Parkstrafen aus Kroatien
Oft Jahre nach einem Kroatien-Urlaub erhalten Betroffene unerwartet anwaltliche Mahnschreiben über teils mehrere hundert Euro wegen unbezahlter Parkgebühren. Dem Schreiben liegen in der Regel Fotos des Fahrzeugs samt Zahlschein auf der Windschutzscheibe bei. Diese Praxis beschäftigt uns als Europäisches Verbraucherzentrum ebenso regelmäßig wie die großen Automobilclubs. Im Folgenden erklären wir, wie Sie auf überhöhte Zahlungsaufforderungen richtig reagieren.
Strafen vor Ort vermeiden
Beachten Sie die Parkvorschriften vor Ort genau. Gebührenpflichtige Kurzparkzonen sind meist blau gekennzeichnet, auch wenn die Beschilderung nicht immer sofort ins Auge fällt und die Markierungen verwittert sein können. In touristischen Hotspots fallen die Gebühren während der Sommersaison oft höher aus, oder sie sind preislich sehr von der jeweiligen Zone abhängig, wie etwa in historischen Stadtzentren (siehe z.B. Parkgebühren in Zadar). Gebührenpflichtige Parkplätze sind auf den ersten Blick nicht immer gut erkennbar, sehen Sie sich die Schilder am Straßenbeginn vor einem endgültigen Abstellen des Wagens an.
Da die Parkraumbewirtschaftung in Kroatien durch private Firmen erfolgt, werden unbezahlte Parkgebühren nicht wie in Österreich behördlich gestraft. Es handelt sich um zivilrechtliche Forderungen, die über Anwälte und letztlich über Gerichte eingetrieben werden.
Heben Sie Ihre Parkscheine aufgrund der fünfjährigen Verjährungsfrist unbedingt auf. Ein Foto vom Parkticketausdruck und eines von dessen Platzierung hinter der Windschutzscheibe oder der Screenshot einer App-Zahlung genügen, um im Zweifelsfall ungerechtfertigte Forderungen erfolgreich abzuwehren.
Parkstrafe an Windschutzscheibe
Sollten Sie die Parkgebühr nicht ausreichend oder gar nicht bezahlt haben und einen Strafausdruck an Ihrem Fahrzeug vorfinden, raten wir dringend dazu, diesen zeitnah zu begleichen. Er sieht wie ein langer Kassenbon aus Thermopapier aus und klemmt in einer Plastikhülle unter Ihrem Scheibenwischer.
Ein Aussitzen der Forderung führt fast immer zu erheblichen Mehrkosten. Die vor Ort direkt geforderte Summe entspricht meist dem Gegenwert eines Tagestickets (ca. 30 Euro). Erfahrungsgemäß steigen diese Kosten um ein Vielfaches an, wenn die Forderung zwei bis drei Jahre später über eine Anwaltskanzlei eingetrieben wird.
Zahlen Sie per SEPA online ein und geben Sie bei der Überweisung unbedingt die Referenznummer des Parkstraftickets an! In Touristengebieten finden Sie auf der Rückseite des Tickets häufig eine kurze Erklärung in englischer, italienischer oder deutscher Sprache. Ansonsten achten Sie auf das Stichwort ‚Dnevna karta‘ (Tageskarte) sowie auf die angegebene IBAN und den zu zahlenden Euro-Betrag.
Dokumentieren Sie die Zahlung und bewahren Sie den Einzahlungsbeleg sorgfältig auf, um auch Jahre später rechtssicher nachweisen zu können, dass Sie die ursprüngliche Forderung fristgerecht erledigt hatten.
Post vom Anwalt
Anwaltliche Zahlungsaufforderungen kommen normalerweise mit Beweisfotos des Fahrzeugs worauf die an der Windschutzscheibe angebrachte Strafforderung zu sehen ist. Häufig wird für das Jahre zurückliegende Parkvergehen eine dreistellige Summe gefordert, ohne dass nachvollziehbar aufgeschlüsselt wird, wie sich diese enormen Kosten zusammensetzen. Vor allem berichten die meisten Betroffenen, dass Sie keinerlei Strafmandate am Wagen vorgefunden hätten und daher vor dem Anwaltschreiben auch nie etwas von der Strafe erfahren hätten.
In unserer Beratungspraxis tritt bei diesen Fällen regelmäßig die Kanzlei MST & Partner des Rechtsanwalts Dr. Mirko Silvio Tischler in Erscheinung. Die Forderungen betreffen meist beliebte kroatische Urlaubsorte am Meer, fallweise auch Verstöße in Serbien. Diverse Medienberichte haben diese Geschäftspraxis aufgezeigt und scharf kritisiert.
Aus rechtlicher Sicht sind die geltend gemachten Kosten in den uns bekannten Fällen aus zwei wesentlichen Gründen stark überhöht und aufgrund des Mahnspesenexzesses unzulässig:
- Kostenpflicht des Auftraggebers: Die Kosten eines Anwalts sind grundsätzlich von jener Partei zu tragen, die seine Leistungen in Anspruch genommen hat - also nicht von Ihnen, sondern vom Parkplatzbetreiber. Nur ein Gericht kann Sie zur Übernahme dieser Kosten verpflichten. In einem solchen Fall müssten die Kosten jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur ursprünglichen Parkgebühr stehen.
