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Wen kann das EVZ unterstützen ?

Wir beantworten gerne Ihre Anfrage oder helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen ein ausländisches Unternehmen. Allerdings können wir nur tätig werden, wenn Folgendes zutrifft:

  1. Sie wohnen in Österreich.
     
  2. Sie brauchen Unterstützung als Verbraucher:in gegen ein Unternehmen. Das konkrete Problem betrifft keine unternehmerische Tätigkeit Ihrerseits, und ist auch kein Problem mit einer anderen Privatperson.
     
  3. Ihre Frage oder das Problem betrifft ein Unternehmen im Ausland, nicht in Österreich.
     
  4. Das Unternehmen im Ausland muss im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) seinen Firmensitz haben. Das sind alle anderen EU-Länder, Island und Norwegen. Zusätzlich betreuen wir auch Fälle im Vereinigten Königreich. Wir werden bei Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich, den USA, in China, in der Türkei, in der Schweiz usw. nicht tätig. Auch wenn dieses Unternehmen eine Niederlassung in der EU hat.
     
  5. Wenn wir für Sie eingreifen sollen, haben Sie sich schon selbst beim Unternehmen schriftlich beschwert und hatten damit keinen Erfolg. Wir benötigen diese abgelehnte oder unbeantwortete schriftliche Beschwerde.
     
  6. Wir arbeiten nur außergerichtlich. Sie werden noch nicht anwaltlich vertreten und die Angelegenheit ist noch nicht vor Gericht.

Empfehlungen - falls wir nicht zuständig sind

Falls einer der oberhalb gelisteten Punkten auf Ihre Situation nicht zutrifft, finden Sie Hilfe bei folgenden Stellen:

Sie wohnen nicht in Österreich

✔️ Ihr Wohnsitz in Österreich ist unsere erste Voraussetzung für Sie aktiv zu werden. Ihre Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle. Das EVZ Österreich ist nicht zuständig, wenn Sie im Ausland wohnen. 

  • 🚫 Sie wohnen in einem anderen Mitgliedstaats der EU, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich und haben ein grenzüberschreitendes Verbraucherproblemen mit einem Unternehmen aus diesen Ländern. 
    👉 Mit Ihrem Wohnsitz in einem der genannten Teilnehmerländer des EVZ Netzwerks wenden Sie bitte an an das EVZ im Land Ihres Wohnsitzes.
     
  • 🚫 Sie wohnen nicht in der EU, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, sondern in einem sogenannten "Drittstaat". 
    👉 Sie können sich an eine Verbraucherschutzeinrichtung in Ihrem Heimatland wenden. Finden Sie den Kontakt auf der Webseite von ICPEN, der internationalen Dachorganisation aller Konsumetenschutzeinrichtungen.

Sie sind kein:e Verbraucher:in

✔️ Wir sind zuständig, wenn Sie Hilfe als Privatperson gegen ein Unternehmen brauchen. 

  • 🚫 Wir sind nicht zuständig, wenn der Fall ein Problem zwischen zwei Firmen betrifft. Zum Beispiel sind Sie Unternehmer:in und die Rechnung wurde auf Ihre Firma ausgestellt.
    👉 Bitte wenden Sie sich an die österreichische Wirtschaftskammer
     
  • 🚫 Wir sind nicht zuständig, wenn der Fall eine Uneinigkeit zweier Privatpersonen betrifft. Zum Beispiel haben Sie etwas von einer Privatperson auf einer Verkaufsplattform wie Ebay oder Willhaben erstanden, und die andere Person betreibt den Verkauf nicht gewerbsmäßig. 
    👉 Bitte wenden Sie sich an die kostenfreie Anwaltliche Erstauskunft

Der Fall ist nicht grenzüberschreitend oder betrifft keine EU Firma

✔️ Wir sind zuständig, wenn das problematische Unternehmen seinen Hauptsitz im EU Ausland, in Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich hat. Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist der Hauptsitz des Unternehmens, nicht seine Niederlassungen oder der Sitz eines Inkassobüros, welches im Namen des Unternehmens an Sie Geldforderungen schickt.

  • 🚫 Wir sind nicht zuständig, wenn Sie in Österreich wohnen und ebenso das Unternehmen in Österreich seinen Hauptsitz hat. Wenden Sie sich an..
    👉... die nationale Beratung des VKI. (Diese bearbeitet auch Beschwerden gegen Unternehmen aus der Schweiz & Liechtenstein)
    👉... die APF (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) bei Problemen mit einem Flug wenn die Fluglinie ihren Sitz, Abflug- oder Ankunftsflughafen in Österreich hat.
    👉... die Internet Ombudsstelle wenn Sie im Internet einen Kauf oder Vetrag abgeschlossen haben.
    👉... den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenn Sie Mitglied der AK sind.
    👉... die Verbraucherschlichtungsstelle bei Problemen mit österreichischen Unternehmen. 
     
  • 🚫 Wir sind nicht zuständig, wenn Sie in Österreich wohnen, aber das Unternehmen nicht in der EU, in Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich niedergelassen ist, sondern in einem sogenannten Drittstaat wie z.B. in China, USA, Schweiz, Türkei, Serbien, Russland, usw.
    👉 Wenden Sie sich bitte an ICPEN, die internationale Dachorganisation der Konsumetenschutzeinrichtungen.

Sie haben eine Einigung mit der Firma versucht

✔️ Wir sind zuständig, wenn Sie selbst bereits nachweislich eine schriftliche Aufforderung an das betreffende Unternehmen gesendet haben, das Problem zu lösen.

  • 🚫 Wir sind nicht zuständig, wenn Sie das Unternehmen noch nicht schriftlich kontaktiert haben. Versuchen Sie das bitte als Nächstes!
    👉 Wir empfehlen einen unserer frei verfügbaren Musterbriefe auszufüllen und dem Unternehmen zu senden. Sollten Sie damit keinen Erfolg haben, wenden Sie sich danach gerne an uns.

Sie werden in Ihrem Fall noch nicht vertreten

✔️ Das EVZ kann Sie nur unterstützen, wenn es zum Fall noch keinen Gerichtsprozess gibt und Sie noch nicht juristisch vertreten werden.

  • 🚫 Wenn Sie eine Anwaltskanzlei, eine Rechtschutzversicherung, eine Schlichtungsstelle oder ein kommerzielles Rechteportal mit dem Fall betraut haben, können wir Sie nicht gleichzeitig vertreten.

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