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Flussansicht von London Westminster mit Big Ben
Bild: TTstudio/shutterstock

Brexit - Reisende und Verbraucher

, aktualisiert am

Das Wort Brexit steht für "British Exit" und meint den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Als harter Brexit wurde der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, dem europäischen Binnenmarkt und aus der Zollunion bezeichnet, ohne einen Vertrag mit der EU. Sozusagen in letzter Minute wurde am 24.12.2020 aber ein sogenannter "weicher" Brexit verhandelt und ein Freihandelsabkommen geschlossen.

Dieses beendete den Übergangszeitraum von 2020, wo Großbritannien zwar formell schon aus der Union ausgetreten war, die bisherigen EU Regelungen aber noch Gültigkeit hatten. Das Vereinigte Königreich ist zwar mit dem Ende der Übergangsfrist bis zum Jahresende 2020 nun auch effektiv und nicht nur auf dem Papier aus der EU ausgetreten, aber Themen wie Zugang zum europäischen Binnenmarkt, Zollunion oder die Nordirlandfrage wurden geregelt.

Das Handels- und Partnerschaftsabkommen

Das getroffene Abkommen erstreckt sich nicht nur auf den Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch auf eine ganze Reihe anderer Bereiche, die im Interesse der EU liegen, wie Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen und enthält Absichtserklärungen zu Umwelt- und Sozialstandards. Aufgrund der Dringlichkeit gilt das Abkommen vorläufig bis 28. Februar 2021 auf Erlass der EU Kommission, bevor es vom EU Parlament ratifiziert wird und vom EU Rat (aller Mitgliedstaaten) einstimmig angenommen werden kann.

Piktogramm zum Thema "EU Abkommen mit UK"

EU Abkommen mit UK

Wichtiges vor Reiseantritt

Bei dem Referendum am 23. Juni 2016 haben 52 Prozent der Briten für den Brexit gestimmt. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien verliefen schleppend und die Regelungen im Handelsabkommen sind in der praktischen Anwendung vorerst verwirrend. Reisewillige sind mit einer Reihe von Fragen konfrontiert.

Brauche ich eine zusätzliche Versicherung? Welche Gebühren könnten auf mich zukommen? Welchen Schutz habe ich, falls auf der Reise Probleme auftreten? Oder ich einen Unfall habe und ins Krankenhaus muss? Sie können sich durch diesen englischsprachigen Online Fragebogen der britischen Regierung klicken und erhalten Hinweise über die gültigen Bestimmungen in relevanten Bereichen.

Diese Fragen sind wichtig. Im Folgenden erklären wir kurz, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Reise nach Großbritannien planen.

Für spezielle Anfragen hat die Bundesregierung eine eigene Brexit-Hotline eingerichtet: +43 (0) 800 222 666 (gebührenfrei aus ganz Österreich)

Servicezeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr (werktags) oder per E-Mail: service@bka.gv.at

Außerhalb dieser Zeiten wird für dringende Anfragen die Hotline des Bürgerservice empfohlen, der sich rund um die Uhr um Notfälle von ÖsterreicherInnen im Ausland kümmert: +43 (0) 50 11 50-4411

Reiseformalitäten

Britische Staatsangehörige

  • benötigen für Reisen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum.
  • dürfen die separaten Grenzkontrollstellen für Unionsbürger nicht mehr nutzen.
  • benötigen auch ein Rückreiseticket und müssen nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel für ihren Aufenthalt in der EU verfügen.
  • Der britische Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Bei mitgeführten Tieren ist der britische Heimtierausweis in der EU nicht mehr gültig, eine Veterinärsbescheinigung ist nötig
  • Britische Staatsangehörige, die in Österreich wohnen, finden hier weitere Informationen

