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Parkplatz mit abgestellten Autos in der historischen kroatischen Stadt Szibenik
Parkplätze sind in historischen Hotspots oft rar - wie hier am Hafen der kroatischen Stadt Szibenik Bild: JackKPhoto / Shutterstock

Parkstrafen aus Kroatien

, aktualisiert am

Böse Überraschung – Jahre nach dem Urlaub. Ein schöner Sommerurlaub in Kroatien, viele tolle Erinnerungen und unerwartet dann ein Schreiben vom Anwalt. Darin enthalten eine Mahnung über meist mehrere hundert Euro, sowie Fotos, die das Auto mit einem Zahlungsauftrag samt Erlagschein auf der Windschutzscheibe zeigen. Wir beraten zahlreiche solcher Fälle und auch beim ÖAMTC und seinem deutschen Pendant ADAC sind sie bestens bekannt. Im Folgenden erklären wir, wie Sie sich vor hohen Rechnungen für Parkvergehen in Kroatien schützen und auf Mahnschreiben von Anwälten reagieren sollten.

Strafen vor Ort vermeiden

Achten Sie sehr genau auf die lokalen Parkvorschriften! Kurzparkzonen sind blau gekennzeichnet und ausgeschildert. Häufig befinden sie sich in den Stadtzentren, vor Hotels, in Häfen oder in der Nähe von Stränden. Auch gebührenpflichtige Parkplätze sind beschildert, dies ist aber nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.

Auf der Website des ÖAMTC können Sie sich vorab über die kroatischen Verkehrsbestimmungen informieren. Ein 24-Stunden-Parkticket kostet in der Regel rund 100 Kuna, also ca. 13,50 Euro. In mehreren touristischen Hotspots sind die Kosten in den Sommermonat saisonal etwas teurer (siehe z.B. Parkgebühren in Zadar). 

Die Parkraumbewirtschaftung läuft in Kroatien über private Firmen. Nicht oder nicht ausreichend bezahlte Parkgebühren werden daher nicht wie in Österreich von öffentlicher Hand eingefordert, sondern sind zivilrechtliche Forderungen und werden über Anwälte bzw. im letzten Schritt über Gerichte eingemahnt.

Tipp: Wenn Sie einen Parkschein gelöst haben, heben Sie diesen auf – aufgrund der Verjährungsfrist im besten Fall 5 Jahre lang. So können Sie im Zweifelsfall beweisen, kein Parkvergehen begangen zu haben. Sie könne zudem ein Foto vom Fahrzeug und dem Ticket mit dem Smartphone machen. Wenn Sie die Parkgebühr per App beglichen haben, so speichern sie die Bestätigungsmitteilung ab. 

Zahlungsaufforderung bekommen?

Tipp: Sollten Sie kein oder kein ausreichendes Parkticket gekauft haben und deshalb einen Erlagschein auf Ihrer Windschutzscheibe vorfinden, zahlen Sie diesen unter Angabe von Datum, Autokennzeichen und Aktenzahl ein. Sie finden auf der Rückseite des Erlagscheins eine kurze Erklärung in deutscher Sprache. Ignorieren führt zu teuren Konsequenzen!

Die geforderte Summe der Zahlungsaufforderung (meist der Wert eines Tagestickets von etwa 30 €) ist in den uns bekannten Fällen wesentlich geringer als das, was zwei bis drei Jahre später von einem Anwalt verlangt wird.

Tipp: Es ist ratsam, die Einzahlung zu dokumentieren, um später nachweisen zu können, dass Sie diese bereits beglichen haben.

Post vom Anwalt – was jetzt?

Die Schreiben der Anwälte enthalten in der Regel Fotos, die einen Zahlungsauftrag samt Erlagschein auf der Windschutzscheibe der Autos der Konsumenten zeigen. Dann wird für das Jahre zurückliegende Parkvergehen eine meist dreistellige Summe gefordert. Eine Aufschlüsselung, woraus sich dieser Betrag zusammensetzt, sucht man vergeblich. Regelmäßig tritt die Kanzlei Dr. Tischler mit solchen unserer Ansicht nach stark überhöhten Forderungen basierend auf Parkstrafen in Vodice, Umag, Opatija, Zadar, Lošinj, Biograd na moru, etc. in Erscheinung. Siehe dieser anlassbezogene Artikel aus "Konsument" und eine Reportage auf Kosmo.at

Tipp: Das Anwaltsschreiben nicht ignorieren! Die Zahlungsaufforderung ist unseres Erachtens stark überhöht. Sie können den Betrag daher wegen Mahnspesenexzesses anfechten. Nutzen sie folgenden Musterbrief:

Auch wenn Sie beeinspruchen, bedeutet das nicht, dass Sie gar keine Zahlung leisten müssen. Die Grundforderung aufgrund Ihres Parkvergehens bleibt bestehen. Diese ist jedoch viel geringer als die insgesamt vom Anwalt geforderte Summe.

