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EU-weites Onlineshoppen

Maßnahmenpaket der EU-Kommission

PRESSEMELDUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

Die Europäische Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, dass es Konsumenten und Unternehmen erlaubt, EU-weit Produkte und Dienstleistungen online einfacher anzubieten und in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen der Strategien für den digitalen Binnenmarkt, hat die EU-Kommission einen Plan vorgestellt, der drei Säulen beinhaltet: den Kampf gegen Geoblocking, effiziente und leistbare grenzüberschreitende Paketzustellung und Stärkung des Vertrauens der Konsumenten durch verbesserten Schutz und wirkungsvolle Rechtsdurchsetzung.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt: "Allzu oft wird Personen der Zugang zu den besten verfügbaren Angeboten beim Onlineshopping verwehrt oder sie entscheiden sich gegen einen grenzüberschreitenden Kauf, da die Lieferpreise zu hoch sind oder sie unsicher sind, wie sie ihre Rechte einfordern können, wenn etwas passiert. Wir wollen die Probleme lösen, die Konsumenten und Unternehmen davon abhalten, die Möglichkeiten voll auszuschöpfen, Produkte und Dienstleistungen online anzubieten oder zu erwerben."

Günther H. Oettinger, Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft: "Die Geoblocking-Initiative trifft die richtige Balance zwischen den Interessen des Konsumenten, online grenzenlos einzukaufen und der effektiven legalen Absicherung von Unternehmen. Ich bin zuversichtlich, dass unser Ansatz, der die jeweiligen Eigenheiten der verschiedenen Sektoren berücksichtigt, den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr in der EU ankurbeln wird."

Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMUs: "Diskriminierungen zwischen EU-Konsumenten, die auf eine Segmentierung der Märkte entlang der nationalen Grenzen abzielt, hat keinen Platz im Binnenmarkt. Mit klaren Regeln, besserer Rechtsdurchsetzung und besser leistbaren Paketlieferungen, wird es für Konsumenten und Unternehmen, speziell KMUs, einfacher, das meiste aus dem EU Binnenmarkt und dem grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr herauszuholen."

Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Konsumenten und Gleichstellung: "Zu viele Personen in Europa schrecken davor zurück, online einzukaufen, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder denken, dass diese schwer durchzusetzen sind. Ich will, dass Konsumenten online ebenso selbstbewusst einkaufen wie offline. Wir werden die Konsumentenschutzbehörden mit Zähnen ausstatten, um die Durchsetzung von Konsumentenrechten zu stärken und hart gegen betrügerische Praktiken durchzugreifen. Das heutige Paket ist ein wichtiger Schritt um den Konsumentenschutz an die Onlinewelt anzupassen und Händlern Rechtssicherheit zu geben."

Das heutige Paket für den elektronischen Geschäftsverkehr umfasst folgende Punkte:

  • Einen Gesetzesvorschlag gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen von Diskriminierung aufgrund der Nationalität oder des Wohnsitzes;
  • Einen Gesetzesvorschlag zur grenzüberschreitenden Paketzustellung, um Preistransparenz zu schaffen und die Regulierungsaufsicht zu verbessern;
  • Einen Gesetzesvorschlag zur Stärkung der Durchsetzung von Konsumentenrechten und Richtlinien, um klarzustellen, was in der digitalen Welt als unfaire Geschäftspraxis gilt.

Vorbeugen von Geoblocking und anderen Formen der Diskriminierung aufgrund von Nationalität oder Wohnsitz

Die Kommission will sicherstellen, dass Konsumenten, welche Produkte oder Dienstleistungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten beziehen wollen, sei es online oder persönlich, nicht diskriminiert werden – in Bezug auf Zugang zu Preisen, Angeboten oder Zahlungsmethoden, es sei denn, es gibt eine objektive Rechtfertigung (wie abweichende Mehrwertsteuersätze oder bestimmte gesetzliche Vorgaben im öffentlichen Interesse).

Wenn ein Konsument ein Geschäft in einem anderen EU-Mitgliedsstaat betritt, fragt ihn der Besitzer nicht nach seinem Ausweis, bevor er die Zahlung akzeptiert oder den Preis nennt. In der Welt des Onlineshopping wird Konsumenten jedoch allzu oft der Zugang zu Angeboten in anderen Ländern verwehrt, zum Beispiel durch Re-routing zu einer anderen, länderspezifischen Website, oder ihr Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bankomatkarte) muss in einem bestimmten Land ausgestellt worden sein. Diese Diskriminierungen haben im Binnenmarkt keinen Platz.

Bisher ist das Prinzip der Nicht-Diskriminierung bereits in der Dienstleistungsrichtlinie etabliert und von der Kommission umgesetzt, etwa im Dienstleistungssektor, bei Mietwagenunternehmen oder in Freizeitparks. Konsumenten ebenso wie Unternehmen würden von mehr Rechtssicherheit darüber profitieren, welche Praktiken erlaubt sind und welche nicht. Die Verordnung würde diese Rechtssicherheit sowie ihre Durchsetzung bei Produkten und Dienstleistungen online und offline gewährleisten.

