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Autokauf in der EU

Tipps für den Kauf im EU-Ausland

Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich informiert in einer neuen Broschüre über die Vorgehensweise bei einem Autokauf innerhalb der EU.

Worauf muss ich beim Kaufvertrag achten?

Lesen Sie schriftliche Verträge sorgfältig durch und unterschreiben Sie nur, wenn Ihnen alles klar und verständlich ist. Manche Händler versuchen, die Gewährleistung auszuschließen, indem sie behaupten, dass das Auto "ohne Garantien" verkauft werden würde. So eine Formulierung in einem Vertrag zwischen einem Händler und einem Konsumenten ist nicht zulässig und daher ungültig.

Vergewissern Sie sich, dass der Name des Unternehmens als Verkäufer im Vertrag erwähnt wird und dies derselbe Name ist, der im Fahrzeugschein steht.

Welche Dokumente hat der Händler bereitzustellen?

  • Den Kaufvertrag oder eine Rechnung.
  • Ein gültiges Zertifikat für eine Fahrzeuginspektion, auch wenn dieses nicht gesetzlich gefordert wird. In Deutschland muss beispielsweise ein Fahrtauglichkeitstests drei Jahre nach der Erstzulassung und dann alle zwei Jahre durchgeführt werden; in Österreich besteht die 3-2-1-Regel (die erste Inspektion muss drei Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt werden, die zweite zwei Jahre später und danach jedes Jahr).
  • Das Wartungsheft muss zwar nicht bereitgestellt werden, doch ist es üblich, also können Sie es verlangen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Der zweite Teil belegt, dass das Auto nicht verpfändet ist.
  • Die Europäische Übereinstimmungsbescheinigung ("European Certificate of Conformity", COC) benötigen Sie, um das Auto in einem anderen Land zuzulassen. Wenn der Händler das COC nicht bereitstellt, fragen Sie den General-Importeur der Automarke um ein gleichwertiges Dokument ("Auszug aus der Genehmigungsdatenbank").

Wie soll ich bei der Bezahlung vorgehen?

Leisten Sie bei Internet-Angeboten keine Vorauszahlungen und schließen Sie keine Kaufverträge über das Internet ab. Es ist sinnvoller, zuvor zu dem Händler zu fahren und das Auto zu begutachten. Weiters ist es ratsam, den Kaufpreis nicht in bar zu bezahlen, sondern eine andere Zahlungsmethode zu wählen, die sicherer ist und nachverfolgt werden kann (z.B. Kreditkarte). Seien Sie skeptisch, wenn der Händler nur Bargeld akzeptiert.

Wem muss ich die Umsatzsteuer bezahlen?

Bezüglich der Bezahlung der Umsatzsteuer ist zu unterscheiden, ob Sie einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen kaufen.

Neuwagen

Ein Auto gilt dann als Neuwagen, wenn nicht mehr als sechs Monate seit der erstmaligen Zulassung vergangen sind oder der Kilometerstand nicht höher als 6.000 km ist.

Beim Kauf eines Neuwagens innerhalb der EU (z.B. in Deutschland) darf der Händler keine Umsatzsteuer verrechnen. Die Umsatzsteuer wird erst beim Import nach Österreich fällig und ist an das österreichische Finanzamt Ihres Hauptwohnsitzes abzuführen (20%).

In der Praxis verlangen manchmal auch Händler in der EU die Umsatzsteuer beim Kauf eines Neuwagens. Informieren Sie den Händler in einem solchen Fall, dass er die Umsatzsteuer nicht zu verrechnen hat, da es sich um einen Neuwagen handelt und diese Steuer in Ihrem Heimatland abzuführen ist. Sollte der Händler nach wie vor die Bezahlung der Umsatzsteuer fordern, raten wir Ihnen, von dem Kauf abzusehen.

Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagen sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen und deren erstmalige Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten erfolgte. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens innerhalb der EU verrechnet der Händler die Umsatzsteuer. In Österreich ist diese nicht mehr fällig. Man sollte darauf achten, dass die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist sowohl beim Kauf eines Neuwagens als auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens an Ihr Wohnsitzfinanzamt in Österreich zu bezahlen.

Sollte ich Überstellungskennzeichen beantragen, um das Auto nach Hause zu fahren?

Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie ein Überstellungskennzeichen von dem jeweiligen Mitgliedsstaat, in dem Sie das Auto kaufen, beantragen. Sinnvoll ist, dass der Händler den Antrag für Sie übernimmt. Theoretisch können österreichische Konsumenten, welche ein Auto in einem anderen EU-Mitgliedsstaat kaufen, auch Überstellungskennzeichen in Österreich beantragen. Das ist jedoch nicht empfehlenswert, da zum Beispiel die deutschen und italienischen Gesetze keine Ausfuhr aus Deutschland/Italien nach Österreich mit österreichischen Überstellungskennzeichen erlauben.

Brauche ich für die Überstellung eine temporäre Versicherung?

Um das Auto heimzuführen, müssen Sie eine Versicherung abschließen, die es Ihnen erlaubt, auf öffentlichen Straßen zu fahren. Fragen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft oder den Händler, ob er Ihnen eine solche kurzfristige Versicherung anbieten kann.

Ist der Kauf eines Fahrzeuges im EU-Ausland günstiger?

Nicht immer. Es ist zu bedenken, dass bei einem Kauf im EU-Ausland neben dem Kaufpreis auch zusätzliche Kosten für die Anreise zum jeweiligen ausländischen Händler und Kosten für die Überstellung nach Österreich sowie die dafür nötige temporäre Versicherung miteinzuberechnen sind.

Weiters ist zu bedenken, dass auf den Kaufvertrag in der Regel das Recht des ausländischen Händlers anzuwenden ist und der Ort eines möglichen Gerichtsverfahrens auch im EU-Ausland liegen kann. Wenn das Fahrzeug Mängel aufweist oder mangelhaft wird (Gewährleistung oder Garantie) kann die faktische Abwicklung aufgrund des Sitzes des Händlers im EU-Ausland schwieriger sein.

Unsere Broschüre "Autokauf in der EU" können Sie hier kostenlos downloaden!

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