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Abhilfe bei Abofallen

Tipps für Konsumenten in der Falle

Wenn Sie Proben bestellt oder ein Angebot akzeptiert haben und jetzt in einer Abofalle stecken - lesen Sie bitte diese Checkliste. (Kurz erklärt: Abofallen bezeichnen Angebote für billige Produkte, die in weiterer Folge – überraschend – zu teuren, langfristigen Verträgen führen.)

  • Nutzen Sie die Produkte nicht, die Ihnen zugeschickt wurden. Diese sind oft als Produktproben gekennzeichnet, in der Bestellbestätigung steht jedoch "Willkommenspaket".
  • Lesen Sie die AGB und die Lieferbestätigung aufmerksam durch. Oft bemerkt man erst dann, dass sich das "einmalige Angebot" in ein Abo verwandelt hat. Wenn das nicht vorab klar war, sind Sie mitunter nicht an den Vertrag gebunden.
  • Prüfen Sie das Angebot auf Hinweise auf die Zahlungspflicht. Sie sind nur an eine kostenpflichtige Bestellung gebunden, wenn Sie vorab eindeutig auf die Zahlungspflicht hingewiesen worden sind und Sie diese explizit bestätigt haben ("Buttonpflicht").
  • Prüfen Sie, ob Sie von dem Kauf zurücktreten können. Im Fernabsatz haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Fernabsatz bedeutet, dass der Kauf nicht direkt im Geschäftsraum des Unternehmers abgeschlossen wurde, sondern z.B. übers Telefon oder online. Hat Sie der Unternehmer nicht vorab über Ihr Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich dieses auf 12 Monate. Besteht laut Vertrag kein Rücktrittsrecht, lesen Sie sich die Kündigungsbedingungen in den AGB durch.
  • Nutzen Sie Ihr Rücktrittsrecht. Senden Sie einen eingeschriebenen Brief oder zumindest eine E-Mail mit Lesebestätigung an das Unternehmen. Heben Sie eine Kopie sowie den Rückschein der Post auf. Unterschreiben Sie möglichst nicht - es gab bereits Fälle, in denen die Unterschrift des Konsumenten gefälscht und missbraucht wurde.
  • Retournieren Sie das Paket. Heben Sie sich den Lieferschein auf. Auch eine Sendeverfolgung des Pakets kann hilfreich sein. Die Lieferkosten für die Rücksendung müssen Sie - vorerst - selbst tragen.
  • Verlangen Sie Ihr Geld zurück. Sie haben das Recht auf eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen, inklusive Lieferkosten. Sollte der Unternehmer dies verweigern und haben Sie mit Kreditkarte gezahlt, können Sie Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung ("chargeback") bitten.

Wenn das Unternehmen weiterhin Zahlungsforderungen stellt:

  • Haben Sie Mahnungen erhalten? Sie sind nicht verpflichtet, nochmals gegen die Rechnung zu protestieren. Es kann jedoch nicht schaden, das Unternehmen nochmals zu erinnern, dass Sie dies bereits getan haben.
  • Erhalten Sie Inkassoschreiben? Informieren Sie das Inkassobüro schriftlich darüber, dass Sie die Rechnung bereits beanstandet haben. Legen Sie Ihr Schreiben an das Unternehmen bei.
  • Bucht das Unternehmen weiterhin Beträge von Ihrem Konto ab? Nachdem Sie den Vertrag widerrufen haben, hat das Unternehmen dazu kein Recht mehr. Tut er es dennoch, wenden Sie sich an Ihre Bank, um die Einzugsermächtigung zu stoppen und weitere Abbuchungen zu verhindern. Zeigen Sie der Bank Ihre Schreiben an das Unternehmen und fordern Sie die Rückbuchung der bereits abgebuchten Zahlungen (Achtung: innerhalb einer Frist von acht Wochen!).

Brauchen Sie Hilfe?

Kontaktieren Sie uns! Wir können Ihnen helfen, wenn Sie ein Problem mit einem Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, Norwegen oder Island haben. Nutzen Sie auch unsere Musterbriefe, um dem Unternehmer zu schreiben.

Finden Sie heraus, wie Sie Abofallen künftig vermeiden können - mit unseren Tipps gegen Abofallen!

Sehen Sie sich auch das neue Video des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) an:


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