Um zu vermeiden, dass Unternehmen übermäßige Belastungen aufgebürdet werden, wird die Verordnung keinen Zwang zur EU-weiten Lieferung enthalten und auch Kleinunternehmen von manchen Bestimmungen ausnehmen, die unter einen gewissen Schwellenwert für Mehrwertsteuersätze fallen.


Grenzüberschreitende Paketzustellung leistbarer und effizienter machen

Die heute vorgeschlagene Verordnung wird die Preistransparenz und Regulierungsaufsicht von grenzüberschreitenden Paketzustellungen erhöhen, damit Konsumenten und Händler von leistbaren Zustellungen und guten Retournierungsmöglichkeiten, auch  in entlegenen Regionen, profitieren können.

Konsumenten und Kleinunternehmen beschweren sich über Probleme mit Paketzustellungen, insbesondere über hohe Kosten von grenzüberschreitenden Lieferungen. Das hält sie davon ab, Waren und Dienstleistungen in ganz Europa anzubieten bzw. zu kaufen. Die Preise von Postunternehmen für Lieferungen in andere Mitgliedsstaaten sind oft bis zu fünfmal teurer als die nationalen Preise, ohne Rechtfertigung durch die tatsächlichen Kosten.

Die Verordnung wird durch erhöhte Preistransparenz den Wettbewerb ankurbeln. Die Kommission schlägt keine Obergrenze für Lieferpreise vor. Eine solche Preisregulierung wäre die letzte Konsequenz, sollte der Wettbewerb nicht die erwünschten Resultate bringen. Die Kommission wird 2019 evaluieren, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Die Verordnung wird nationalen Regulierungsbehörden für Postservices jene Daten weiterleiten, die diese brauchen, um den grenzüberschreitenden Markt bezüglich leistbarer und kostenorientierter Preisgestaltung zu kontrollieren. Sie wird außerdem den Wettbewerb dadurch fördern, dass sie den Zugang zu grenzüberschreitenden Postservices transparent macht und öffnet. Im Sinne von Transparenz und Wettbewerb, wird die Kommission Listenpreise von Universaldienstleistern veröffentlichen.


Die Verordnung ergänzt Initiativen der Selbstregulierung von Postunternehmen, um die Qualität und Annehmlichkeit von grenzüberschreitenden Lieferungen zu verbessern.


Vertrauen der Konsumenten in den elektronischen Geschäftsverkehr stärken

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Verordnung zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz wird den nationalen Behörden mehr Macht geben, um Konsumentenrechte durchzusetzen. Sie werden fähig sein:

  • Websites zu überprüfen hinsichtlich Geoblocking oder Vertragsklauseln, die gegen EU-Recht verstoßen (z.B. Rücktrittsrechte);
  • betrügerische Websites sofort vom Netz zu nehmen;
  • Informationen über Domain-Registrierungen und Banken zu verlangen, um die Identität des verantwortlichen Händlers herauszufinden.

Im Fall von EU-weiten Verstößen gegen Konsumentenrechte wird die Kommission die Möglichkeit haben, gemeinsame Aktionen mit den nationalen Durchsetzungsbehörden zu koordinieren, um diese Praktiken zu stoppen. Das gewährleistet besseren Schutz für Konsumenten und spart gleichzeitig Zeit und Ressourcen der Mitgliedsstaaten und Unternehmer.

Die Kommission veröffentlicht außerdem aktualisierte Leitlinien zu unfairen Geschäftspraktiken, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Die Leitlinien klären die Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Ein Beispiel: Jede Onlineplattform, die als „Händler“ agiert und Waren, Dienstleistungen oder digitale Güter bewirbt oder verkauft, muss ihre Geschäftspraktiken komplett an das EU-Konsumentenrecht anpassen. Plattformen müssen eindeutig klarstellen, dass unlautere Geschäftspraktiken nicht für Privatpersonen, die Waren verkaufen, gelten und Suchmaschinen müssen eine bezahlte Anzeigen gegenüber anderen Suchergebnissen klar ausweisen.

Die überarbeiteten Leitlinien beinhalten außerdem zwei Sets an selbstregulierenden Prinzipien, auf die man sich mit Stakeholdern geeinigt hat: Eines wird Vergleichsplattformen dabei unterstützen, sich an die Verordnung zu halten, das zweite wird die Durchsetzung der Verordnung gegen irreführende und unbegründete Umweltbeschwerden unterstützen.

Die nächsten Schritte

Das Maßnahmenpaket der Kommission zum elektronischen Geschäftsverkehr wird dem Europäischen Rat sowie dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten vorgelegt. Ziel ist eine Einigung der EU-Institutionen über einen gemeinsamen Text.

Weitere Informationen

Unter folgendem Link finden Sie weitere detaillierte Informationen: EU-Kommission: Verbraucher

Ein Informationsvideo zu dem Maßnahmenpaket finden Sie ebenfalls auf der Website der EU-Kommission.

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