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Erklärung: Wen kann das EVZ unterstützen ?

Wir beantworten gerne Ihre allgemeine Anfrage oder helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen ein ausländisches Unternehmen. Allerdings können wir nur tätig werden, wenn Folgendes zutrifft:

  1. Sie wohnen in Österreich.
  2. Sie brauchen Unterstützung als Verbraucher:in gegen ein Unternehmen. Das konkrete Problem betrifft keine unternehmerische Tätigkeit Ihrerseits, und ist auch kein Problem mit einer anderen Privatperson.
  3. Ihre Frage oder das Problem betrifft ein Unternehmen im Ausland, nicht in Österreich.
  4. Das Unternehmen im Ausland muss im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) seinen Firmensitz haben. Das sind alle anderen EU-Länder, Island und Norwegen. Zusätzlich betreuen wir auch Fälle im Vereinigten Königreich. Wir werden bei Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich, den USA, in China, in der Türkei, in der Schweiz usw. nicht tätig. Auch wenn dieses Unternehmen eine Niederlassung in der EU hat.
  5. Wenn wir für Sie eingreifen sollen, haben Sie sich schon selbst beim Unternehmen schriftlich beschwert und hatten damit keinen Erfolg. Wir benötigen diese abgelehnte oder unbeantwortete schriftliche Beschwerde.
  6. Wir arbeiten nur außergerichtlich. Sie werden noch nicht anwaltlich vertreten und die Angelegenheit ist noch nicht vor Gericht.

HIER 💡 informieren wir darüber, wo Sie Hilfe finden, wenn diese Punkte nicht zutreffen und geben Tipps, wie Sie Ihren Fall am besten so vorbereiten, sodass er von uns möglichst schnell bearbeitet wird.

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