Vollmachten
Wenn ein Europäisches Verbraucherzentrum Ihre Beschwerde gegen ein Unternehmen bearbeiten soll, benötigt es Ihre schriftliche Erlaubnis dafür, in Ihrem Namen einschreiten zu dürfen. Sehen Sie daher bitte auf der Webseite des Unternehmens im Impressum nach, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat!
Vom Land des Firmensitzes hängt es ab, welche Vollmacht wir brauchen, um Ihnen helfen zu können. Wenn das Unternehmen in Deutschland (z.B. TUI, Lufthansa, Copecart,... ), in Schweden (z.B. Klarna), in Luxemburg (z.B. Amazon, PayPal, Advanzia), in Großbritannien (nur für Mietwagenfälle) oder in Ungarn (z.B. WizzAir) seinen Sitz hat, bitte die Vollmacht jenes Landes aus der unteren Liste verwenden. Für alle anderen Länder, bitte die Vollmacht des EVZ Österreich verwenden.
Bei Beschwerden gegen Gesundheitsdienstleister (z.B. zahnärztliche Leistungen, Labordiagnosen, Apotheken usw.) bitte zusätzlich die unten gelistete Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben.
Wenn Sie auf unserem Onlineformular eine Beschwerde gegen ein ausländisches Unternehmen ausgefüllt haben, so wählt das Formular automatisch die richtige Vollmacht für das entsprechende Land aus, in welchen das Unternehmen seinen Sitz hat.
Dies geschieht auf Basis Ihrer Eingabe, welche Sie in Schritt 2 des Onlineformulars getätigt hatten. Sie können dann direkt auf der Maske Ihre Unterschrift setzen. Wir empfehlen diese Methode, da sie am einfachsten ist und fehlerfrei abläuft! Dafür mit der Maus direkt im grauen Feld signieren oder mit dem Finger auf Touch Display Bildschirmen.
Alternativ können Sie in diesem Schritt auf der Eingabemaske auch die Vollmacht herunterladen, auf Ihrem Gerät oder ausgedruckt unterschreiben, gegebenenfalls fotografieren und wieder hochladen. Diese Prozedur ist viel umständlicher. Bitte beachten Sie, dass wir keine eigenfertig geschriebenen Vollmachten annehmen.



