CPC - was ist das?
Wofür steht die Abkürzung CPC und welche Rolle spielt das Europäische Verbraucherzentrum in der paneuropäischen Durchsetzung von Verbraucherrechten?
CPC steht für Consumer Protection Cooperation. Diese internationale Zusammenarbeit von Behörden und Warnstellen aus dem Bereich des Verbraucherschutzes behob eine Schwachstelle im EU-weiten Verbraucherschutz:
Vor deren Einrichtung konnten Verbraucherschützer:innen selbst mit Unterstützung staatlicher Behörden im eigenen Land nur wenig gegen besonders unseriöse Geschäftspraktiken in anderen EU-Ländern ausrichten. Immer wieder gab es spezialisierte Abzocker, die Menschen in anderen EU-Ländern um ihr Geld brachten, während die Behörden im Heimatland der Betroffenen kaum etwas gegen diese betrügerischen Firmen unternehmen konnten.
Zum einen wurden gezielt ausländische Kunden getäuscht und dies war den lokalen Behörden im Ausland nicht bekannt, zum andern enden Durchsetzungsrechte nationaler Behörden selbst in der Europäischen Union in fast allen Belangen an der Staatsgrenze.
Nicht zur Lösung von Einzelfällen eingerichtet
Mit dem stetigen Ansteigen von Online-Bestellungen gehen auch die Zahlen der Problemfälle ständig nach oben. Falls man auf eine illegale Webseite hereingefallen ist, kann oft durch die Unterstützung von Verbraucherorganisationen eine individuelle Lösung im Einzelfall erreicht werden. Das sind bei grenzüberscheitenden Fällen das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) und bei Problemen mit inländischen Firmen der Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder die Bundesarbeiterkammer (BAK), oder auch anerkannten Schlichtungsstellen wie die Verbraucherschlichtung, die Internet Ombudsstelle oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Eine solche professionelle Hilfe für einzelne Betroffene umfasst etwa die Rückabwicklung, Stornierung oder der Widerruf Ihres Vertrags sowie die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
Gegen unseriöse Geschäftspraxen mit vielen Betroffenen
Wenn jedoch viele Verbraucher:innen durch unlautere, irreführende oder anderweitig rechtswidrige Geschäftspraktiken getäuscht werden, kann es neben der Durchsetzung individueller Ansprüche auch sinnvoll sein, das EU-Netzwerk der Verbraucherbehörden (CPC-Netzwerk) einzuschalten. Die staatlichen Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten sorgen dann dafür, dass grenzüberschreitende Verstöße gegen das Verbraucherrecht schnell und effektiv unterbunden werden. Ein solches behördliches Verbot stellt sicher, dass Verbraucher:innen in der gesamten EU von dieser Maßnahme profitieren, da Händler und Betreiber von Online-Marktplätzen, die über Grenzen hinweg agieren, künftig stärker an die Verbraucherschutzgesetze gebunden sind.
Einlangende Beschwerden betreffen durchaus nicht nur eindeutige Betrugsfälle, sondern auch etablierte international tätige Konzerne. Leider lassen es gerade Großunternehmen bei Verbraucherrechten oft darauf ankommen, bis sich genug Geschädigte gegen eine für sie nachteilhafte und unlautere Geschäftsmethoden zu wehren beginnen. So veranlasste CPC bislang große Unternehmen wie Booking, AirBnB, Parship, TikTok, Shopify, viele große europäische Autovermieter und Fluglinien, Facebook, Twitter, Google, usw. zum Einlenken und Nachbessern im Umgang mit ihren Kunden. Ohne dieses Melde- und Abwehrsystem der EU könnten sich Einzelstaaten und deren Verbraucherschutzeinrichtungen weniger gut gegen missbräuchliches Verhalten multinationaler Konzerne gegenüber den eigenen Kunden behaupten. CPC verfolgt somit auch ein gesellschaftspolitisches Ziel der Europäischen Union. Trends in der Geschäftswelt, die sich gegen Interessen von Verbraucher:innen richten, gilt es abzuwehren. Die Einhaltung fairer Regeln einzufordern geht am besten gemeinsam, mit dem Druckmittel der vereinigten Marktmacht des Staatenbundes.
Wir, das Europäische Verbraucherzentrum Österreich sind eine solche offizielle CPC Meldestelle. Wenn Sie eine Beschwerde über unser Kontaktformular eingeben, dann prüfen wir, ob sich die Beschwerden aufgrund illegaler oder unseriöses Geschäftsgebaren über dieses von ihnen gemeldete ausländisches Unternehmen häufen. Dies melden wird dann über die IMI Datenbank des CPC Netzwerk. Daraufhin können die über Ländergrenzen hinweg vernetzten Durchsetzungsbehörden beginnen jene auffällig gewordenen Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, sodass sich der Schaden nicht mehr weiter auf neue Betroffene ausweiten kann.
Die folgende Broschüre gibt einen verständlichen Überblick darüber, wie Sie selbst dazu beitragen können, solche Verstöße, die Sie besonders ärgern oder große finanzielle Schäden verursachen, zu stoppen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie die zuständigen nationalen Behörden oder die CPC-Kontaktstellen informieren sollten.
Unsere CPC Broschüre herunterladen
Wir bedanken uns beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF), bei der Bundeskartellanwaltschaft (BK) und beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) für die Unterstützung bei der Erstellung der Inhalte mit Fallbeispielen und Einblicken in die Praxis.
Links
Seite des Sozialministerium zur CPC Broschüre
https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Aktuelles/Konsumentenfragen/EU-weites_Netzwerk_von_Verbraucherbehoer…
Seite der EU-Kommission über das CPC
https://commission.europa.eu/live-work-travel-eu/consumer-rights-and-complaints/enforcement-consumer-protection/consume…