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Europäische Krankenversicherungskarte

Die Rückseite der e-card mit der Bezeichnung "Europäische Krankenversicherungskarte" (EKVK) ist der Ersatz für den früheren Auslandskrankenschein und dient zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz. Deshalb sollte die e-card immer im Reisegepäck mit dabei sein.

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