Zum Inhalt

Reiseprospekt kritisch lesen

Lesehilfe für Urlaubsträume

Liest man Hotelbeschreibungen in Reisekatalogen oder Internetseiten nur mal schnell im Vorbeigehen, so klingt nahezu jedes Angebot, wie das Paradies auf Erden. Manches, was wichtig ist, steht allerdings nur zwischen den Zeilen. Daher raten wir dringend vor der Buchung den Reiseprospekt bzw. das Onlineangebot des Reiseveranstalters ganz genau und kritisch zu lesen.

In eigenen Rubriken wird da mitunter sogar vorsichtig Negatives über den sonst so traumhaften Urlaubsort geäußert. Auch hinter Empfehlungen wie "unsere Meinung" steckt der Versuch, die Tatsachen am Urlaubsort ins rechte Licht zu rücken. Doch Papier ist geduldig, und mit Worten lässt sich trefflich manipulieren. Eine Kunst, die Reisekatalogtexter perfekt beherrschen.

Was können häufig verwendete Formulierungen bedeuten?

  • "Zentrale Lage": zentral ja, aber ziemlich sicher nicht ruhig. Das Hotel liegt wahrscheinlich an einer verkehrsreichen Hauptstraße, am Marktplatz oder an der viel besuchten und damit lauten Uferpromenade.
  • "Verkehrsgünstig": Von Ruhe keine Spur. Verkehrslärm plagt den erholungssuchenden Urlauber.
  • "Flughafennähe": Spricht für sich. Entschließen sich Reiseveranstalter zu dieser Angabe, erwartet den Urlauber wahrlich die Lärmkulisse eines Airport-Hotels. Man kommt zwar in den Genuss einer kurzen Transferzeit, auf Fluglärm kann man sich aber schon im Vorhinein einstellen. Diesen als Mangel zu reklamieren, wird bei einer solchen Hotelbeschreibung mitunter auch schwierig.
  • "Für junge Leute": Hier hat es der Urlauber mit einer einfachen Unterkunft ohne viel Komfort zu tun. Auch die nächste Disco ist wahrscheinlich nicht weit. Es wird wohl lustig werden, aber sicher auch laut.
  • "Meerseitig": Heißt nicht Zimmer mit Meerblick, auf den kleinen Unterschied kommt es an!
  • "Internationale Küche": Sagt nicht viel, aber eine Warnung für Feinschmecker: Hier gibt’s das Übliche.
  • "Schöner Strand": Warum nicht Sandstrand? Weil es sich um einen Kieselstrand oder Felsen handelt.
  • "Naturstrand": Klingt gut, aber unwegsame Klippen sind zum Baden nicht jedermanns Sache.
  • "50 Meter zum Strand": Mag schon stimmen, aber vielleicht muss eine vielbefahrene Uferstraße überquert werden? Möchten Sie das mit kleinen Kindern?
  • "Strandnah": Das Hotel liegt also nicht direkt am Strand, nicht 100 Meter, nicht 200 Meter vom Strand entfernt, sondern eben nur „strandnah“. Im Klartext: Fußmarsch oder Anfahrt im überfüllten Bus. So nah ist der Strand also doch nicht, oder?
  • "Bademöglichkeit": Möglichkeit zum Baden gibt es (Mole oder Bootssteg am Hafen), aber mehr nicht. Kurzum: Es gibt keinen Strand.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

FAQ Thomas Cook

FAQ Thomas Cook

Zum Thomas Cook Konzern gehören verschiedene Unternehmen in verschiedenen Ländern. Nicht alle davon sind insolvent. Wir beantworten die häufigsten Fragen zur aktuellen Situation.

Mängel im Urlaubshotel

Mängel im Urlaubshotel

Das Hotelzimmer ist verschmutzt oder nicht verfügbar, statt "feinem Sandstrand" findet man eine Felsenbucht vor und anstelle der ersehnten Ruhe wird man von nervendem Baulärm gequält. Gerade in der Hauptreisezeit häufen sich bei uns die Beschwerden von Urlaubern, deren Aufenthalt nicht ganz so verlaufen ist, wie erwartet. Doch was kann man bei Problemen im Urlaub tun? Wir geben Auskunft, welche Möglichkeiten Konsumenten zur Verfügung stehen.

FAQ Pauschalreise

FAQ Pauschalreise

Auf 16 häufig gestellte Fragen geben wir einen kurzen Überblick über Ihre Rechte auf Pauschalreisen. Dieser Schutz basiert auf dem österreichischen Pauschalreisegesetz (PRG). Wir verweisen in diesen FAQs bei Bedarf auf detailliertere Artikel, um möglichst kurze Antworten bereitzustellen.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang