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Diskriminierung bei Costa Kreuzfahrten

Erfolgreiche Intervention des EVZ-Netzwerkes

Buchung auf deutscher Website verweigert

Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich erhielt in den letzten Monaten vermehrt Beschwerden gegen das italienische Kreuzfahrtunternehmen Costa Crociere Spa.

Enormer Preisunterschied zwischen der österreichischen und der deutschen Website


Im Unterschied zu Deutschland wurden Kreuzfahrten innerhalb derselben Kabinenkategorie in Österreich zu deutlich höheren Preisen angeboten.

Eine Familie aus Tirol wollte zum Beispiel eine Mittelmeerkreuzfahrt mit Abfahrt 11.Mai 2012 ab Venedig buchen. Der Preis bei Buchung über die österreichische Webseite lag bei € 2499,- pro Person, bei Buchung über die deutsche Webseite bei nur € 849,- pro Person, was einen deutlichen Preisunterschied von € 1650,- ergab.

Ein Ehepaar aus der Steiermark wollte eine Mauritius-Singapur Kreuzfahrt mit Abfahrt 31.10.2012 buchen. Der Preis bei Buchung über die österreichische Webseite lag bei € 1675,- pro Person, bei Buchung über die deutsche Webseite bei nur € 933,- pro Person, erneut ein nicht unerheblicher Preisunterschied von € 742,-.

Der Familie aus Tirol, dem Ehepaar aus der Steiermark und auch weiteren österreichischen Konsumenten, die günstiger über die deutsche Webseite oder bei deutschen Reisebüros buchen wollten, wurde die Buchung mit der Begründung verweigert, dass dies nur mit einem Wohnsitz in Deutschland möglich sei. Die Konsumenten waren enttäuscht und auch ratlos, da sie eine derartige Diskriminierung aufgrund ihres Wohnsitzes innerhalb der Europäischen Union nicht erwartet hatten.

Ungerechtfertigte Diskriminierungen

Ungerechtfertigte Diskriminierungen aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit sind  seit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Europäischen Union verboten.

Die EU hat diese Richtlinie mit 1. Jänner 2010 in Kraft gesetzt. Hierzulande ist sie durch das am 22. November 2011 in Kraft getretene Dienstleistungsgesetz in nationales Recht umgesetzt worden. Der klar und eindeutig formulierte Grundsatz der Nichtdiskriminierung der Empfänger von Dienstleistungen ist darin als "Gleichbehandlungsgebot" verankert. Wortwörtlich heißt es: "Die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Dienstleistungserbringers für den Zugang zu einer Dienstleistung dürfen keine auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhenden diskriminierenden Bestimmungen enthalten. Unterschiede bei den Zugangsbedingungen sind nicht diskriminierend, wenn sie durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind."

Österreichische Konsumenten können nun auf deutscher Website buchen

Österreichischen Konsumenten beschwerten sich daher zu Recht bei dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich. Da das Kreuzfahrtunternehmen seinen Hauptsitz in Italien hat, wurden die Beschwerdefälle gemeinsam mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Italien (Bozen) bearbeitet.

Nach einer Intervention des Europäischen Verbraucherzentrums Italien (Bozen) lenkte Costa Kreuzfahrten ein und änderte seine Verkaufspolitik.

Personen mit einem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union ist es nunmehr möglich, Costa-Kreuzfahrten auch in anderen EU-Ländern als deren Heimatländern zu buchen.

Österreichische Konsumenten können somit auch im Falle eines günstigeren Angebots in Deutschland dieses über ein deutsches Reisebüro oder direkt bei Costa-Deutschland buchen.


"Es ist zu begrüßen, dass Costa-Kreuzfahrten die ungerechtfertigte Diskriminierung von EU-Bürgern beendet hat. Hier steht die Glaubwürdigkeit des Europäischen Binnenmarkts auf dem Spiel. Der Europäische Binnenmarkt kann nur funktionieren, wenn EU-Bürger grenzüberschreitend Waren und Dienstleistungen auch ohne Hindernisse erwerben können. Das Potential des Binnenmarktes muss genützt werden, vor allem in Zeiten der Krise", sagt Mag. Reinhold Schranz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.

Nächste Schritte

  • Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich steht bezüglich der Diskriminierung von österreichischen Verbrauchern in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission.
  • Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren arbeitet zudem an einem Projekt zur EU-Dienstleistungsrichtlinie. Das Projekt hat zum Ziel, Verbraucher über ihre Rechte nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, vor allem über das Diskriminierungsverbot, zu informieren und erhebt sämtliche Diskriminierungsfälle in der EU. Die Ergebnisse des Projektes werden im Oktober 2013 präsentiert.

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