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Die richtige Vollmacht

Wenn ein Europäisches Verbraucherzentrum Ihre Beschwerde gegen ein Unternehmen bearbeiten soll, benötigen wir und unsere Zweigstellen im Ausland Ihre schriftliche Erlaubnis dafür, Ihre Interessen vertreten zu dürfen. Allein dazu dient die Vollmacht. Die Wahl der richtigen Vollmacht hängt davon ab, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat.

Bildschirmaufnahme der EVZ Eingabemaske bei Schritt 6 wo man die Vollmacht unterschreiben oder hochladen kann
Bild: EVZ Österreich

Wenn Sie auf unserem Onlineformular eine Beschwerde gegen ein ausländisches Unternehmen ausgefüllt haben, so wählt das Formular automatisch die richtige Vollmacht für das entsprechende Land aus, in welchen das Unternehmen seinen Sitz hat.

Die automatische basiert auf Ihrer Eingabe in Schritt 2 des Onlineformulars. Nun können Sie direkt auf der Webseite in Schritt 6 Ihre Unterschrift setzen. Wir empfehlen diese Methode, da sie am einfachsten ist. Dafür mit der Maus direkt im grauen Feld signieren oder mit dem Finger auf Touch Display Bildschirmen.

Alternativ können Sie in diesem Schritt auf der Eingabemaske auch die vorausgewählte Vollmacht herunterladen. Diese auf Ihrem Gerät oder ausgedruckt oder digital unterschreiben, dann bei Bedarf fotografieren oder scannnen und wieder hochladen. Diese Prozedur ist viel umständlicher als die direkte Unterschrift auf der Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir keine eigenfertig geschriebenen Vollmachten annehmen.

Passende Vollmacht selbst herunterladen

Vom Land des Firmensitzes hängt es ab, welche Vollmacht wir brauchen, um Ihnen helfen zu können. Sehen Sie bitte im Impressum auf der Webseite des Unternehmens nach, in welchem Land das Unternehmen seinen Hauptsitz angibt! Wenn das Unternehmen...

  •  in Deutschland (z.B. bei  Unternehmen wie TUI, Lufthansa, Copecart,... ), 
  • in Schweden (z.B. Klarna), 
  • in Luxemburg (z.B. Amazon, PayPal, Advanzia), 
  • in Großbritannien (nur für Mietwagenfälle) 
  • oder in Ungarn (z.B. WizzAir) seinen Sitz hat, 
    bitte die Vollmacht jenes Landes aus der unteren Liste verwenden.
     
  • Für alle anderen Länder, bitte die Vollmacht des EVZ Österreich verwenden!
     
  • Bei Beschwerden gegen Gesundheitsdienstleister (z.B. zahnärztliche Leistungen, Labordiagnosen, Apotheken usw.) bitte zusätzlich die unten gelistete Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben.

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Deutschland

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Luxemburg

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Schweden

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus Ungarn

Vollmacht für Beschwerden gegen Mietwagenunternehmen aus Großbritannien

Vollmacht für Beschwerden gegen Unternehmen aus anderen Ländern als den oben genannten

Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht

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