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Italien: Strafe gegen Airlines

"No-Show"-Regel abgestraft

Das Bozener Büro des EVZ Italien informiert über eine Strafe der italienischen Wettbewerbsbehörde gegen fünf Airlines. British Airways, Etihad Airways, Iberia, KLM und Emirates müssen insgesamt 1 Million Euro zahlen. Außerdem verpflichten sie sich zur Änderung ihrer Vertragsbedingungen. Anlass dafür ist die so genannte "No-Show"-Regel.

Informationspflicht der Fluglinie

Laut den Juristen des EVZ Italien wissen Verbraucher oft nicht darüber Bescheid. Es handelt sich dabei um eine Tarifregelung, welche von sehr vielen Fluggesellschaften angewandt wird. Diese sieht folgendes vor: Wenn der Passagier den Hinflug (oder eine von mehreren Teilstrecken) nicht in Anspruch nimmt, verfällt der Rückflug (bzw. der Anschlussflug) automatisch - oder es wird vom Passagier eine erneute Zahlung verlangt, um das gekaufte Ticket in Anspruch nehmen zu können.

Gemäß italienischer Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato – AGCM) ist eine Anwendung der "No-Show"-Regel an sich nicht missbräuchlich, allerdings muss der Konsument entsprechend informiert werden. So muss zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften und dem Interesse der Verbraucher, das gesamte Ticket in Anspruch nehmen zu können, abgewogen werden. Diesbezüglich wurden in der Vergangenheit bereits die Geschäftspraktiken von Alitalia, Air France, Lufthansa und Brussels Airlines überprüft. Dieses Mal hat die Behörde die Bedingungen von British Airways, Etihad Airways, Iberia, KLM und Emirates unter die Lupe genommen.

Strafe gegen British Airways und Etihad Airways

Die Verfahren endete nun mit Sanktionen in Höhe von insgesamt 1 Million Euro gegen die Fluggesellschaften British Airways und Etihad Airways. Nach Angaben der italienischen Wettbewerbsbehörde bestehen die angewandten unlauteren Geschäftspraktiken im Fehlen von Informationen für die Konsumenten – während der Online-Buchung des Hin- und Rückflugtickets bzw. der Teilstrecken – bezüglich Anwendung, Bedingungen und Grenzen der "No-Show"-Regel", sowie im Fehlen eines geeigneten Verfahrens, um den Passagieren - ohne Aufpreis - die Verwendung des Rückfluges (oder der folgenden Teilstrecke) zu ermöglichen, auch wenn der Hinflug bzw. das vorherige Ticketsegment nicht in Anspruch genommen wurde.

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat die Verpflichtungen von Emirates, Iberia und KLM, sich zu bemühen, dem Verbraucher angemessene Information bezüglich Existenz und Anwendung dieser Regelung zur Verfügung zu stellen, akzeptiert. Auch soll eine Prozedur aktiviert werden, welche dem Passagier die Anspruchsnahme der folgenden Flüge ohne Aufpreis gewähren soll, wenn dieser die Fluggesellschaft rechtzeitig über seine Absicht informiert. British Airways und Etihad Airways beabsichtigen jedoch nicht, ihre Informationspolitik und Anwendung der beanstandeten "No-Show"-Regel zu ändern und müssen der Wettbewerbsbehörde folglich mitteilen, wie Sie den Aufforderungen der Behörde nachkommen werden.

Die vollständigen Maßnahmen (Nr. PS10047 PS10381 PS10181 PS10624 PS10642) der Antitrust-Behörde sind in italienischer Sprache auf der Website der Behörde abrufbar.

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