Achtung: Wenn Sie das Schreiben ignorieren, folgen weitere Mahnungen. Reagieren Sie dann weiterhin nicht, landet die Sache möglicherweise vor Gericht. Als außergerichtliche Stelle können wir dann leider nicht mehr für Sie tätig werden.

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Wichtig!

Klage von einem Gericht erhalten?

Wenn Sie nicht bezahlt haben, kann die Forderung eingeklagt werden. Sie erhalten dann einen Zahlungsbefehl von einem kroatischen Gericht. Dieser wird Ihnen von Ihrem zuständigen Bezirksgericht in Österreich zugestellt.

Wenn Sie die Forderung weiterhin nicht bezahlen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Annahmeverweigerung, sofern Ihnen die Klage nicht in deutscher Sprache mit deutscher Rechtsmittelbelehrung zugestellt wurde.
  • Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl: Dies hat binnen acht Tagen ab Zustellung in vierfacher Ausfertigung, eingeschrieben und auf Kroatisch zu erfolgen.

Wenn Sie nicht Kroatisch sprechen und auch nicht rechtskundig sind, benötigen Sie in diesen Fällen Unterstützung eines Rechtsanwalts, der sich mit kroatischem Recht gut auskennt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als außergerichtliche Stelle ab dem Stadium der Gerichtsanhängigkeit keine Unterstützung mehr anbieten können.

EUGH Urteil 2021

Der Europäische Gerichtshofs beschäftigte sich 2021 mit kroatischen Parkforderungen. Im Urteil (vom 25.03.2021 in der Rechtssache C 307/19) wurden unter anderem Umstände zur Vertragsart und zur Rechtsnatur der Parkforderungen in Kroatien deutlicher. Daraus und aus einem Berufungsurteil in Kroatien selbst ergeben sich folgende Bausteine für einen Einspruch gegen eine anwaltliche Forderung.

  1. Parkforderungen aus Kroatien wurden vom EuGH wiederholt als zivilrechtliche Vertragsforderung aus einem privatrechtlichen Rechtsverhältnis klassifiziert. Weiter sagt der EuGH deutlich, dass es sich bei der Parkraumbewirtschaftung nicht um „Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen“  handelt. Daraus resultiert, dass es sich beim Verstoß gegen die Parkraumbestimmungen eines kroatischen Parkplatzbetreibers im Auftrag einer öffentlichen Körperschaft um keine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Verstoß in einem vermittelten Dienstleistungsvertrag handelt.
  2. Der EuGH äußerte sich bislang leider nicht klar zum Gerichtsstand. Es liegt aber ein Verdikt des kroatischen Berufungsgerichts Varazdin (GZ-1 1712020-2) vor. Es ist zu vermuten, dass der EuGH in einem zukünftigen Urteil die Rechtsansicht des Urteils von Varazdin teilen wird. Mehrere kroatische Amtsgerichte erklärten sich aufgrund des Varazdin Urteils in ähnlichen Fällen bereits für nicht zuständig. Es gilt bei natürlichen Personen der Wohnsitz der Beklagten Parksünder (gem. Art. 18 Abs.2 EuGVVO) als maßgebend für die Zuweisung des Verbrauchergerichtsstandes. Entsprechend wäre die Klage gegen eine Privatperson wegen eines Parkvergehens in Kroatien entsprechend ihres Wohnsitzes in deren Heimatland  einzubringen und nicht bei kroatischen Amtsgerichten.
  3. Die Verjährungsfirst wurde aufgrund der Einschätzung des EuGH, dass es sich um keinen Miet- oder Pachtangelegenheiten handelt, von den bisherigen 3 Jahren (gem. Art. 229 kroatisches Obligationengesetz) auf 5 Jahre (gem. Art. 225 kroatisches Obligationengesetz) angehoben.

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