EU-Bürger

  • können das Vereinigte Königreich ohne Visum für einen Aufenthalt von maximal sechs Monaten besuchen.
  • müssen einen gültigen Reisepass vorlegen, um in das Vereinigte Königreich einzureisen.
  • Mitgeführtes Bargeld über 10000 € (oder anderem Währungsäquivalent) muss bis zu 72 Stunden vor Reise deklariert werden.
  • Mitgeführte Haustiere brauchen eine Veterinärsbescheinigung

Flugreisen

Es sollte keine Störungen im Flugverkehr geben, da es dafür Vereinbarungen zwischen der EU und Großbritannien gibt, die auch nach dem 1.1.2021 weiter gelten. Bei Flügen aus der EU oder die von einer europäischen Airline durchgeführt werden, sind Sie weiterhin durch die EU Fluggastrechte geschützt. Bei Flügen aus Großbritannien oder von britischen Airlines durchgeführt, kommt britisches Recht zur Anwendung. Dieses spiegelt momentan jedoch die europäischen Vorschriften.

Piktogramm zum Thema "Flugreise"

Flugreise

Pauschalreise

Sofern Sie bei einem europäischen Anbieter gebucht haben, sind Sie bei Problemen abgesichert (z.B. Mängel vor Ort oder Insolvenz des Hotels). Diese EU-Rechte gelten nicht, wenn Sie bei einem britischen Reiseveranstalter buchen, der seine Aktivität nicht nach Österreich ausrichtet, also etwa sein Angebot nicht hierzulande bewirbt. Eine zusätzliche Versicherung könnte notwendig sein. 

Die Pauschalreiserichtlinie der EU wurde im britischen Recht bisher umgesetzt und dieser Bereich wurde auch seit dem 1.1.2021 bisher nicht geändert. Das bedeutet, dass eine bei einem britischen Veranstalter gebuchte Pauschalreise nach wie vor insolvenzversichert sein muss.

Piktogramm zum Thema "Pauschalangebot"

Pauschalangebot

Kreuzfahrt und Schiffsreisen

Sie werden weiterhin durch die EU-Fahrgastrechte geschützt, sollte es zu Verspätungen oder Annullierungen von Fährschiffen von der EU nach Großbritannien kommen bzw. wenn Sie mit einem EU-Anbieter reisen oder zB eine Kreuzfahrt von Großbritannien aus antreten. Für alle anderen Fälle gilt britisches Recht, wobei dieses zurzeit (noch) mit den europäischen Regeln übereinstimmt.

Piktogramm zum Thema "Kreuzfahrt"

Kreuzfahrt

Krankenversicherung

  • Gesetzliche Krankenversicherung

Sie können die Europäische Krankenversicherungskarte EKVK, die sich auf der Rückseite Ihrer e-card befindet, in Großbritannien nach dem 1.1.2021 nicht weiter nutzen. Wenden Sie sich unbedingt zeitgerecht an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger, wenn Sie sich nach dem 31.12.2020 vorübergehend im Vereinigten Königreich aufhalten werden, damit man Ihnen eine „Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB)“ ausstellt. Diese wird von britischen Leistungsträgern aktuell anerkannt und NHS healthcare deckt dann Sachleistungen (Arztbesuch) und Spitalsaufenthalte. Dies gilt auch für jene, bei denen der vorübergehende Aufenthalt bereits im Jahr 2020 begonnen hat und über den Jahreswechsel andauert.

  • Private Krankenversicherung

Obwohl sich hier prinzipiell nichts mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU geändert hat, empfiehlt sich vor einer Reise eine Rücksprache mit der Versicherung um Gültigkeitsdauer und Deckungsbereich abzuklären. Viele private Krankenversicherungen decken nur bis zum Auslandsaufenthalt von einem Monat, klären Sie das vor der Reise ab!

