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FAQ Thomas Cook

Die häufigsten Fragen zur Insolvenz

Achtung! Es gibt Neuigkeiten zu Thomas Cook, die wir in unserer Meldung "Neues zu Thomas Cook" erklären. Manche der untenstehenden Informationen sind nicht mehr zutreffend.

Zum Thomas Cook Konzern gehören verschiedene Unternehmen in verschiedenen Ländern. Nicht alle davon sind derzeit insolvent. Zunächst prüfen Sie daher bitte auf Ihrer Buchungsbestätigung, wer Ihr Vertragspartner ("Reiseveranstalter" oder "Leistungsträger") ist. Wenn Sie im Reisebüro gebucht haben, können Sie auch dort um Hilfe bzw. Information bitten.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2019

Ich habe eine E-Mail bekommen, in der nach meinen Pass- und Kreditkartendaten gefragt wird. Ist das vertrauenswürdig?

  • Nein. Thomas Cook Deutschland warnt auf seiner Website eindringlich vor diesen E-Mails mit dem Betreff "Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise". Es handelt sich um eine Betrugsmasche, mit der versucht wird, an Ihre persönlichen Daten zu kommen. Ignorieren Sie die Mails und löschen Sie diese.

Insolvenz von Thomas Cook Deutschland - was jetzt?

  • Am heutigen Mittwoch, 25.09., hat die deutsche Thomas Cook GmbH Insolvenz angemeldet.
  • Dies betrifft vorerst die Reiseveranstalter Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH. Ob weitere folgen, wird derzeit geprüft.
  • Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sollte Ihre Zahlung aufgrund der Pauschalreiserichtlinie der EU abgesichert sein (mehr dazu in unserem Artikel)
  • Wir raten allen betroffenen Konsumenten, die eine Pauschalreise gebucht haben, ihre Forderungen so rasch wie möglich bei dem Abwickler anzumelden. Mehr dazu in der nächsten Frage.

Pauschalreise: Wie melde ich meine Forderungen gegenüber Thomas Cook Deutschland an?

  • Abwickler ist die Zürich Versicherung. Diese hat den Dienstleister Karea AG beauftragt.
  • Informationen für betroffene Konsumenten finden sich auf dessen Website.
  • Alle Kunden sollen ihre Schadensfälle ausschließlich über ein Webformular melden: Link zum Webformular
  • Für Notfälle oder bei fehlender Internetverbindung wird von Karea AG folgende Telefonnummer angegeben: +49 (0)6172 – 99 76 11 23

Reine Flug- oder Hotelbuchung: Wie melde ich meine Forderung gegenüber Thomas Cook Deutschland an?

  • Derzeit ist das Insolvenzverfahren gegen Thomas Cook Deutschland noch nicht offiziell eröffnet, daher können noch keine Forderungen angemeldet werden.
  • Die Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm (HWW) fungiert jedoch als vorläufiger Insolvenzverwalter für die deutsche Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher & Öger Tours GmbH. Sie stellt weitere Informationen auf ihrer Website bereit: https://www.hww.eu/thomas-cook/

Insolvenz von Thomas Cook Österreich - was jetzt?

  • Der Insolvenzverfahren zur österreichischen Thomas Cook Austria AG wurde am 26.09.2019 eröffnet.
  • Es kommen weiterhin die Bestimmungen der EU-Richtlinie zum Insolvenzschutz bei Pauschalreisen zur Anwendung.
  • Für Pauschalreise-Kunden der Thomas Cook Austria AG ist die AWP P&C S.A. als Abwickler zuständig (24h-Hotline: + 43 1 525 03 6853, E-Mail: thomascook.at@allianz.com). 
  • Frist ist der 17. November 2019.
  • Achtung: Dies gilt nicht für Kunden, die nur einen Flug oder nur ein Hotel gebucht haben! Näheres siehe nächste Frage.

Ist meine Zahlung auch abgesichert, wenn ich nur einen Flug oder nur ein Hotel bei Thomas Cook gebucht habe?

  • Nein. Einzelne Flug- oder Hotelbuchungen sind im Insolvenzfall nicht abgesichert.
  • Die Absicherung greift lediglich bei Pauschalreisen, d.h. bei Urlaubspaketen, die mehrere touristische Leistungen kombinieren. Wenn Sie bei Thomas Cook z.B. Flug + Hotel oder Flug + Mietwagen auf einmal zu einem Gesamtpreis gebucht haben, so ist dies eine Pauschalreise.
  • Außerdem umfasst vom Insolvenzschutz sind so genannte verbundene Reiseleistungen (mehr dazu in unserem Artikel).
  • Aber Achtung: Dennoch können Sie Ihre Forderungen anmelden. Allerdings nicht beim Abwickler AWP P&C S.A., sondern im Insolvenzverfahren beim HG Wien.
  • Durch Ihre Forderungsanmeldung werden Sie im Insolvenzverfahren als Gläubiger berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie am Ende einen Teil Ihres Geldes gemäß einer Quote zurück bekommen sollten. Da die Schulden von Thomas Cook Austria AG sehr hoch sein dürften, sollte man sich aber nicht zu große Hoffnungen machen. Weiters dauern solche Verfahren erfahrungsgemäß sehr lange.
  • Das Formular für die Anmeldung Ihrer Forderungen finden Sie unter diesem Link des HG Wien: https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx

Ich habe die gebuchte Reise noch nicht vollständig bezahlt. Muss ich etwas tun?

  • Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Vertragspartner tatsächlich von der Insolvenz betroffen ist. Auf Ihrer Buchungsbestätigung steht, wer Ihr "Reiseveranstalter" bzw. der "Leistungsträger" ist.
  • Die Restzahlung sollte nicht abgebucht werden, wenn Ihr Vertragspartner insolvent ist.
  • Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr Konto doch belastet wird: Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihre Bank bzw. Ihr Kreditkartenunternehmen, um das Geld rückbuchen zu lassen.
  • Ist Ihr konkreter Vertragspartner noch nicht insolvent, raten wir, schriftlich bei diesem anzufragen, ob die Reise stattfindet. So signalisieren Sie Ihre Reisebereitschaft.
  • Werden Sie zur Restzahlung aufgefordert und ist noch nicht klar, ob die gebuchte Reise stattfindet, empfehlen wir, auf Zeit zu spielen. Argumentieren Sie, dass für Sie als österreichischem Konsument die gesetzlichen Schutzbestimmungen Österreichs zur Anwendung kommen (konkret §4 Abs. 4 PRV). Demnach dürfen mehr als 20 Tage vor der Abreise nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises vom Veranstalter verlangt werden.

Wo erfahre ich, ob meine Reise stattfindet?

  • Nach dem aktuellen Informationsstand ist nicht damit zu rechnen, dass Reisen, die bei Thomas Cook Österreich oder Deutschland gebucht wurden, durchgeführt werden. 
  • Wenn Sie in einem Reisebüro gebucht haben, können Sie direkt dort nachfragen.
  • Auf Ihrer Buchungsbestätigung steht, wer Ihr Vertragspartner ist ("Reiseveranstalter" bzw. "Leistungsträger" oder "Fluglinie"). Auf dessen Website gibt es voraussichtlich Informationen und Kontaktdaten.
  • Haben Sie nur einen Flug bei Condor gebucht, empfehlen wir direkt bei der Airline nachzufragen, ob dieser stattfindet.
  • Für Kunden von Thomas Cook Österreich bzw. Neckermann Österreich ist folgender Abwickler die zuständige Anlaufstelle: AWP P&C S.A., 24h-Hotline: + 43 1 525 03 6853, E-Mail: thomascook.at@allianz.com

Diese Situation ist mir zu unsicher – kann ich die geplante Reise kostenfrei stornieren?

  • Nein. Die mögliche Insolvenz berechtigt nicht zu einem kostenlosen Rücktritt von der Reise. Tritt man die Reise nicht an, obwohl diese durchgeführt wird, drohen Stornokosten.

Ich bin vor Ort – wo erkundige ich mich?

  • Im Hotel müsste der Kontakt des örtlichen Reiseleiters aufliegen. Zudem kann vielleicht das Personal an der Hotelrezeption für Sie herausfinden, ob Ihr Rückflug stattfindet.
  • Haben Sie daheim über ein Reisebüro gebucht, können Sie auch bei diesem nachfragen.
  • Kunden von Thomas Cook Österreich bzw. Neckermann Österreich können sich außerdem an den zuständigen Abwickler wenden (AWP P&C S.A., 24h-Hotline: + 43 1 525 03 6853, E-Mail: thomascook.at@allianz.com).

Ich bin vor Ort und weiß nicht, ob mein Flug stattfindet!

  • Wenn Sie niemanden erreichen, um zu erfahren, ob Ihr Rückflug stattfindet, raten wir, sicherheitshalber dennoch zum Flughafen zu fahren.

Ich bin vor Ort  und werde aufgefordert, bereits gezahlte Leistungen nochmals zu bezahlen. Was soll ich tun?

  • Zahlen Sie nur unter Vorbehalt und heben Sie die Belege gut auf!
  • Diese Kosten sollten Ihnen vom jeweiligen Abwickler rückerstattet werden. Im Fall von Thomas Cook Österreich bzw. Neckermann Österreich ist dies die AWP P&C S.A. (24h-Hotline: + 43 1 525 03 6853, E-Mail: thomascook.at@allianz.com).

Detaillierte Informationen und mitunter tägliche Updates zu neuen Entwicklungen finden Sie in diesem Artikel: Neues zu Thomas Cook

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