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EU-Parlament: Fluggastdaten und Datenschutz

Richtlinie und Reform beschlossen

Das Europaparlament hat heute, Donnerstag, für die umstrittene Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR-Richtlinie) abgestimmt. Diese sieht vor, dass europäische Fluglinien die Daten ihrer Passagiere für sechs Monate sichern und gegebenenfalls an Sicherheitsbehörden weitergeben. Hintergrund ist der Kampf gegen Terrorismus, aber auch gegen Drogen- und Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie andere schwere Verbrechen.

Gleichzeitig wurde im Parlament die Datenschutzreform beschlossen, mit welcher die diversen Regelungen der Mitgliedsstaaten zu einheitlichen Standards werden sollen. Dadurch soll der Schutz für Privatpersonen verbessert und der Umgang mit Datenschutz für Unternehmen erleichtert werden. Außerdem gibt es eine gesonderte Richtlinie für den Datenschutz bei Strafverfolgung durch Justiz und Polizei.

Alle Informationen zu der Datenschutzreform sind in folgender Pressemeldung zusammengefasst: Neue EU-Datenschutzregeln sind beschlossen.

Hintergrund der Fluggastdatensicherung

Die so genannte "PNR-Richtlinie" (Passenger Name Record) wurde 2011 von der EU-Kommission vorgeschlagen und seither heftig debattiert. Nach den Anschlägen in Paris und Brüssel dürfte jedoch der Widerstand, der vor allem auf datenschutzrechtlichen Bedenken basiert, schwächer geworden sein. Nach dem heutigen Beschluss des Parlaments muss auch der Europäische Rat noch seine Zustimmung geben. Danach haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Was sind Fluggastdaten?

Die Fluggastdaten beinhalten jene Informationen, welche die Fluglinien aufgrund der Buchung und den Sicherheitschecks am Flughafen in ihrem System gespeichert haben. Dazu gehören Reisedaten und -routen, Ticketinformationen, Kontaktdaten, das Reisebüro, bei dem der jeweilige Flug gebucht wurde, das verwendete Zahlungsmittel, sowie die Sitznummer und Gepäckinformationen.

Gemäß der PNR-Richtlinie müssen europäische Fluglinien den Mitgliedsstaaten diese Datensätze überlassen. Sie werden für sechs Monate gespeichert. Dabei geht es nicht nur um inner-europäische Flüge, sondern auch um solche, bei denen der Abflugs- oder Ankunftsflughafen in einem Mitgliedsstaat liegt.

In einem Statement zum heutigen Beschluss erklären der erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, und der Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos: "The EU PNR Directive will improve the safety and security of our citizens, while also including robust privacy and data protection safeguards ensuring full compliance with the right to data protection." Die Richtlinie sei notwendig, um Europa im Kampf gegen den Terrorismus zu stärken, nicht zuletzt angesichts der jüngsten Anschläge innerhalb der Union.

Alle Details zu der PNR-Richtlinie finden Sie in der Pressemeldung des EU-Parlaments.

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