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Foto eines englischsprachigen Textausschnitts bei dem die Worte "power of attorney" dick gedruckt sind und der Rest in Unschärfe gehalten ist
Die unterschriebene Vollmacht erlaubt es uns in Ihrem Namen beim Unternehmen zu intervenieren. Bild: AdobeStock

Vollmachten

Wenn ein Europäisches Verbraucherzentrum Ihre Beschwerde gegen ein Unternehmen bearbeiten soll, benötigt es Ihre schriftliche Erlaubnis dafür, in Ihrem Namen einschreiten zu dürfen. Sehen Sie daher bitte auf der Webseite des Unternehmens im Impressum nach, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat! Vom Land des Firmensitzes hängt es ab, welche Vollmacht wir brauchen, um Ihnen helfen zu können. Wenn das Unternehmen... 

  • ... in Deutschland (z.B. für TUI, Lufthansa, Copecart) 
    oder
  • ... in Schweden (z.B. für Klarna) 
    oder
  • ... in Luxemburg (z.B. für Amazon, PayPal, Advanzia) 
    seinen Sitz hat, bitte die entsprechende EVZ Vollmacht aus folgender Liste verwenden. 
  • Für alle anderen Länder, bitte die Vollmacht des EVZ Österreich verwenden.
  • Bei Beschwerden gegen Gesundheitsdienstleister (z.B. Zahnärztliche Leistungen, Labordiagnosen, Apotheken usw.) bitte zusätzlich die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben.
  • Bei Beschwerden gegen ungerechtfertigte Inkassoforderungen sollten Sie zusätzlich die eidesstattliche Erklärung unterschreiben.

Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben können Sie unser Beschwerdeformular starten. Auf Seite 6 wird die Eingabemaske Sie zum Hochladen dieser Dokumente auffordern.

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Deutschland

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Luxemburg

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Schweden

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus anderen Ländern als den drei oben genannten

Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht

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