Aktuell keine Intervention bei Unternehmen in Großbritannien
✈️ APF
Die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) ist bei Beschwerden nach der Fluggastrechte-Verordnung zuständig (Flugverspätung, Flugannullierung, Beförderungsverweigerung). Gepäcksprobleme oder ungerechtfertigte Check-In Gebühren sind nicht abgedeckt. Wichtig ist weiters, dass der betroffene Flug einen Österreich Bezug aufweist (entweder aus Österreich abfliegt, aus einem EU-Mitgliedsland abfliegt und in Österreich landet oder aus einem Drittstaat abfliegt und in Österreich landet). Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos:
🔗 Schlichtungsantrag APF
✈️ SÖP
Die deutsche Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist für sämtliche Flugbeschwerden zuständig ( u.a. Fluggastrechteverordnung, Gepäcksprobleme, ungerechtfertigte Check-In Gebühren). Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle ist unabhängig von dem Abflugs- oder Ankunftsort. Die irische Fluglinie Ryanair ist Mitglied der Schlichtungsstelle. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos:
🔗 Schlichtungsantrag - SÖP
🚗 ECRCS
Das European Car Rental Conciliation Service (ECRCS) ist eine zertifizierte britische Schlichtungsstelle, die bei Rechtsproblemen mit Mietwagenunternehmen unterstützt. Das Schlichtungsverfahren wird auf Englisch und kostenlos geführt:
🔗 Complaint form - ECRCS
💰 FOS
Das Financial Ombudsman Service (FOS) ist eine zertifizierte britische Schlichtungsstelle, die bei Rechtsproblemen im Finanzdienstleistungsbereich (Banken, Versicherungen) unterstützt. Das Schlichtungsverfahren wird auf Englisch geführt und ist kostenlos:
🔗 Complaint form - FOS
💻 ÖIAT
Die österreichische Internet Ombudsstelle (des ÖIAT - des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation) unterstützt bei Unternehmen aus Großbritannien, sofern es sich um ein Online-Geschäft handelt. Nähere Informationen zu deren Zuständigkeit der Internet Ombudsstelle finden Sie hier. Sie können eine kostenlose Beschwerde bei der Ombudsstelle einreichen:
🔗 Beschwerdeformular - ÖIAT