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Alternativflug bei Annullierung

OGH: Auch mit anderer Airline

Wurde ein Flug annulliert oder wurde man aus einem anderen Grund (z.B. Überbuchung) ungerechtfertigter Weise nicht befördert, so hat man das Recht, auf anderem Wege kostenlos an sein Reiseziel gebracht zu werden. Normalerweise geschieht dies mit einem Ersatzflug.

Umbuchung nur auf dieselbe Fluggesellschaft?

Oft ist es so, dass die Fluglinie, mit welcher man ursprünglich fliegen wollte, erst viele Stunden oder sogar Tage später wieder einen Flug betreibt, wo noch Plätze frei sind.

Maximal auf Partner-Airlines sind Unternehmen bereit, ihre Passagiere kostenlos umzubuchen, nicht jedoch auf die Konkurrenz.

Ersatzflug: Was sind meine Rechte?

Für Verbraucher ist dies sehr unerfreulich. Es entstehen lange Wartezeiten, man verliert Urlaubstage, muss Hotels stornieren, kommt zu spät zurück an den Arbeitsplatz etc.

Die Fluggastrechte-Verordnung der EU regelt leider nicht genau, wie die Ersatzbeförderung auszusehen hat. Dort steht nur "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt".

Das lässt einige Fragen offen: Unter welchen Bedingungen muss man auch eine Bahn- oder Busfahrt akzeptieren? Hat man Anspruch, auf andere Fluglinien kostenlos umgebucht zu werden? Sofort oder erst ab einer gewissen Wartezeit? Spielt die Länge der Flugstrecke oder die Länge des geplanten Aufenthalts dabei eine Rolle?

Verbraucherschützer sehen das naturgemäß anders als Fluglinien.

Wir erhielten beim EVZ in den letzten 13 Jahren, seitdem die Fluggastrechte-Verordnung in Kraft ist, zahlreiche Anfragen und Beschwerden zu diesem Thema.

Wichtiges Urteil in Österreich

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun in einem Musterprozess unserer Kollegen vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) ein erfreuliches Urteil gefällt (Aktenzeichen 1Ob133/18t).

Passagiere können eine kostenlose Umbuchung auf den frühesten Flug, auf dem Plätze frei sind, fordern – unabhängig davon, welche Airline diesen Flug durchführt!

Wurde diese Umbuchung verweigert, sodass man das neue Ticket notgedrungen zunächst selbst bezahlen musste, hat man den Anspruch, diese Kosten ersetzt zu bekommen. Die Rückerstattung der Kosten des ungenutzten, annullierten Fluges reicht dabei nicht aus.

Achtung: Man ist verpflichtet, die Fluglinie zu einer Umbuchung auf einen Ersatzflug – unter Umständen einen von einer anderen Airline – aufzufordern. Vielleicht wird dies ja gar nicht abgelehnt. Sofort selbstständig einen Alternativflug zu buchen, kann teuer kommen.

Hilfreiche Entscheidung

Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil des OGH eine erfreuliche, große Wirkung für Passagiere im Allgemeinen hat. Zumindest gegenüber österreichischen Airlines und bei Flugbuchungen, wo der Abflugs- oder Ankunftsort in Österreich ist, dürfte das Urteil des OGH auch außergerichtlich zu einem wichtigen Argument werden.

Alle Details zu dem Urteil des OGH gibt es auf der Website der Rechtsabteilung des VKI. Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Flugpassagier finden Sie in unserem Artikel Probleme auf Flugreisen.

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