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Flugrettung

Wer zahlt wann den Einsatz?

Vorsorgen spart Kosten

Ein Hubschraubereinsatz kann Leben retten, je nach Situation können jedoch auf den Patienten im Nachhinein hohe Kosten zukommen. Private Vorsorge schützt.

Manchmal entscheiden Minuten über Leben und Tod eines Patienten. Der vom Notarzt angeforderte Hubschrauber wird dann zum rettenden Engel. 2010 flog alleine die aus 16 Hubschraubern bestehende Staffel des ÖAMTC/CFV über 14.800 Einsätze. Wenn der gelbe Heli kommt, keimt Hoffnung auf; die Angehörigen haben das Gefühl, dass alles Menschenmögliche getan wird, um Leben zu retten.

Pauschale für die Luftretter

Doch die Hilfe aus der Luft ist teuer – je nach Situation kostet ein Einsatz rasch mehrere Tausend Euro. Die Krankenkassen prüfen deshalb genau, ob ein Einsatz medizinisch gerechtfertigt war oder nicht. Macht der Gesundheitszustand des Patienten einen Helikoptereinsatz erforderlich, dann kommen die Krankenkassen für die Kosten auf.

Die Kassen leisten allerdings nur einen Pauschalbeitrag, der den tatsächlichen Aufwand nicht immer abdeckt. Das muss den Patienten bei einer Rettung durch den ÖAMTC/CFV jedoch nicht weiter kümmern, denn einsatzbedingte Mehrkosten werden ihm nicht privat in Rechnung gestellt. Sie müssen entweder vom ÖAMTC/CFV selbst getragen werden oder sind von der Zusatzversicherung des Patienten, falls vorhanden, einzufordern.

Kostenübernahme verweigert

Das gilt auch dann, wenn ein Einsatz von den Prüferinnen und Prüfern der Krankenkassen im Nachhinein als nicht gerechtfertigt eingestuft wird, weil keine lebensbedrohliche Situation vorlag und ein Transport mit dem Rettungswagen ausreichend gewesen wäre. Dann leisten die Krankenkassen auch keine Zahlung an die Betreiber der Flugrettung.

Im Jahr 2006 wurde die Kostenübernahme bei mehr als einem Drittel (35 Prozent) aller vom ÖAMTC geleisteten Rettungsflüge verweigert. Dies erscheint insoweit diskussionswürdig, als ein Notarzt in Sekundenschnelle über den Helikoptereinsatz entscheiden muss, die Prüfer der Krankenkassen hingegen ihre Beurteilung im Nachhinein auf Basis von diagnostischen Untersuchungen abgeben können.

Im Jahr 2010 kündigte der ÖAMTC seinen mit dem Bund geschlossenen Vertrag zur Luftrettung. Als Begründung wurde auf eine gestiegene Quote an nicht bezahlten Einsätzen verwiesen. Da die Flugrettung in den Aufgabenbereich der Länder fällt, hat jedes Bundesland eine eigene Lösung erarbeitet.

Unfall am Berg

Wer in seiner Freizeit am Berg verunglückt, sei es beim Wandern, Bergsteigen oder Skifahren, und da auf Rettung aus der Luft angewiesen ist, kann ganz schön zur Kasse gebeten werden. Die Krankenkasse leistet hier nur in medizinisch indizierten Fällen – Beurteilung nach einer 8-stufigen Tabelle, dem NACA (National Advisory Committee for Aeronautics)-Schema – eine Kostenpauschale, die in der Regel die tatsächlichen Kosten nicht abdeckt. Die Differenz beträgt in den meisten Fällen mehrere Tausend Euro.

Wie teuer der Einsatz wird, hängt von der jeweiligen Situation ab. Besonders hohe Kosten fallen etwa bei einer komplizierten, länger dauernden Bergung an, denn abgerechnet wird nach Minuten. Ein einheitlich gültiger Tarif lässt sich deshalb nicht bestimmen.

Private Absicherung


Wer häufig in den Bergen unterwegs ist, sollte deshalb die Mitgliedschaft in Vereinen wie dem Österreichischen Alpenverein oder beim Österreichischen Skiverband in Erwägung ziehen. Diese beinhaltet nämlich eine Bergekostenversicherung bis zu einer bestimmten Höhe. Andere Organisationen wie etwa die Naturfreunde oder Autofahrerclubs wie ARBÖ oder ÖAMTC bieten zusätzliche Versicherungen an. Auch Reiseversicherungen, die beispielsweise in einer Kreditkartennutzung enthalten sind, können Luftrettung beziehungsweise Bergekosten einschließen. Hier empfiehlt es sich, die Polizze genau zu lesen.

Rettung im Ausland

Eine private Absicherung empfiehlt sich natürlich auch für Urlaubsreisen ins Ausland. Dabei sollte zudem immer die e-card mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite mitgeführt werden. Diese gilt für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen beim vorübergehenden Aufenthalt in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten sowie der Schweiz.

Österreichische Patienten haben damit denselben Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Hubschraubereinsätze im Ausland werden gemäß den österreichischen Tarifen abgegolten, womit eine Abdeckung in voller Höhe nicht garantiert werden kann; eine private Versicherung ist deshalb empfehlenswert.

Flugrettung: Zusammenfassung

  • Versicherung. Wer sich häufiger in den Bergen aufhält, z.B. zum Skifahren, sollte sich absichern. Das kann über die Mitgliedschaft in einem bestimmten Verein bzw. den Abschluss einer privaten Versicherung geschehen. Bei vorhandenen Reiseversicherungen sollte die Polizze genau studiert werden.
  • Notrufnummern. Die wichtigsten Notrufnummern: Rettung 144 – Bergrettung 140 – europaweiter Notruf 112.
  • e-card. Beim Urlaub im Ausland immer die e-card mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite mitführen. Rechnungen von Ärzten oder Spitälern zu Dokumentationszwecken unbedingt aufheben.

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