Identitätsdiebstahl in Verbindung mit Riverty oder Klarna
Im EVZ mehren sich die Fälle, wo Geschädigte überraschend Geldforderungen von Handelsunternehmen erhalten, obwohl sie dort nichts bestellt haben. Drahtzieher sind Kriminelle, die mittels "bezahlen auf Rechnung" an fremde Adressen ordern.
Sachverhalt
- Sie haben überraschend ein Paket mit Ihrer Anschrift erhalten, die Ware darin aber nie bestellt.
- Oder Sie haben von z.B. Riverty oder Klarna, den Bezahldiensten auf Einkaufsplattformen wie Amazon und zahllosen Webshops, eine Rechnung erhalten, für etwas, was sie nie bestellt hatten.
- Oder Sie haben gleich eine Inkassoforderung oder sogar schon einen Anwaltsbrief bekommen. Für eine nicht getätigte Bestellung, von der sie weder Rechnung noch Mahnungen erhalten hatten.
Ablauf
Dahinter kann Identitätsdiebstahl stecken. Kriminelle haben Ihre Postadresse in Erfahrung gebracht, und eine neue Emailadresse in Ihrem Namen angelegt. Mit dieser Emailadresse bestellen sie z.B. auf Amazon oder dem Webshop eines Elektrohändlers einen Laptop, ein Handy oder sonstige Waren, die sich gut weiterverkaufen lassen. Beim Bestellen wählen die Kriminellen als Bezahlart "auf Rechnung bezahlen" aus. Der Händler mailt die Rechnung an die von den Kriminellen erstellte Emailadresse. Die Rechnung wird ignoriert.
Geliefert wird an Ihre echte Postadresse. Die Betrüger kennen den Liefertermin und versuchen den Boten beim Anliefern anzutreffen. Dabei geben sie sich als Sie oder z.B. als Angehörige oder Nachbarn aus und übernehmen das Paket aus den Händen des Boten. Andernfalls lassen Sie an eine Abholstation liefern oder an eine alternative Postadresse umleiten. Oft wird bei wertvolleren Bestellungen vom Händler ein Passwort für die Übernahme vom Boten gemailt. Diese Absicherung ist ausgehebelt, da das Passwort an die Email der Kriminellen ging. Nur wenn den Dieben das Abfangen des Boten nicht gelingt, kommt das für Sie unerklärliche Paket bei Ihnen an.
Bestellbestätigungen und erste Mahnungen erhalten Sie wegen dieser Methode keine. Normalerweise erfahren Sie von der Sache erst, wenn vom Händler automatisch der Bezahldienst (z.B. Riverty oder Klarna), das Inkassobüro oder ein Anwalt zur Eintreibung des Betrages eingeschaltet wurde.
Was tun?
Nicht zahlen! Sie schulden nichts. Verfallen Sie nicht in Panik, setzen Sie folgende Schritte:
- Sofort schriftlich mit Amazon oder dem Händler in Verbindung setzen und die Situation schildern!
- Dabei den involvierten Bezahldienst, das Inkassobüro oder Anwalt, welche Geld fordern, in Kopie verständigen.
- Im Schreiben die Ausbuchung der ungerechtfertigten Rechnung fordern und eine Frist setzen. Verwenden Sie dafür folgenden Musterbrief:
- Wird eine eidesstaatliche Erklärung verlangt, dieses Muster dafür verwenden:
- Meist wird gefordert, dass Sie bei der Polizei Anzeige wegen Identitätsdiebstahl erstatten. Amazon oder der Händler verlangen davon die Anzeigenbestätigung. Wenn Sie dem nachkommen, dann buchen die Händler erfahrungemäß schneller aus und stoppen die Forderung von Ihnen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet diese Anzeige zu erstatten.
- Sollten Sie Ware erhalten haben, die Ware nicht behalten oder wegwerfen. Laut § 864 Abs 2 ABGB dürfte man unaufgefordert zugesandte Ware eigentlich behalten. In dieser Sachlage trifft das aber nicht zu, denn es handelt sich um eine erkennbare Fehlzusendung! Sie können dem Handelsunternehmen entweder die Rücksendung auf deren Kosten oder Aufhebung bis zur Abholung anbieten. Zur Zahlung des Portos bei einer Rücksendung sind Sie nicht verpflichtet.



