Zum Inhalt
Foto eines englischsprachigen Textausschnitts bei dem die Worte "power of attorney" dick gedruckt sind und der Rest in Unschärfe gehalten ist
Die unterschriebene Vollmacht erlaubt es uns in Ihrem Namen beim Unternehmen zu intervenieren. Bild: AdobeStock

Vollmachten

Wenn ein Europäisches Verbraucherzentrum Ihre Beschwerde gegen ein Unternehmen bearbeiten soll, benötigt es Ihre schriftliche Erlaubnis dafür, in Ihrem Namen einschreiten zu dürfen. Sehen Sie daher bitte auf der Webseite des Unternehmens im Impressum nach, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat! 

Vom Land des Firmensitzes hängt es ab, welche Vollmacht wir brauchen, um Ihnen helfen zu können. Wenn das Unternehmen in Deutschland (z.B. TUI, Lufthansa, Copecart,... ) oder in Schweden (z.B. Klarna) oder in Luxemburg (z.B. Amazon, PayPal, Advanzia) seinen Sitz hat, bitte die EVZ Vollmacht jenes Landes aus der unteren Liste verwenden. Für alle anderen Länder, bitte die Vollmacht des EVZ Österreich verwenden. 

Bei Beschwerden gegen Gesundheitsdienstleister (z.B. zahnärztliche Leistungen, Labordiagnosen, Apotheken usw.) bitte zusätzlich die unten gelistete Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben.

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Deutschland

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Luxemburg

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Schweden

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus anderen Ländern als den drei oben genannten

Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht

Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben können Sie unser Beschwerdeformular starten. Auf Seite 6 wird die Eingabemaske Sie zum Hochladen dieser Dokumente auffordern.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang