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Flugreise: Boarding verweigert

Ihre Rechte im Problemfall

Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn Ihnen als Passagier die Inanspruchnahme des Fluges verweigert wird, obwohl Sie mit einem gültigen Ticket und hinreichenden Reisedokumenten rechtzeitig am Check-In waren. Also dann, wenn Ihnen das Betreten der Maschine (Boarding) verweigert wurde.

Was "rechtzeitig" bedeutet, kann je nach Flughafen, Zielort und Fluglinie unterschiedlich sein. Kontrollieren Sie die Angaben zur Check-In-Zeit in Ihren Buchungsunterlagen und/oder auf der Website der Airline, sowie auf den Anzeigetafeln am Flughafen. Falls keine Zeit angegeben wurde, müssen Sie gemäß der Verordnung spätestens 45 Minuten vor Abflug einchecken.

Eine Verweigerung der Beförderung trotz rechtzeitigem Erscheinen zur Abfertigung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn dies z.B. Ihr Gesundheitszustand nicht zulässt.

Überbuchungen

Der Hauptgrund für die Nichtbeförderung von Passagieren sind Überbuchungen. Das heißt, es wurden mehr Tickets verkauft als es Plätze im Flugzeug gibt.

In einem solchen Fall muss die Fluggesellschaft zunächst Freiwillige suchen, die gegen entsprechende Gegenleistung auf ihre Plätze verzichten. In der Regel werden Gutscheine über einen höheren Betrag als die Ausgleichszahlung (siehe unten) angeboten.

Ausgleichszahlung

Haben Sie bei Überbuchungen Ihren Platz nicht wie oben erläutert freiwillig überlassen, können aber trotzdem nicht an Bord gehen oder werden Sie aus anderen Gründen ungerechtfertigterweise nicht am gebuchten Flug befördert (z.B. fälschliche Annahme unzureichender Reisedokumente), ist die Fluggesellschaft zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Diese beträgt:

  • bei Flügen bis zu 1.500 km € 250,-
  • bei längeren Flügen innerhalb der EU sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km € 400,-
  • bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU € 600,-.

Die Höhe der Ausgleichszahlung vermindert sich um die Hälfte, wenn sich die Ankunft am Zielort, je nach genannter Entfernung, um nicht mehr als zwei, drei oder vier Stunden verzögert.

Anderweitige Beförderung oder Rückerstattung

In allen Fällen von ungerechtfertigten Nichtbeförderungen – auch bei freiwilligem Platzverzicht bei Überbuchungen – ist die Fluglinie zur Rückerstattung des Ticketpreises oder zur anderweitigen Beförderung zum Zielort verpflichtet. Das Wahlrecht liegt bei Ihnen.
Haben Sie den Rücktritt gewählt, aber einen Teil der Strecke bereits zurückgelegt (Zubringerflug), so muss die Fluglinie Ihnen auch einen kostenlosen Rückflug zum ursprünglichen Abflugsort organisieren.

Betreuungsleistungen

Haben Sie die Beförderung zum Zielort zum nächstmöglichen Zeitpunkt gewählt, so ist es oft notwendig, einige Stunden, manchmal auch über Nacht, zu warten. Es stehen Ihnen als Passagier daher Betreuungsleistungen zu. Die Fluglinie hat Sie mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen, falls erforderlich kostenlos in einem Hotel unterzubringen und die Beförderung zwischen Flughafen und Hotel zu organisieren. Weiters muss man Ihnen die Möglichkeit zu zwei kostenlosen Telefongesprächen/Fax/E-Mails geben.
Wird Ihnen diese Unterstützung nicht angeboten oder zum Beispiel ein Hotelzimmer bloß gebucht, aber nicht vorab von der Fluglinie bezahlt, so heben Sie unbedingt die Rechnungen auf. Das gilt auch für die Verpflegung während der Wartezeit. So können Sie wenigstens im Nachhinein die Rückerstattung der Mehrkosten verlangen.

Tipps und Hilfe

Um Ihre Ansprüche gemäß der Fluggastrechteverordnung einzufordern, können Sie unsere kostenlosen Musterbriefe nutzen:

Am wirksamsten ist ein eingeschriebener Brief. Alternativ können Sie ein Mail mit Lesebestätigung an die Fluglinie schicken.

Sollten Sie keine oder eine negative Antwort erhalten, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir intervenieren außergerichtlich und kostenlos für Sie. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter diesem Link.

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