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Gesundheitlicher Notfall im Ausland

Autofahren in Großbritannien

Sie können Ihren Führerschein in Großbritannien nutzen. Allerdings sollten Sie prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht. Wenn Sie mit dem Auto per Fähre oder durch den Eurotunnel nach UK einreisen, sollten Sie unbedingt die motor insurance green card oder einen anderen Beweis einer Versicherung für Ihr Fahrzeug dabei haben, wenn es im EU Ausland zugelassen ist. Wenn ihr Fahrzeug in Österreich zugelassen ist, sollten Sie zumindest den Versicherungsschein mitführen. Die Bescheinigung muss Auskunft über Kennzeichen, Versicherungsdauer und Versicherungsträger enthalten, andernfalls droht eine Strafe bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch die Polizei.

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Versicherter Mietwagen

Digitale Dienste und Roaming

  • Roaming
    Vorerst wurden keine Roaming-Gebühren eingeführt. Sollte Ihr in der EU ansässiger Mobilfunkanbieter zusätzliche Gebühren für Telefonate, SMS und die Nutzung mobiler Daten für Kunden vorbereiten, die sich in Großbritannien aufhalten, muss er darüber zeitgerecht informieren.
  • Geoblocking
    Die EU Verordnung zu Geoblocking untersagt Benachteiligung von EU Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Unternehmenssitzes. Dies Vorgabe gilt auch für Online-Händler in Drittländern, die ihre Waren in die Europäische Union verkaufen, so dass diese Rechte beim Online-Kauf auch für EU Bürger gelten. Relevant für die Anwendung der Geoblockingrechte ist also, ob die britische Firma die Dienste auch in der EU anbietet oder nur im Vereinigten Königreich.
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Roaming

Bahnreisen

Für den Streckenabschnitt Ihrer Reise, welcher innerhalb der EU liegt, gelten die EU-Bahngastrechte im Fall einer Verspätung oder eines Zugausfalls. Ebenso gelten die britischen Vorschriften für den britischen Teil der Reise. Im Prinzip sind die Fahrgastrechte seit dem 1.1.2021 unverändert geblieben, da die EU Regeln in das nun gültige britische Recht bei Bahnreisen übernommen wurden. Falls Sie planen mit dem Eurostar per Hochgeschwindigkeitszug zu reisen, prüfen sie online ob es aktuelle Fahrplanänderungen gibt.

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Bahnreise

Kartenzahlungen

Großbritannien will weiterhin nach EU-Vorbild zusätzliche Gebühren für die Zahlung per Kreditkarte verbieten. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Bank über die Konditionen für eine Zahlung in Drittstaaten und zahlen Sie immer in der lokalen Währung.

Vorsicht bei Bargeldabhebungen am Automaten in UK! Wenn Sie mit Bankomat oder Debitkarte abheben, fallen in der Regel 5 bis 10 € an Gebühren an. Wenn Sie mit  Kreditkarte abheben, bewegen sich die Gebühren in der Regel zwischen 1,75 und 4% des Betrages. Besonders teuer wird das Abheben, wenn Sie vergessen eine eventuell voreingestellte DCC (Dynamic Curreny Conversion) abzuwählen, die Ihnen Geld oft bis zu 13% unter dem aktuellen Tageskurs in Pfund ausgibt. Es gibt spezielle von Finanzdienstleistern angebotene Reisekreditkarten, die gebührenfreie Abhebungen ermöglichen.

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Zahlungsart

Busreise

Die Busgastrechte gelten nach dem Brexit auch weiterhin. Und zwar für Fahrgäste, die mit dem Fernbus (sogenannte Linienverkehrsdienste verfügen über feste Haltestellen und Fahrpläne) nach Großbritannien einreisen oder die von dort aus in die EU reisen. Vorausgesetzt Abfahrts- oder Ankunftsort liegen in der EU und die Fahrstrecke beträgt zumindest 250 km. Gemäß der englischen Regierung sollen die Busgastrechte nach dem Brexit in britisches Recht umgesetzt werden.
Falls Sie ein Ticket bei einem britischen Anbieter kaufen, der die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, kann es daher passieren, dass Reisen abgesagt werden oder Sie an der Grenze den Bus wechseln müssen. Für den Streckenabschnitt in der EU gelten europäische Fahrgastrechte, für jenen in England die britischen.

 

Piktogramm zum Thema "Busreise"

Busreise

Erasmus

Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, nicht mehr an dem beliebten EU Austauschprogramm für Studenten teilzunehmen und ein eigenes Programm zu starten. Für Studierende aus der EU gibt es also keine Möglichkeit mehr, ein Auslandssemester mit Hilfe von Erasmus+ im Vereinigten Königreich zu verbringen. Ausgenommen sind Studierende aus Nordirland, diese sind weiterhin für Erasmus+ zugelassen.

Piktogramm zum Thema "Auslandssemester"

Auslandssemester

Einkaufen und Bestellen

  • Keine Zölle - trotzdem Hindernisse und Teuerungen zu erwarten

Mit dem Abkommen unterliegen Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und EU-Ländern gehandelt werden, keinen Zöllen oder Einfuhrquoten. Allerdings werden Waren an EU Grenzen kontrolliert, ob die Binnenmarktvorschriften (z. B. bezüglich Gesundheits-, Sicherheits-, Sozial- und Umweltnormen) bzw. die geltenden Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs eingehalten werden. Dies bedeutet ein Plus an bürokratischem Aufwand und Zusatzkosten, die von den Firmen im Preis oft an Kunden weitergegeben werden. Somit müssen für alle Importe in die Union Zollformalitäten erledigt und EU-Standards erfüllt sein. Waren, die zwischen Nordirland und der EU befördert werden, sind davon ausgenommen.

 

  • Unterschiedliche Angebote - Lieferung möglich?

Britische Unternehmen haben nicht mehr automatisch das Recht, Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten. Wenn sie weiterhin in der EU tätig sein wollen, müssen sie sich dort niederlassen. Kunden sollten darauf achten, ob Firmenangebote online auch für EU Bürger gelten oder ausschließlich für britische Kunden erstellt wurden. Hinweise dafür sind Zahlmodalitäten (Währung), Sprache in welcher die Angebote verfasst wurden und Lieferbedingungen. Lesen sie die AGB (Terms & Conditions) des britischen Unternehmens, bevor Sie einen Kauf tätigen!

Factsheet der EU zum Online-Einkauf in UK

Onlineshopping

Haben Sie nach dem 1.1.2021 online etwas bei einem britischen Händler bestellt? Sie sollten folgenden Punkte bedenken: Haben Sie eine Werbung für das Produkt in Ihrem Land gesehen oder wurde die Werbung für britisches Publikum geschalten?

  • Ist der Onlineshop auf Deutsch übersetzt, können Sie mit  Euro zahlen und ist klar ersichtlich, dass das Angebot auf Ausländer ausgerichtet ist? Wenn ja, dann profitieren Sie von den europäischen Konsumentenschutzrechten, also einem 14-tägigen Rücktrittsrecht mit Erstattung der Kosten, sowie zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Weiters sind Sie gegen unfaire Geschäftspraktiken wie irreführende Werbung geschützt.
  • Der britische Händler richtet seine Aktivitäten nicht nach Österreich aus, sondern Sie haben die Website selbständig aufgerufen und diese ist nicht auf Deutsch verfügbar? Wir raten Ihnen, die AGB genauestens zu lesen, um zu prüfen, ob die europäischen oder britischen Schutzbestimmungen für Sie gelten und ob überhaupt und zu welchen Zusatzkosten nach Österreich versandt wird.
Piktogramm zum Thema "Online Shopping"

Online Shopping

Ausnahmen von der Zollfreiheit

Die Bestimmungen über Zollfreiheit im Freihandelsvertrag sind stark von den Ursprungsregeln geleitetDiese betreffen sozusagen die „wirtschaftliche Staatszugehörigkeit“ von Waren, die aus Bestandteilen und Materialen ausländischen Ursprungs hergestellt wurden. Es gibt also Regeln bis zu welchen Maße das Produkt in der EU oder im Vereinigten Königreich hergestellt oder verarbeitet sein muss, damit nicht Hersteller aus Drittstaaten diesen Freihandelsvertrag missbrauchen können, um sich Zölle zu ersparen. Somit fallen Steuer- und Zollbefreiung auf in Großbritannien verkaufte Waren weg, die nicht hauptsächlich dort verarbeitet wurden und etwa wie aus China importiert und nur weiterverkauft wurden.

