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Probleme bei "Privat an Privat" Käufen

Immer mehr Österreicher:innen nutzen Plattformen wie Vinted oder Willhaben, um günstig einzukaufen. Doch ein Deal zwischen Privatpersonen birgt rechtliche Tücken, die vielen nicht bewusst sind – vom fehlenden Rücktrittsrecht bis zum Gewährleistungsausschluss. Dieser Artikel klärt auf, welche Rechte Sie wirklich haben, streicht das Wichtigste in einer Checkliste heraus und in welchen konkreten Fällen wir bei Plattform-Problemen helfen können.

Second-Hand-Markt boomt: Nachhaltigkeit trifft Sparsamkeit

Der Markt für Gebrauchtwaren in Österreich wächst rasant und hat längst sein Nischendasein verlassen. Laut dem aktuellen „Consumer Check“ des Handelsverbandes kaufen bereits 73 % der Österreicher:innen Second-Hand-Waren und geben dafür durchschnittlich 211 Euro pro Jahr aus. Ein Trend, der sich fortsetzt: Mehr als ein Drittel der Befragten plant, künftig noch häufiger gebraucht zu kaufen. Hauptmotive sind dabei neben der finanziellen Ersparnis vor allem der Wunsch nach Nachhaltigkeit und Produkte länger im Kreislauf zu halten. Besonders Kleidung, Bücher und Spielwaren stehen hoch im Kurs. Eine zentrale Rolle spielen dabei Online-Plattformen: Über die Hälfte der Konsument:innen nutzt Portale wie den österreichischen Platzhirsch Willhaben oder die litauische Plattform Vinted, um Waren zu erwerben oder selbst zu verkaufen.

Vorsicht beim Privatkauf: Ihre Rechte im C2C-Bereich

So attraktiv der Kauf von Privatpersonen oft ist, rechtlich unterscheidet er sich fundamental vom Shopping bei professionellen Online-Händler:innen. Viele EU-Verbraucherschutzrechte sind auf B2C-Geschäfte (Business-to-Consumer) ausgelegt und greifen hier nicht:

  • Kein Rücktrittsrecht: Bei einem Kauf von einer Privatperson (Consumer-to-Consumer, kurz C2C) gibt es kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Passt der Pullover nicht oder gefällt die Farbe nicht, sind Sie auf die Kulanz der Verkäufer:innen angewiesen.
  • Gewährleistungsausschluss: Während Unternehmen für Mängel haften müssen, dürfen private Verkäufer:innen die Gewährleistung explizit ausschließen („Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“). Ist dies im Angebotstext vermerkt, haben Sie bei Defekten oft das Nachsehen, es sei denn, der oder die Anbieter:in hat den Mangel arglistig verschwiegen.
  • Plattform-Schutz ist kein Gesetz: Der „Käuferschutz“, den Plattformen gegen Gebühr anbieten, ist meist eine vertragliche Serviceleistung der Unternehmen und kein gesetzlicher Anspruch.

Checkliste: Vor dem Klick auf „Kaufen“

Damit das Schnäppchen nicht zur Enttäuschung wird, prüfen Sie folgende Punkte vor der Bestätigung Ihrer Bestellung (Vertragsabschluss):

  • Verkäufer-Profil: Werfen Sie einen Blick auf die Bewertungen. Gibt es viele negative Rückmeldungen oder ist das Profil ganz neu und bietet teure Markenware unrealistisch günstig an?
  • Kommunikation: Bleiben Sie für Absprachen immer im Chat-System der Plattform. Betrüger:innen versuchen oft, Sie auf WhatsApp oder E-Mail zu locken, um Kontrollmechanismen zu umgehen.
  • Fotos prüfen: Nutzen Sie die Google-Bildersuche (Reverse Image Search), um zu prüfen, ob die Fotos der Ware aus dem Internet geklaut wurden.
  • Sichere Bezahlung: Nutzen Sie die Bezahlsysteme der Plattform oder Dienste wie PayPal (Option „Waren und Dienstleistungen“). Überweisen Sie niemals Geld per „Freunde & Familie“ oder per Banküberweisung an Unbekannte – das Geld ist im Betrugsfall meist weg. Kreditkarten gehören wegen einer möglichen Rückbuchung (Chargeback) ebenso zur besseren Bezahlmethode.
  • Versand: Bestehen Sie bei höherwertigen Artikeln immer auf einen versicherten Versand mit Sendungsverfolgung.

Wann wir helfen können – und wann nicht

Als Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) erreichen uns viele Beschwerden zu Problemen auf Online-Marktplätzen. Hier ist eine genaue Unterscheidung wichtig, da wir laut unseren Statuten nur für grenzüberschreitende Beschwerden gegen Unternehmen zuständig sind.

Das bedeutet für die gängigen Plattformen:

  • Willhaben: Da die Verkäufer:innen meist in Österreich wohnen und die Plattform selbst in Österreich sitzt, fehlt hier der grenzüberschreitende Bezug. Für rein nationale Fälle und Verträge zwischen Privatpersonen haben wir kein Mandat. Sie können sich aber an die nationale Beratung des VKI wenden.
  • Vinted, Ebay Kleinanzeigen, Momox  - Hier muss man unterscheiden:
    • Nicht zuständig sind wir bei Konflikten, die nur den Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen betreffen (z. B. „Ware gefällt nicht“ oder „Privatverkäufer:in versendet nicht“), da dies Streitigkeiten zwischen Privatpersonen sind (ein C2C Vetragsverhältnis).
    • Zuständig können wir jedoch sein, wenn sich der Anspruch direkt gegen die Plattform richtet, da sie den Sitz im EU-Ausland hat. (Bei z.B. Vinted in Litauen, bei Momox und Ebay Kleinanzeigen beide in Deutschland) Das ist etwa der Fall, wenn die Plattform ihren eigenen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt. So hat die Plattform beispielsweise gemeldete betrügerische Angebote nicht entfernt oder Ihnen den vertraglich zugesicherten Käuferschutz unberechtigt verweigert.

Sollten Probleme bei einem reinen C2C-Kauf (Privat an Privat z.B, auf Willhaben) auftreten, bei dem das EVZ nicht intervenieren darf, verweisen wir auf den ordentlichen Rechtsweg. Um vorab zu klären, ob sich rechtliche Schritte lohnen, empfehlen wir die kostenfreie anwaltliche Erstauskunft, die von den österreichischen Rechtsanwaltskammern regelmäßig angeboten wird.

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