Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Haben Sie als Ärger mit einem Unternehmen im EU-Ausland – etwa wegen einer Reisebuchung oder eines Onlinekaufs? Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, hilft das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (European Small Claims Procedure - ESCP) oder auch Europäisches Bagatellverfahren genannt. Dieses vereinfachte Gerichtsverfahren ermöglicht es Ihnen, grenzüberschreitende Ansprüche schnell, einfach und kostengünstig durchzusetzen.
Merkmale des ESCP
- Gilt für grenzüberschreitende Zivil- oder Handelssachen in der EU (außer Dänemark). Eine der Klagende und beklagte Partei hat ihren Wohn- oder Unternehmenssitz in verschiedenen EU Mitgliedstaaten.
- Geringer Streitwert bis maximal 5.000 Euro (ohne Zinsen, Kosten und Gerichtsgebühren)
- Keine Anwaltspflicht - Sie benötigen keine Rechtsvertretung
- Üblicherweise ein rein schriftliches Verfahren
Welches Gericht ist zuständig?
Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit nach der Brüssel-Ia-Verordnung. Für Verbraucher:innen gilt im EU-Recht ein besonderer Schutz: In den meisten Fällen können Sie die Klage an Ihrem eigenen Wohnsitzgericht in Österreich einbringen. . Die Klage ist in der Amtssprache des zuständigen Gerichts einzureichen, sohin in der Regel auf Deutsch, wobei einige Bezirksgerichte je nach Region auch Klagsformulare auf Slowenisch, Kroatisch oder Ungarisch akzeptieren.
Ermitteln Sie das zuständige Gericht und die zulässigen Sprachen direkt im offiziellen Portal der EU:
Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen – Small Claims
Gebühren der Klagseinbringung
Da das Verfahren in der Regel schriftlich abläuft und keine Anwaltspflicht besteht, bleiben die Gesamtkosten überschaubar.
Allerdings fallen Gerichtsgebühren an, die sich nach dem Recht des Mitgliedstaates richten, bei dessen zuständigem Gericht der Antrag eingebracht wird. In Österreich richten sie sich nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) und hängen von der Höhe des Streitwertes ab: Bei einem Streitwert bis € 150 betragen die Gerichtsgebühren derzeit € 33,-, Bei Ausschöpfung des maximalen Streitwerts von 5.000 Euro belaufen sich die Kosten auf € 436,-.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Klage einreichen - Füllen Sie hierfür das Formblatt A (Klageformblatt) aus und legen Ihre Beweise (z. B. Vertragsunterlagen, Rechnungen, Korrespondenzen oder Beweisfotos) bei. Senden Sie die Unterlagen eingeschrieben per Post an das zuständige Bezirksgericht oder geben diese persönlich bei der Einlaufstelle des Gerichtes ab.
Sollten Angaben unvollständig sein, werden Sie vom Gericht (mittels Formblatt B) aufgefordert, Ihre Angaben binnen 30 Tagen zu ergänzen. - Stellungnahme der Gegenseite - Das Gericht stellt der beklagten Partei eine Kopie Ihrer Klage sowie das Formblatt C zur schriftlichen Beantwortung zu. Die beklagte Partei hat hierfür wiederum 30 Tage Zeit.
- Urteil ohne Verhandlung - Das Verfahren wird grundsätzlich rein schriftlich geführt. Eine mündliche Verhandlung findet nur in Ausnahmefällen statt. Eine solche kann nach Möglichkeit durch technische Kommunikationsmittel via Videokonferenz durchgeführt werden.
Das Gericht soll im Europäischen Bagatellverfahren grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Antwort der beklagten Partei entscheiden. In der Praxis kann die tatsächliche Dauer jedoch länger sein. Das Urteil ist in fast allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) unmittelbar vollstreckbar, ohne dass ein zusätzliches Anerkennungsverfahren erforderlich ist. - Vollstreckung im Ausland - Zahlt die unterlegene Partei trotz Urteil nicht, können Sie die Forderung zwangsweise mittels Formblatt D eintreiben lassen (Exekution).
- Beantragen Sie beim Gericht das Formblatt D (Bestätigung der Vollstreckbarkeit).
- Lassen Sie das Formblatt D in die Amtssprache des Landes übersetzen, in dem vollstreckt werden soll.
- Reichen Sie das Urteil und das Formblatt D bei der zuständigen Stelle im Wohnsitzstaat bzw. Unternehmenssitzstaat der Gegenseite ein. Wer hierfür zuständig ist, hängt vom Recht des betreffenden Landes ab und kann im im European e-Justice Portal in Erfahrung gebracht werden. Wählen Sie hierfür zuerst das betreffende Land und klicken dann auf die Option "Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen". In manchen EU-Staaten sind örtliche Vollstreckungsgerichte zuständig, in anderen die Gerichtsvollzieher:innen (z. B. "Huissier de justice" in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, "Bailiffs" oder "County Registrars" in Irland oder Großbritannien).
Links
Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen (Small Claims) – Zuständiges Gericht finden
https://e-justice.europa.eu/topics/taking-legal-action/european-judicial-atlas-civil-matters/small-claims_de
e-Justice Portal der EU: Formulare & Leitfäden (Interaktive Formblätter A bis D):
https://e-justice.europa.eu/topics/taking-legal-action/european-judicial-atlas-civil-matters/small-claims_de
EU-Verordnung (EG) Nr. 861/2007 & (EU) 2015/2421 – Rechtliche Grundlagen im Volltext
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32015R2421&from=DE



