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Mahnung von Corbu Trading Inkasso AG

Dubiose Zahlungsaufforderung

Derzeit melden sich sehr viele Konsumenten bei uns, die per Post eine Mahnung der "Corbu Trading Inkasso AG" erhalten haben. Darin sind die Worte "Letzte Außergerichtliche Mahnung" rot hinterlegt.

Die Erste wird die Letzte sein?

Obwohl es sich angeblich um die letzte Zahlungsaufforderung handelt, hören die Konsumenten zum ersten Mal von der Firma. In dem Brief wird behauptet, dass sie telefonisch einen Vertrag für "Top 100 Gewinnspiele / Eurowin 6-49" abgeschlossen hätten. Insgesamt wären für diesen Vertrag, sowie aufgrund von Mahnspesen für den Zahlungsverzug 192,49 Euro zu bezahlen.

Die Schuldsumme müsse innerhalb der folgenden sieben Tage gezahlt werden, sonst drohe eine Zwangsvollstreckung. Weiters liegt ein Formular zur Kündigung des Gewinnspiel-Abos bei, mit dem man gleichzeitig bestätigt, alle Schulden bezahlt zu haben.

Das Geld sollen die Konsumenten an die Corbu Trading Inkasso AG bezahlen, und die Kündigung an das Gewinnspiel-Unternehmen schicken.

Das angegebene Konto gehört zu einer belgischen Bank, das Inkassobüro ist - angeblich - in Wien ansässig. Deutsche Konsumenten erhielten aber auch Schreiben, auf denen eine Berliner Adresse angegeben ist. In beiden Fällen fehlt die Hausnummer, somit ist die Firma eigentlich nicht auffindbar. Zu allem Überfluss wird eine britische Telefonnummer angeführt.

Nicht überweisen!

Bei der Mahnung handelt es sich um ein äußerst unseriöses Schreiben. Wir raten dringend davon ab, das geforderte Geld zu zahlen!

Woran erkennt man, dass es sich um keine echte Mahnung handelt?

  • Zunächst müssen Sie kein Abo bezahlen, dass Sie niemals abgeschlossen haben. Es besteht kein Vertrag mit einem dubiosen Gewinnspiel-Anbieter.
  • Dieser Anbieter, in dessen Auftrag das Inkassobüro angeblich mahnt, wird in dem Schreiben nie mit einem vollständigen Firmennamen genannt.
  • Eine letzte Zahlungsaufforderung, ohne dass Sie jemals zuvor eine erhalten haben? Das ist extrem unseriös.
  • Der Brief ist voller Rechtschreib- und Grammatikfehler.
  • Auf dem "Kündigungs Belegen"-Formular ist das Logo von UPC abgebildet - das hat dort absolut nichts zu suchen und deutet auf eine schlechte Kopie eines Kündigungsformulars hin.
  • Das Inkassobüro ist angeblich in Berlin ansässig, das Konto aber ein belgisches.

Was können Sie tun, wenn Sie ein Mahnschreiben der Corbu Trading Inkasso AG bekommen?

  • Um ganz sicher zu gehen, können Sie schriftlich gegen die Forderung Einspruch einlegen. Dazu können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen - bitte passen Sie die Formulierung an Ihren konkreten Fall an!
  • Ignorieren Sie weitere Schreiben.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern: Ein Inkassobüro kann niemals etwas pfänden oder eine Zwangsvollstreckung durchführen, ohne dass es vorher ein Gerichtsverfahren mit Ihrer Beteiligung gegeben hätte.

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