Ein neuer Laptop, ein eigenes Auto, ein schöner Urlaub - es gibt viele Beweggründe, über einen Kredit nachzudenken. Doch auch wenn der Gedanke, sich den einen oder anderen Traum verwirklichen zu können, verlockend ist, sollte man nicht vorschnell handeln. Kredite können mit Risiken verbunden sein, daher ist es wichtig, sich vorab eingehend zu informieren und vor allem die eigenen Rechte zu kennen. Die wichtigsten davon hat das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) für Sie zusammengestellt.
Verständliche Information
Bevor Sie einen Kredit abschließen, sollten Sie die Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen, um das für Sie am besten passende zu finden. Dazu haben Sie auch jedes Recht. Die Anbieter müssen Ihnen alle wesentlichen Informationen in standardisierter Form vorlegen ("Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz"). Dadurch entsteht für Sie noch keinerlei Verpflichtung, sodass Sie in Ruhe eine Entscheidung treffen können.
Der Kreditanbieter muss Ihnen die gewünschte Information auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, USB-Stick) zur Verfügung stellen. Diese sollte mindestens enthalten: Art und Kosten des Kredits, Sollzinssatz und effektiven Jahreszins, sowie Anzahl und Häufigkeit der Raten. Weiters können Sie vorab einen Entwurf des Kreditvertrages zur Ansicht verlangen.
Rücktrittsrecht
Sollten Ihnen nach der Aufnahme eines Kredites dennoch Zweifel kommen, haben Sie 14 Tage Zeit, um von dem Vertrag zurückzutreten. Sie können dies tun, ohne dafür Gründe nennen zu müssen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie Ihren Rücktritt schriftlich bekannt geben müssen und bereits erhaltenes Geld inklusive Zinsen innerhalb von 30 Tagen an den Anbieter zurückzahlen müssen. Weiters ist dieser berechtigt, Gebühren, die nicht rückerstattbar sind, einzubehalten.
Vorzeitige Rückzahlung
Vielleicht tritt der Fall ein, dass Sie bereits vor Ende der Laufzeit des Kredites die Möglichkeit haben, diesen vollständig zurückzuzahlen. Das können Sie tun, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Die einzige Ausnahme bilden fixverzinste Darlehen. Hier kann der Kreditgeber eine Entschädigungsleistung für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist verrechnen. Diese wird durch das Verbraucherkreditgesetz begrenzt: 0,5 Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Kreditbetrags, wenn die Restlaufzeit weniger als ein Jahr betragen würde. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr darf höchstens ein Prozent berechnet werden.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Kampagne gestartet, um Konsumenten über ihre Rechte bei Verbraucherkrediten zu informieren (siehe diese Meldung des EVZ Österreich). Auf der dazu eingerichteten Website finden Interessierte alles rund um das Thema.
In Österreich wurden die EU-Vorgaben im Verbraucherkreditgesetz umgesetzt. Dieses deckt fast alle Arten von Verbraucher- und Hypothekenkrediten mit einem Mindestkreditbetrag von 200 Euro ab. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings gibt es einige Kredite, die nicht umfasst sind. Eine detaillierte Liste und viele weitere Informationen zur rechtlichen Situation in Österreich finden Sie hier: Verbraucherkreditrecht in Österreich