Zum Inhalt
Lesender Mann mit Gepäck am Bahnsteig
Bild: BongkarnGraphic / shutterstock

Kleines Begriffslexikon für Ihre Reisebuchung

Vertragspartner, Vergleichsportal, Vermittler, Veranstalter

Wenn man eine Reise bucht, ist es wichtig, zu wissen, wer der Vertragspartner ist. Klingt einfach, aber bei Online-Buchungen wird es manchmal unübersichtlich. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich hat die wichtigsten Begriffe für Sie zusammengefasst.

Vertragspartner ist derjenige, mit dem der Vertrag über die gewünschte Dienstleistung – also ein Flug, eine Unterkunft im Hotelzimmer, die Miete eines Autos oder eine Pauschalreise - abgeschlossen wird. Oft buchen Konsumenten aber nicht direkt bei ihrem zukünftigen Vertragspartner, sondern bei einem Reisebüro. Das Reisebüro (egal ob online oder offline) ist nur für den Akt der Buchung der Vertragspartner des Reisenden.

Vergleichsportale sind heute sehr beliebt. Viele Konsumenten informieren sich vorab im Internet, bei welchem Anbieter der gewünschte Flug oder das Hotel am billigsten ist. Wichtig ist dabei: Vergleichsportale sind niemals Vertragspartner. Sie listen lediglich die gefragten Informationen auf, damit der Konsument Preise vergleichen kann. Klickt man auf eines der Angebote, wird man auf eine andere Seite weitergeleitet, auf der man das Angebot buchen kann. Das kann die Website eines Vermittlers oder der direkte Anbieter sein, also z.B. die Fluglinie.

Daher unbedingt während der Buchung darauf achten, auf welcher Website man sich gerade befindet und mit wem man denn den Vertrag abschließt! Denn: Etwaige Ansprüche können nicht bei dem Vergleichsportal erhoben werden, sondern nur bei dem Vertragspartner.

Vermittler ist nicht der direkte Anbieter der gewünschten Dienstleistung, also nicht z.B. das Hotel, die Fluglinie oder das Mietwagenunternehmen. Der Vermittler ist vielmehr ein Online-Reisebüro und bietet an, für den Konsumenten die Buchung bei dem jeweiligen Anbieter abzuwickeln. Vertragspartner für die gebuchte Leistung selbst ist aber dann der eigentliche Anbieter, also die Fluglinie, das Hotel, das Mietwagenunternehmen oder der Veranstalter einer Pauschalreise.

Sollte jedoch im Zusammenhang mit der Buchung ein Problem auftauchen, etwa weil der Vermittler falsche Angaben vom Konsumenten an den Anbieter oder vice versa weitergeleitet hat oder ihm andere Fehler unterlaufen sind, liegt die Verantwortung für etwaige dadurch entstandene Schäden beim Vermittler.

Veranstalter: Insbesondere bei Pauschalreisen kommt auch der Begriff des Veranstalters vor. Eine Pauschalreise ist ein Paket mehrerer Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis. Der klassische Fall, den wohl jeder kennt, ist Flug + Hotel zum Paketpreis. Das (Online-)Reisebüro vermittelt diese Reise, bucht sie also für den Konsumenten. Bei wem? Beim Veranstalter der Pauschalreise. Wenn ein Konsument die Reise nicht online, sondern im herkömmlichen Reisebüro bucht, ist der Veranstalter leichter zu erkennen – vereinfacht gesagt die Firma, von der der Reisekatalog ist.

Auch bei Onlinebuchungen ist aber unter dem Begriff „Reiseveranstalter“ oder „Leistungsträger“ immer der Veranstalter genannt – man muss nur oft besser aufpassen, um diesen Hinweis nicht zu übersehen. Wesentlich ist diese Angabe deshalb, weil der Vertragspartner des Konsumenten hinsichtlich der Pauschalreise (also z.B. Flug+Hotel) der Veranstalter und nicht der Vermittler ist.

Ein Beispiel


Ein Konsument möchte eine Flugreise machen. Im Internet findet er eine Website, die Preise für Flüge und Hotels vergleicht und gibt seine Reisedaten an. Das Vergleichsportal zeigt daraufhin mehrere billige Flugangebote und der Konsument wählt eines aus. Er wird auf die Seite eines Vermittlers weitergeleitet, der anbietet, zu einem besonders günstigen Preis bei der Airline die Buchung für den Konsumenten vorzunehmen. Der Konsument gibt seine Daten an und bezahlt via Kreditkarte für den Flug. Er erhält eine Buchungsbestätigung per Mail, sowie alle wichtigen Informationen bezüglich des Fluges (Airline, Abflug- und Ankunftszeiten, Buchungsnummer etc.). Damit gilt: Die erste Internetseite war ein Vergleichsportal, die zweite ein Vermittler. Der Vertragspartner für die Reise selbst ist die Airline. Sollte also der Flug verspätet sein oder das Gepäck des Konsumenten verloren gehen, muss er sich an die Airline wenden.

Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) rät: Buchen Sie Ihre Reise direkt bei dem jeweiligen Anbieter und vermeiden Sie, soweit möglich, Mittelsmänner. Natürlich können Sie sich über Vergleichsportale vorab über unterschiedliche Angebote informieren. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass der Preis, den ein Vermittler anbietet, im Endeffekt nur sehr geringfügig von dem eigentlichen Angebot der Fluglinie, dem Hotel, des Mietwagenunternehmens oder des Reiseveranstalters abweicht. Denn manchmal verlangen Vermittler Gebühren, die Ihnen von einem direkten Anbieter nicht verrechnet würden. Wenn Sie die Buchung dennoch über einen Vermittler abwickeln wollen, empfiehlt das EVZ, jeden Buchungsschritt mit Screenshots zu dokumentieren. Dann kann im Streitfall genau nachvollzogen werden, welche Informationen wann und wo mitgeteilt wurden.

Sollten Sie ein Problem mit einem Unternehmen im europäischen Ausland haben, bietet Ihnen das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netzwerk) kostenlose Beratung an. Das EVZ Österreich erreichen Sie hier. Für nationale Fälle wenden Sie sich bitte an den Verein für Konsumenteninformation.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang