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Insolvenzverfahren von Air Berlin

Alle wichtigen Infos für betroffene Konsumenten

Update, 24.11.2017:

Der zuständige Insolvenzverwalter für Air Berlin, Rechtsanwalt Dr. Lucas Flöther, hat neue Informationen bereitgestellt. Aufgrund der großen Zahl an Gläubigern, die ihre Forderungen anmelden, bittet er alle Betroffenen um Geduld. Folgende Erläuterung findet man aktuell auf seiner Website:

  • "Bis Ende 2017 wird das Büro des Sachwalters wegen der großen Gläubigeranzahl in Etappen an alle bis dahin ermittelten Gläubiger ein Gläubigerrundschreiben mit weiterführenden Informationen und einem bereits personalisierten Formular zur Forderungsanmeldung versenden. Die Gläubiger werden gebeten, mit der Anmeldung der Ansprüche zu warten, bis sie das Schreiben in den Händen halten, um eine koordinierte Bearbeitung und spätere Prüfung zu ermöglichen."
  • "Die Gläubiger, die bis Jahresende kein Schreiben erhalten haben, können im Januar 2018 auf der Internetseite www.airberlin-inso.de ihre Forderungen registrieren und das nach erfolgter Registrierung erzeugte Anmeldeformular bis zum 1. Februar 2018 zurücksenden. Bitte verzichten Sie auf Übersendung per Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein oder vorab per Fax bzw. E-Mail. Dies verzögert die Abläufe massiv."

03.11.2017:

Das Insolvenzverfahren von Air Berlin wurde am 01. November 2017 am Amtsgericht Charlottenburg in Deutschland eröffnet (Aktenzeichen: 36a IN 4295/17). Kunden, deren Rückflug gestrichen wurde, können in bestimmten Fällen bei anderen Airlines, darunter die heimische Austrian Airlines (AUA), Tickets für einen neuen Flug zum halben Preis buchen.

Wo und wie können Verbraucher ihre Forderungen geltend machen?

Verbraucher können ihre Ansprüche bis 1. Februar 2018 im Insolvenzverfahren geltend machen. Folgende Unterlagen und Angaben müssen eingereicht werden:

  • Höhe des Flugpreises,
  • Begründung der Forderung (z. B. Annullierung),
  • Höhe der Forderung und Kontodaten,
  • Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum ...),
  • falls vorhanden: Air Berlin-Beschwerdenummer.

Die vollständigen Angaben müssen schriftlich an den Insolvenzverwalter geschickt werden:

Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock
Germany

Konsumenten benötigen für die Forderungsanmeldung keinen Rechtsanwalt. Die Formulierung kann folgendermaßen lauten:

"Am ...... habe ich einen Flug von ..... nach .......... gebucht. Die Buchungsnummer lautet ......... Ich fordere eine Zahlung von € ..... aufgrund der .....(Grund der Forderung einfügen, z.B. Annullierung)..... des Air Berlin-Fluges mit der Flugnummer AB ...... Meine Kontodaten lauten: Kontoinhaber ......., IBAN: .......... BIC: ........., Name der Bank: ..........."

Was passiert am Ende des Verfahrens?

Im besten Fall wird eine Quote, also ein gewisser Prozentsatz der Forderung, ausbezahlt. Es kann allerdings auch passieren, dass keine Erstattung an einzelne Konsumenten erfolgt, da es bei Air Berlin eine sehr große Anzahl an Gläubigern gibt. In jedem Fall muss man sich darauf einstellen, dass das Insolvenzverfahren sehr lange dauern kann.

Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf einer eigens eingerichteten Website des Insolvenzverwalters.

Für wen gelten die Angebote der Airlines für eine vergünstigte Neubuchung?

Lufthansa, Eurowings, SWISS und Austrian Airlines bieten Air Berlin-Kunden neue Tickets für den Rückflug zu vergünstigten Konditionen an. Das Angebot gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Verbraucher müssen vor dem Insolvenzantrag am 15.08.2017 bei Air Berlin gebucht haben,
  • der annullierte Rückflug muss zwischen dem 28.10. und 15.11.2017 liegen,
  • der neue Rückflug muss direkt über die Website der Airline gebucht und von dieser ausgeführt werden (Flugnummern mit Kürzel OS, LH, LX oder EW),
  • innerdeutsche Flüge sind ausgenommen.

Den Passagieren wird nach der Buchung bei Vorlage beider Tickets die Hälfte des Brutto-Preises des neuen Tickets erstattet. Die Rückerstattung muss nach dem Rückflug bis zum 15.12.2017 beantragt werden.

Die Unterlagen für Flüge der Lufthansa und SWISS müssen per Email an erstattungAB@dlh.de geschickt werden. Für AUA-Flüge steht ein Formular zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Passagieren kann der Erstattungsprozess laut Lufthansa mehrere Wochen dauern.

Mehr Informationen gibt es auf der Lufthansa-Website.

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