesen Betrag hinausgehende Zahlung können Sie nur geltend machen, wenn Sie vorab eine entsprechende Erklärung bei der Airline abgegeben und einen Zuschlag entrichtet haben.

Was gehört ins Handgepäck?

Die meisten Fluglinien erwähnen in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), welche Gegenstände Sie im Handgepäck befördern sollten. Neben Geld, Schlüsseln, Ausweisen und andern wichtigen Dokumenten gilt dies für Schmuck und zerbrechliche Wertgegenstände wie Kameras und Laptops.

Abgesehen davon verlangen viele Airlines, dass Sie Medikamente jedenfalls im Handgepäck verstauen. Für flüssige Medikamente gibt es daher mitunter Sonderbestimmungen bezüglich der Behältnisgröße. Der Grund dafür ist, dass eine Ersatzanschaffung im Ausland oftmals unmöglich bzw. exorbitant teuer ist.

Halten Sie sich nicht an die genannten Empfehlungen, was im Handgepäck zu befördern ist, so wird es insbesondere außergerichtlich schwierig Schadenersatz für eine Beschädigung, eine verspätete Zustellung oder gar den Verlust dieser Gegenstände zu fordern.

Wo Beschwerde einbringen?

Egal, ob es um eine Verspätung, einen Verlust oder eine Beschädigung Ihres Reisegepäcks geht – theoretisch können Sie jede Fluglinie belangen, die einen Teil des gegenständlichen Fluges durchführte. Daneben kann auch die Airline, bei der Sie buchten, haften.

Außergerichtlich machen Sie Ihre Ansprüche erfahrungsgemäß am besten bei jener Fluglinie geltend, bei der Sie den PIR ausgefüllt haben. Wir raten Ihnen einen eingeschriebenen Brief an die Airline zu schicken.

 

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