- Kostenlose Halterermittlung: Die Ermittlung des Fahrzeughalters anhand des Kennzeichens ist für Rechtsanwälte in der Regel kostenlos, sofern eine entsprechende Vollmacht und ein rechtliches Interesse vorliegen. Auch hierfür werden unzulässigerweise Gebühren dazu verrechnet.
Höhe der Forderung beeinspruchen
Ignorieren Sie das Schreiben vom Anwalt nicht, sonst werden Ihnen weitere Kosten oder gerichtlicher Schritte angedroht. Sofern Sie nicht bestreiten, dort geparkt zu haben, und auch keinen Nachweis über die Bezahlung der Parkgebühr vor Ort haben, dann empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Den unstrittigen Teil bezahlen: Überweisen Sie die reine, ursprüngliche Parkgebühr direkt an die kroatischen Parkplatzbetreiber und nicht an den Anwalt selbst. Schicken Sie dem Parkplatzbetreiber einen Beleg Ihrer nachträglichen Zahlung und fordern dabei schriftlich die sofortige Einstellung der Betreibungsmaßnahmen durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei.
- Einspruch erheben & Beleg übermitteln: Schicken der Anwaltskanzlei anschließend ebenfalls den Zahlungsnachweis über die beglichene Schuld an die kroatischen Parkplatzbetreiber. Fordern Sie von der Kanzlei die Rücknahme der restlichen Zahlungsaufforderung und fechten Sie die überzogenen Gebühren mit folgenden Musterbrief an:
Risiko einer Gerichtsklage
Wenn Sie – wie oben empfohlen – nur die unstrittige Parkgebühr bezahlen und die Anwaltskosten beeinspruchen, könnte die Rechtsanwaltskanzlei theoretisch versuchen, die eigenen Kosten gerichtlich geltend zu machen. Diese Kosten wären dann nach den offiziellen, gesetzlichen Tarifen für Rechtsanwälte zu bemessen und würden wesentlich geringer ausfallen als von Herrn Tischler im ursprünglichen Schreiben gefordert. Bislang ist uns jedoch kein solcher Fall bekannt, in dem die Anwaltskosten gerichtlich eingeklagt wurden.
Wenn Sie von vornherein jegliches Risiko einer möglichen Klage ausschließen möchten, können Sie versuchen, direkt mit der Mandantschaft des Rechtsanwalts (also dem kroatischen Parkplatzbetreiber) eine angemessene und einvernehmliche Kostenregelung für den Gesamtfall zu vereinbaren.
Was passiert, wenn Sie gar nicht reagieren?
Im Falle dass Sie die anwaltlichen Schreiben schlichtweg ignorieren, folgen in der Regel weitere Mahnungen. Reagieren Sie weiterhin nicht, landet die Sache möglicherweise vor Gericht und Sie könnten einen behördlichen Zahlungsbefehl von einem kroatischen Gericht erhalten. Dieser wird Ihnen über Ihr zuständiges Bezirksgericht in Österreich zugestellt.
Sollten Sie diesen gerichtlichen Zahlungsbefehl erhalten und die Forderung weiterhin bestreiten wollen, haben Sie folgende rechtliche Möglichkeiten:
- Annahmeverweigerung: Sie können die Annahme verweigern, sofern Ihnen die Klage nicht in deutscher Sprache und mit einer deutschen Rechtsmittelbelehrung zugestellt wurde.
- Widerspruch: Sie können gegen den Zahlungsbefehl Einspruch erheben. Dies muss zwingend binnen acht Tagen ab Zustellung in vierfacher Ausfertigung, per Einschreiben und in kroatischer Sprache erfolgen. Da hierfür kroatische Sprach- und Rechtskenntnisse erforderlich sind, benötigen Sie in diesen Fällen die Unterstützung eines Rechtsanwalts, der sich mit dem kroatischen Recht gut auskennt.
Links zum Thema
Rechtsberatung des ÖAMTC
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/
ÖAMTC: Länderinfo Kroatien
https://www.oeamtc.at/laenderinfo/kroatien/
ÖAMTC: Parkforderungen aus Kroatien
https://www.oeamtc.at/thema/parken/massenweise-parkforderungen-aus-kroatien-16184378
App "Bmove" für Bezahlung kroatischer Parkgebühren mit dem Smartphone
https://play.google.com/store/apps/details?id=hr.infoart.epk
ORF Salzburg Artikel über kroatische Parkstrafen
https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2780801/
Reportage auf Kosmo.at über Rolle der Kanzlei Dr. Tischler bei kroatischen Parkstrafen
https://www.kosmo.at/skandal-abzocke-oesterreichischer-autofahrer-in-kroatien/
Download PDF der deutschen Übersetzung des Urteiles vom AG Pula (11 PL62/19-2) zu kroatischen Parkstrafen
https://europakonsument.at/system/files/2022-06/Gerichtsurteil%28de%29-Pula2019-Parkstrafen-Kroatien.pdf
Download PDF der original Urteile vom AG Pula (11 PL62/19-2) und vom Berufungsgericht LG Zadar (52Gž 2386/19-2)
https://europakonsument.at/system/files/2022-06/Gerichtsurteil%28hr%29-Pula2019-Parkstrafen-Kroatien.pdf



