Europäische Institutionen
Die wichtigsten Links zum Konsumentenschutz auf europäischer Ebene.
- ECC-Net ist unser Netz der Europäischen Verbraucherzentren und dient Konsumenten, die auf dem EU-Binnenmarkt Waren und Dienstleistungen kaufen.
https://www.eccnet.eu/ und https://ec.europa.eu/consumers/ecc/about_ecc_de.htm - Die Agentur EISMEA verwaltet / kontrolliert diverse EU-Programme zu Klein- und Mittelständische Unternehmen, Innovation und den Binnenmarkt (u.a. auch das EVZ Netzwerk)
https://eismea.ec.europa.eu/index_en - Dachverband BEUC koordiniert 44 europäische Verbraucherschutzstellen in 32 Ländern
https://www.beuc.eu/ - Verbraucher-Website der Europäischen Kommission in 11 Amtssprachen
https://ec.europa.eu/info/departments/justice-and-consumers_de - Europäische Kommission - Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, DG SANTE
https://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/index_de.htm - Europäische Kommission - Generaldirektion für Justiz und Verbraucher, DG JUST
https://ec.europa.eu/justice/index_en.htm#newsroom-tab - Europäische Kommission - Vertretung in Österreich
https://ec.europa.eu/austria - Europäisches Parlament - Vertretung in Österreich
https://www.europarl.at - Webportal der Kommission für den Dialog mit Bürgern mit zahllosen Leitfäden und Praxistipps in allen Amtssprachen
https://ec.europa.eu/youreurope/ - FIN-NET ist das Netzwerk für Verbraucherbeschwerden über Finanzdienstleistungen
https://ec.europa.eu/internal_market/fin-net/index_de.htm - SOLVIT ist eine Plattform zur Problemlösung von Unternehmen oder Bürgern mit unrechtmäßig agierenden Behörden
https://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm - Die Europe Direct Info Points sind regionale Informationsstellen im Rahmen eines unionsweiten Informationsnetzwerkes.
https://www.europainfo.at - Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen
https://ec.europa.eu/civiljustice
Konsumentenschutz in Österreich
Konsumentenschutz hat in Österreich einen hohen Stellenwert. Hier finden Sie die Links zu den wichtigsten Konsumentenschutzeinrichtungen.
- Der Verein für Konsumenteninformation ist die Trägerorganisation des Europäischen Verbraucherzentrums
https://www.vki.at - Verein für Konsumenteninformation - Die Rechtsabteilung des VKI publiziert ihre Tätigkeit eigenständig.
https://www.verbraucherrecht.at - Ratgeberseite des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
https://www.konsumentenfragen.at - Internetombudsmann Informiert über Trends und Neuheiten im Bereich Internet-Shopping.
https://www.ombudsstelle.at - Die österreischische Watchlist Internet warnt vor Internet-Betrug und Online-Fallen und gibt zur Prävention.
https://www.watchlist-internet.at - Arbeiterkammer (AK) berät Konsumenten und betreibt Webportale auf eigenen Webseiten ihrer Bundesländerorganisationen
https://arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/index.html
Außergerichtliche Schlichtung
Neben dem Konsumentenschutz gibt es auch die Möglichkeit, sich als Konsument an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle zu wenden. Es gibt sieben Stellen, die jeweils branchenspezifisch tätig sind (z.B. Post, Bankenwesen, Telekommunikation), sowie eine allgemeine.
- Staatlich anerkannte Schlichtungsstellen in Österreich
Liste des EVZ - Verbraucherschlichtung Austria
https://verbraucherschlichtung.at
Allgemeine Stelle für jene Fälle, die nicht in die Zuständigkeit der anderen 7 Schlichtungen fallen
Weitere nützliche Webseiten
Hier finden Sie eine Auswahl interessanter Webseiten.
- Insolvenzdatei - Österreich
https://www.edikte.justiz.gv.at
Das Justizministerium veröffentlicht tagesaktuell sämtliche laufende Insolvenzverfahren. In die Bekanntmachungen zu Konkursverfahren vor österreichischen Gerichten kann jederzeit kostenlos Einsicht genommen werden. Ebenso werden wichtige Zusatzinformationen, wie Name, Adresse des Masseverwalters, sowie die Frist zur Anmeldung von Forderungen angeben. - Reiseveranstalterverzeichnis - Österreich
https://www.bmdw.gv.at/Unternehmen/Reiseveranstalter/Seiten/Veranstalterverzeichnis.aspx
Art. 7 der Pauschalreiserichtlinie sieht vor, dass Reisebürokunden im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reisebürounternehmens die von ihnen bereits bezahlten Beträge rückerstattet bekommen und ihre Rückreise sichergestellt ist. Dementsprechend bestimmt die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), dass die Veranstaltung von Pauschalreisen nur zulässig ist, wenn der betreffende Reiseveranstalter in ein beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten geführtes Veranstalterverzeichnis eingetragen ist. Der Eintragung geht eine genaue Prüfung der Insolvenzabsicherung durch das Ministerium voraus. - Reiseveranstalterregister - Deutschland
https://www.tip.de/register/
Mit dem Sicherungsschein belegen Veranstalter, dass die Anzahlung und der Reisepreis für Pauschalreisen abgesichert ist. Ist mein deutscher Veranstalter versichert und wo? Hier finden Sie die Antwort - Größter Presseverteiler
https://www.pressetext.com
liefert täglich kostenlos Informationen online und via e-mail. (Inkludiert nun vormaliges pressetext.at) - APA Online (Österreichische Presseagentu)
https://www.apa.at - die Presseaussenden des EVZ werden dort auf dieser Unterseite gelistet. - Urheberrecht.de: Urheberrecht bei Social Media - Worauf Sie beim Teilen und Liken achten sollten
Kostenlose Broschüre des deutschen Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.
E-Commerce Verbindungstellen in Österreich und Deutschland:
- Österreich: Bundesministerium für Justiz
https://www.bmj.gv.at/service/e-commerce-verbindungsstelle.html - Deutschland: ZEV Kehl
https://www.ecommerce-verbindungsstelle.de/startseite/