Cleverbuy isolvent - Tipps für Gläubiger
Der deutsche Handyweiterverkäufer Cleverbuy ist im Konkursverfahren. Smartphone eingeschickt, aber kein Geld erhalten? Für tausende Kunden der Ankaufplattform Cleverbuy ist dies bittere Realität. Nun hat das Drama ein neues Kapitel erreicht: Das Unternehmen ist insolvent, der Betrieb wurde eingestellt und gegen die Verantwortlichen wird wegen Betrugsverdachts ermittelt.
Die deutsche Ankaufplattform Cleverbuy GmbH hat am 30. April 2026 beim Amtsgericht Krefeld offiziell Insolvenz angemeldet (Aktenzeichen: 500 IN 113/26). Der Geschäftsbetrieb wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt. Wer die Website des Anbieters besucht, findet dort nur noch eine „Wichtige Kundeninformation“: Es werden weder Geräte angekauft noch verkauft. Eingehende Pakete werden nicht mehr angenommen.
Hinter den Kulissen spitzt sich die Lage zu: Laut Westdeutscher Zeitung läuft parallel zur Insolvenz am Amtsgericht Krefeld ein Strafprozess gegen den Cleverbuy-Geschäftsführer und seine leitende Mitarbeiterin. Es liegen über 1.000 Strafanzeigen vor – unter anderem von Schwergewichten wie Apple und Samsung. Dem Geschäftsführer wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen; er befindet sich derzeit wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft.
Hintergrund der Warnungen
Die Probleme bei Cleverbuy kamen nicht überraschend. Bereits im November 2024 und Dezember 2025 warnten Verbraucherschützer (vzbv und VZ Brandenburg) vor massiven Verzögerungen bei den Auszahlungen. Werbeversprechen wie „Geld direkt aufs Konto“ stellten sich oft als irreführend heraus, da Beträge meist nur auf internen virtuellen Konten gutgeschrieben, aber nicht ausgezahlt wurden. Auch im EVZ Netzwerk (ECC-Net) häuften sich zahlreiche Beschwerden (der VKI berichtete) und ein behördliches Einschreiten im europaweiten CPC Netzwerk wurde deshalb angebahnt.
Was sollen Geschädigte tun?
Wenn Sie noch auf Geld warten oder bereits ein Gerät eingesendet haben, ist schnelles Handeln gefragt. Da es sich um ein deutsches Insolvenzverfahren handelt, müssen auch österreichische Gläubiger ihre Ansprüche dort geltend machen.
1. Laufende Sendungen stoppen
Befindet sich Ihr Paket noch auf dem Postweg? Versuchen Sie umgehend, die Sendung über den Versanddienstleister (z. B. Post, DHL) zu stoppen oder eine Rückleitung zu veranlassen. Cleverbuy nimmt derzeit keine Pakete mehr an; Sendungen könnten im Logistik-Nirgendwo verloren gehen.
2. Unterlagen sichern
Sammeln Sie alle Belege für Ihre Forderung. Dazu gehören:
- Angebotsbestätigungen und E-Mails von Cleverbuy.
- Einlieferungsbelege der Post/Versandnachweise.
- Screenshots Ihres Kundenkontos (sofern noch zugänglich).
- Quittungen über den ursprünglichen Kaufwert des Geräts.
3. Forderung zur Insolvenztabelle anmelden
Das Gericht hat bereits einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihre Forderungen (der ausstehende Kaufpreis) müssen schriftlich bei der zuständigen Kanzlei angemeldet werden, sobald das Verfahren offiziell eröffnet wurde:
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
- Kanzlei: Brinkmann & Partner
- Adresse: Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf, Deutschland
- Kontakt: duesseldorf@brinkmann-partner.de
Was bedeutet "vorläufig"?
Im Moment ist es noch zu früh die Unterlagen an den Verwalter zu senden (Stand 11.Mai). Wir befinden uns bei Cleverbuy zeitlich in der ersten Phase eines Insolvenzverfahrens. Derzeit prüft der vorläufige Verwalter Dr. Holzmann, ob überhaupt genug Geld da ist, um das Verfahren zu führen. Das dauert i.d.R. ein bis drei Monate ab Stellung des Antrags auf Insolvenz. Üblicherweise wird dann 3 bis 8 Wochen später das reguläre Konkursverfahren eröffnet und die bekannten Gläubiger werden dann vom Verwalter verständigt, sofern Sie in den Firmenunterlagen der Pleitefirma stehen. Sie können bis es so weit ist, Ihre Unterlagen vorbereiten. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist etwa im Frühsommer zu rechnen. Geschädigte sollten alle zwei Wochen den Stand prüfen. Aktuelle Informationen zum Verfahrensstand finden Sie im offiziellen deutschen Insolvenzbekanntmachungen-Portal. Da Bekanntmachungen, die älter als zwei Wochen sind, nur über die „Detail-Suche“ dort auffindbar sind, die Eingabefelder wie folgt ausfüllen:
- Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Gericht: Krefeld
- Name / Firma: Cleverbuy
- Sitz: Krefeld
- Aktenzeichen: 500 IN 113/26 (optional)
4. Geduld und Realismus bewahren
Insolvenzverfahren ziehen sich meist über Monate oder Jahre hinweg. Zudem ist die sogenannte „Insolvenzquote“ oft gering – das bedeutet, Gläubiger:innen erhalten am Ende meist nur einen kleinen Prozentsatz ihrer ursprünglichen Forderung zurück. Dennoch ist die Anmeldung der Forderung der einzige Weg, um rechtlich im Verfahren berücksichtigt zu werden.
Tipp vom EVZ: Sollten Sie Rechtsschutz versichert sein, prüfen Sie, ob die Deckung für die Anmeldung von Forderungen im Ausland übernommen wird.
Habe ich Kosten, wenn ich mich anschließe?
In Deutschland ist die Beteiligung an Konkursverfahren zumindest gebührenfrei. Ihnen entstehen u.U. Kosten für Porto, Kopien von Beweismitteln (Rechnungen, Verträge) oder Beglaubigungen. Diese müssen Sie selbst vorstrecken. Diese werden im Insolvenzverfahren in der Regel nicht erstattet.
Wenn Sie die vom Gericht gesetzte sogenannte "Anmeldefrist für Forderungen" versäumen und Ihre Forderung erst später einbringen, kostet die nachträgliche Prüfung aktuell bei ca. 22 bis 25 Euro.
Besonderheit im Fall Cleverbuy
Da bei Cleverbuy strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugs laufen, gilt Folgendes: Wenn Sie Ihre Forderung anmelden, geben Sie als Grund auch „Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“ an. Dies bewirkt, dass solche Forderungen in Deutschland im Falle einer späteren Restschuldbefreiung des Unternehmers nicht gelöscht werden, falls er privat haftet. Normalerweise haften Unternehmensleiter von GmbHs nicht, aber laut § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. dem Strafgesetzbuch haften sie persönlich und unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Denn wenn ein Geschäftsführer merkt, dass die Firma zahlungsunfähig ist, muss er in Deutschland spätestens nach drei Wochen Insolvenz anmelden. Tut er das nicht und macht einfach weiter (nimmt also z. B. noch Handys von Kunden an, obwohl er weiß, dass er sie nie bezahlen kann), macht er sich der Insolvenzverschleppung schuldig.



