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Rettung aus der Luft

Alle Infos rund um Bergung und Hubschraubereinsatz

In brenzligen Situationen können Minuten über Leben und Tod von Patienten entscheiden. Gerade hier sind Hubschraubereinsätze im Rettungswesen ein wichtiger Bestandteil. Eine neue Broschüre des EVZ erklärt, wer wann die Kosten trägt.

Im internationalen Vergleich hat Österreich – mit bis zu 38 Hubschrauberstandorten – eines der dichtesten Flugrettungssysteme. Pro Jahr werden um die 23.000 Einsätze durchgeführt – doch die Hilfe aus der Luft ist teuer. Je nach Situation kostet ein Einsatz rasch mehrere tausend Euro. Seit Juli 2015 gibt es zwischen allen österreichischen Flugrettungsbetreibern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine sogenannte Direktverrechnungsvereinbarung. Damit wurden Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme nach Rettungsflügen beseitigt.

Wichtige Punkte für Patienten

  • Erstmals gibt es eine Regelung, bei der alle Betreiber und alle österreichischen Standorte umfasst sind. Der Patient selber bekommt somit keine Rechnung mehr zugeschickt, unabhängig davon, von welchem Hubschrauberunternehmen er gerettet worden ist.
  • Es gibt keine finanzielle Belastung mehr für den Patienten, da die Abrechnung direkt zwischen dem Rettungsunternehmen und den Sozialversicherungsträgern erfolgt. Als Ausnahme davon gelten jedoch Unfälle am Berg, die während der Freizeit passieren.
  • Die Anforderung eines Hubschraubers hat einheitlich durch eine überregionale Leitstelle zu erfolgen.

Wichtige Ausnahme: Unfall am Berg

Vor einer ganz anderen Situation stehen Verletzte, die während der Freizeit am Berg, etwa beim Wandern, Bergsteigen oder Schifahren, verunglücken. Wer dann auf Rettung aus der Luft angewiesen ist, kann empfindlich zur Kasse gebeten werden. Argumentiert wird eine direkte Verrechnung an die Patienten in diesen Fällen damit, dass sich diese freiwillig auf den Berg begeben und somit selber für eine allfällige Bergung aufkommen müssen.

Wie hoch die Kosten eines Einsatzes tatsächlich sind, lässt sich im Vorhinein nicht sagen, da es von der jeweiligen Situation am Berg abhängig ist. Eine schnell und reibungslos ablaufende Bergung kann somit z.B. 2.000 Euro kosten, eine komplizierte Rettungsaktion aus schwerem Gelände kann auch schon mal 8.000 Euro ausmachen. Abgerechnet wird nach Minuten. Es ist somit nicht möglich, einen einheitlich gültigen Tarif zu bestimmen, da dieser von der Art und Dauer des Einsatzes abhängig ist.

In gesundheitlich dramatischen Fällen übernimmt die Krankenkasse zwar einen Teil der Kosten, es handelt sich dabei jedoch nur um einen Pauschalbetrag, der in der Regel nicht kostendeckend ist. Eingeteilt werden die Verletzungen nach einer acht-stufigen Tabelle, dem sogenannten NACA-Schema (National Advisory Committee for Aeronautics Schema). Liegt somit ein medizinisch gerechtfertigter Fall vor, wird eine Kostenpauschale in Höhe von 849,93 Euro bezahlt. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten des Hubschraubereinsatzes beträgt in den meisten Fällen mehrere tausend Euro.

Private Absicherung

Wer sich häufig in den Bergen aufhält, sollte deshalb eine private Versicherung in Erwägung ziehen, um sich im Ernstfall gegen eine hohe Rechnung aufgrund eines Bergungseinsatzes abzusichern.

Das kann eine bestehende private Unfallversicherung sein oder über die Mitgliedschaft bei Natur- oder Wandervereinen oder Automobilclubs gedeckt sein. Solche Versicherungen werden zum Beispiel von diversen Berg- oder Schivereinen oder Automobilclubs angeboten. Auch Reiseversicherungen, die teilweise bei einer Kreditkarte inkludiert sind, decken unter Umständen Bergekosten, die aufgrund eines Hubschrauberrettungseinsatzes entstehen, ab.

Hier empfiehlt es sich, die Polizze-Bedingungen genau zu lesen. Weitere Informationen zu privaten Versicherungen finden Sie in unserem Artikel.

Spezialfall Arbeitsunfall/Schulschikurs

Passieren Unfälle am Berg im Rahmen der Arbeit (z.B. Hüttenwirte, Liftwarte oder auch Schüler im Rahmen eines Schulschikurses) ist für die Bergekosten keine zusätzliche Versicherung notwendig. Da es sich hierbei um keinen Unfall in der Freizeit handelt, werden diese Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Rettung im Ausland

Eine private Absicherung empfiehlt sich natürlich auch für Urlaubsreisen ins Ausland (Informationen siehe hier). Dabei sollte zudem immer die E-Card mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite mitgeführt werden. Diese hat bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten oder der Schweiz Gültigkeit.

Österreichische Patienten haben damit denselben Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Hubschraubereinsätze im Ausland werden regelmäßig nach den österreichischen Tarifen abgegolten, womit eine Abdeckung in voller Höhe nicht garantiert werden kann, eine private Versicherung ist deshalb empfehlenswert. Mehr Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) in unserem Artikel.

Tipps des EVZ

Versicherung. Wer sich häufiger in den Bergen aufhält bzw. gerne Schifahren geht, sollte sich absichern. Dies kann über eine Mitgliedschaft in einem bestimmten Verein bzw. den Abschluss einer privaten Versicherung geschehen. Bei vorhandenen Reiseversicherungen sollte die Polizze genau studiert werden.

Die wichtigsten Notrufnummern. Rettung 144, Bergrettung 140, europaweiter Notruf 112.

E-Card. Beim Urlaub im Ausland immer die E-Card mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite mitführen. Rechnungen von Ärzten oder Spitälern zu Dokumentationszwecken unbedingt aufheben.

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