Die richtige Vollmacht
Wenn ein Europäisches Verbraucherzentrum Ihre Beschwerde gegen ein Unternehmen bearbeiten soll, benötigen wir und unsere Zweigstellen im Ausland Ihre schriftliche Erlaubnis dafür, Ihre Interessen vertreten zu dürfen. Allein dazu dient die Vollmacht. Die Wahl der richtigen Vollmacht hängt davon ab, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat.
Wenn Sie auf unserem Onlineformular eine Beschwerde gegen ein ausländisches Unternehmen ausgefüllt haben, so wählt das Formular automatisch die richtige Vollmacht für das entsprechende Land aus, in welchen das Unternehmen seinen Sitz hat.
Die automatische Auswahl hängt von Ihrer Eingabe in Schritt 2 des Onlineformulars ab, wo Sie die Daten zum Unternehmen ausgefüllt haben. Nun können Sie direkt auf der Webseite in Schritt 6 Ihre Unterschrift setzen. Wir empfehlen diese Methode, da sie am einfachsten ist. Dafür mit der Maus direkt im grauen Feld signieren oder mit dem Finger auf Touch Displays.
Alternativ können Sie in diesem Schritt auf der Eingabemaske auch die vorausgewählte Vollmacht herunterladen. Diese auf Ihrem Gerät oder ausgedruckt oder digital unterschreiben, dann bei Bedarf fotografieren oder einscannnen und wieder hochladen. Diese Prozedur ist viel umständlicher, als die direkte Unterschrift auf der Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir keine eigenfertig geschriebenen Vollmachten annehmen.
Passende Vollmacht selbst herunterladen
Vom Land des Firmensitzes hängt es ab, welche Vollmacht wir brauchen, um Ihnen helfen zu können. Sehen Sie bitte im Impressum auf der Webseite des Unternehmens nach, in welchem Land das Unternehmen seinen Hauptsitz angibt! Wenn das Unternehmen...
- in Deutschland (z.B. bei Unternehmen wie TUI, Lufthansa, Copecart,... ),
- in Schweden (z.B. Klarna),
- in Luxemburg (z.B. Amazon, PayPal, Advanzia),
- in Großbritannien (nur für Mietwagenfälle)
- oder in Ungarn (z.B. WizzAir) seinen Sitz hat,
bitte die Vollmacht jenes Landes aus der unteren Liste verwenden.
- Für alle anderen Länder, bitte die Vollmacht des EVZ Österreich verwenden!
- Bei Beschwerden gegen Gesundheitsdienstleister (z.B. zahnärztliche Leistungen, Labordiagnosen, Apotheken usw.) bitte zusätzlich die unten gelistete Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben.
Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Deutschland
Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Luxemburg
Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Schweden
Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Ungarn
Vollmacht für Beschwerden gegen Mietwagenunternehmen aus Großbritannien
Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus anderen Ländern als den oben genannten
Für Fälle mit 🦷 Alignern
Bei Beschwerden gegen Anbieter von online verkauften und per App durchgeführten Selbstbehandlungen mit einer unsichtbaren Zahnschiene (Aligner) benötigen wir aus formellen Gründen eine von Ihnen unterschriebene Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht. Verwenden Sie bitte entsprechend Ihres Anbieters eine der beiden Entbindungen:



