Mit der EKVK ins Ausland
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ersetzt auch das frühere Formular E128 für Studenten und "entsandte Arbeitskräfte" ("posted workers"), die sich über einen längeren, aber befristeten Zeitraum in den betreffenden Staaten aufhalten und weder dort ihren Hauptwohnsitz haben noch aufgrund einer Erwerbstätigkeit dort versichert sind. In beiden Fällen ist es empfehlenswert, vor der Abreise ins Ausland mit dem heimischen Krankenversicherungsträger Rücksprache zu halten, zumal es diverse Fristen gibt, die zu beachten sind.
Für Auslandssemester in einem Staat, der nicht am EKVK-System teilnimmt, ist eine Zusatzversicherung dringend anzuraten; unter anderem auch deshalb, weil bestimmte Behandlungskosten in einigen Ländern (z.B. USA) weit über den österreichischen liegen und sich somit auch bei nachträglicher Einreichung der Rechnung ein hoher Differenzbetrag ergeben kann, den Sie selbst tragen müssen.