Waren, die einen Warenwert von über 22 € aufweisen, sind in Österreich einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zoll muss zusätzlich ab einem Warenwert von 150 € entrichtet werden. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Wenn Sie sich fragen, ob ein konkreter britischer Artikel zollpflichtig ist, können sie beim Zollamt anrufen.

Beachten Sie auch die britischen als auch österreichische Einfuhrbeschränkungen bei Tabak- oder Alkoholprodukten und anderen Waren (zB Parfüm), wenn Sie solche Güter persönlich mit sich führen. Großbritannien hat außerdem Freiwertbeträge für mehrwertsteuerpflichtige (VAT) Geschenke und Mitbringsel bei der Einfuhr, abhängig vom Transportmittel (270-390 £).

 

Piktogramm zum Thema "Zoll"

Zoll

Gewährleistung

Wenn Sie nach dem 1.1.2021 einen Artikel in Großbritannien gekauft haben, der sich als fehlerhaft herausstellt, hängen Ihre Rechte davon ab, an wen sich das Angebot des Verkäufers gerichtet hatte. Wenn sich das Angebot der Firma an Österreicher richtet und zB die Webseite in deutscher Sprache verfasst ist und Sie mit Euro bezahlt haben, gilt österreichisches Recht. Ihnen steht so das EU weite zweijährige Beschwerderecht bei Mängeln zur Verfügung.

Wenn sich die Vermarktung des Artikels nicht an Österreicher richtet, gilt britisches Recht. In Großbritannien besteht derzeit das Recht auf Beschwerde länger als die zwei Jahre, was die Mindestgrenze in der EU ist. In England, Wales und Nordirland beträgt das Beschwerderecht sechs Jahre und in Schottland fünf Jahre. Es steht der britischen Regierung jedoch frei, dies in Zukunft zu ändern.

Die so genannte Beweislastumkehr bleibt vorerst bei 6 Monaten auch im britischen Recht. Das heißt der Nachweis des Vorhandenseins des Mangels schon beim Kauf der defekten Ware wird erst nach 6 Monaten durch den Kunden notwendig, davor muss der Händler den Gegenbeweis liefern.

Piktogramm zum Thema "Gewährleistung"

Gewährleistung

Finanzdienstleister

Britische Anbieter dürfen nicht mehr in der EU operieren, es sei denn, sie haben eine europäische Zweigstelle. Die Europäische Bankenaufsicht hat betreffende Firmen dazu aufgefordert, ihre Kunden darüber zu informieren, ob ihr Vertrag weiterhin aufrecht bleibt, ob und welche Änderungen notwendig sind und ob sich ihr Ansprechpartner ändert. Sollte Ihnen Ihr Vertragspartner neue AGB zuschicken, lesen Sie sich diese unbedingt aufmerksam durch! Gibt es schlechtere Konditionen als zuvor? Bei Fragen oder im Zweifel, kontaktieren Sie Ihren Dienstleister.

Das aktuelle Freihandelsabkommen enthält keine Einigung zum Gleichwertigkeitsrahmen für Finanzdienstleistungen. Bei Finanzdienstleistungen handelt es sich ab nun also um einseitige Angebote, der beide Vertragsparteien zugestimmt haben. Da diese nicht Gegenstand des Freihandelsabkommens sind, gibt es für EU Kunden keinen Anspruch auf Gleichstellung zu britischen Kunden mehr.

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Geldverkehr

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