Brexit - Reisende und Verbraucher
Das Wort Brexit steht für "British Exit" und meint den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Als harter Brexit wurde der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, dem europäischen Binnenmarkt und aus der Zollunion bezeichnet, ohne einen Vertrag mit der EU. Sozusagen in letzter Minute wurde am 24.12.2020 aber ein sogenannter "weicher" Brexit verhandelt und ein Freihandelsabkommen geschlossen.
Dieses beendete den Übergangszeitraum von 2020, wo Großbritannien zwar formell schon aus der Union ausgetreten war, die bisherigen EU Regelungen aber noch Gültigkeit hatten. Das Vereinigte Königreich ist zwar mit dem Ende der Übergangsfrist bis zum Jahresende 2020 nun auch effektiv und nicht nur auf dem Papier aus der EU ausgetreten, aber Themen wie Zugang zum europäischen Binnenmarkt, Zollunion oder die Nordirlandfrage wurden geregelt.
Wichtiges vor Reiseantritt
Bei dem Referendum am 23. Juni 2016 haben 52 Prozent der Briten für den Brexit gestimmt. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien verliefen schleppend und die Regelungen im Handelsabkommen sind in der praktischen Anwendung vorerst verwirrend. Reisewillige sind mit einer Reihe von Fragen konfrontiert.
Brauche ich eine zusätzliche Versicherung? Welche Gebühren könnten auf mich zukommen? Welchen Schutz habe ich, falls auf der Reise Probleme auftreten? Oder ich einen Unfall habe und ins Krankenhaus muss? Sie können sich durch diesen englischsprachigen Online Fragebogen der britischen Regierung klicken und erhalten Hinweise über die gültigen Bestimmungen in relevanten Bereichen.
Diese Fragen sind wichtig. Im Folgenden erklären wir kurz, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Reise nach Großbritannien planen.
Für spezielle Anfragen hat die Bundesregierung eine eigene Brexit-Hotline eingerichtet: +43 (0) 800 222 666 (gebührenfrei aus ganz Österreich)
Servicezeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr (werktags) oder per E-Mail: service@bka.gv.at
Außerhalb dieser Zeiten wird für dringende Anfragen die Hotline des Bürgerservice empfohlen, der sich rund um die Uhr um Notfälle von ÖsterreicherInnen im Ausland kümmert: +43 (0) 50 11 50-4411
Reiseformalitäten
Britische Staatsangehörige
- benötigen für Reisen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum.
- dürfen die separaten Grenzkontrollstellen für Unionsbürger nicht mehr nutzen.
- benötigen auch ein Rückreiseticket und müssen nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel für ihren Aufenthalt in der EU verfügen.
- Der britische Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
- Bei mitgeführten Tieren ist der britische Heimtierausweis in der EU nicht mehr gültig, eine Veterinärsbescheinigung ist nötig
- Britische Staatsangehörige, die in Österreich wohnen, finden hier weitere Informationen
EU-Bürger
- können das Vereinigte Königreich ohne Visum für einen Aufenthalt von maximal sechs Monaten besuchen.
- müssen einen gültigen Reisepass vorlegen, um in das Vereinigte Königreich einzureisen.
- Mitgeführtes Bargeld über 10000 € (oder anderem Währungsäquivalent) muss bis zu 72 Stunden vor Reise deklariert werden.
- Mitgeführte Haustiere brauchen eine Veterinärsbescheinigung
Einkaufen und Bestellen
- Keine Zölle - trotzdem Hindernisse und Teuerungen zu erwarten
Mit dem Abkommen unterliegen Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und EU-Ländern gehandelt werden, keinen Zöllen oder Einfuhrquoten. Allerdings werden Waren an EU Grenzen kontrolliert, ob die Binnenmarktvorschriften (z. B. bezüglich Gesundheits-, Sicherheits-, Sozial- und Umweltnormen) bzw. die geltenden Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs eingehalten werden. Dies bedeutet ein Plus an bürokratischem Aufwand und Zusatzkosten, die von den Firmen im Preis oft an Kunden weitergegeben werden. Somit müssen für alle Importe in die Union Zollformalitäten erledigt und EU-Standards erfüllt sein. Waren, die zwischen Nordirland und der EU befördert werden, sind davon ausgenommen.
- Unterschiedliche Angebote - Lieferung möglich?
Britische Unternehmen haben nicht mehr automatisch das Recht, Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten. Wenn sie weiterhin in der EU tätig sein wollen, müssen sie sich dort niederlassen. Kunden sollten darauf achten, ob Firmenangebote online auch für EU Bürger gelten oder ausschließlich für britische Kunden erstellt wurden. Hinweise dafür sind Zahlmodalitäten (Währung), Sprache in welcher die Angebote verfasst wurden und Lieferbedingungen. Lesen sie die AGB (Terms & Conditions) des britischen Unternehmens, bevor Sie einen Kauf tätigen!
Factsheet der EU zum Online-Einkauf in UK
Links zum Thema
EU info zum Online Einkaufen in UK
https://ec.europa.eu/taxation_customs/individuals/buying-goods-services-online-personal-use/buying-goods/buying-goods-o…
EVZ Deutschland: Brexit
https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/
Verbraucherzentrale: Brexit
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/brexit-was-bedeutet-das-fuer-verbraucher-12812
Bundeskanzleramt: Brexit
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/brexit
ÖAMTC: Brexit
https://www.oeamtc.at/laenderinfo/grossbritannien/news/grossbritannien-was-bedeutet-der-brexit-fuer-reisende-18307598
Britische Informationen für Reisende aus der EU
https://www.gov.uk/guidance/visiting-the-uk-as-an-eu-eea-or-swiss-citizen#if-your-vehicle-is-not-insured-in-the-uk