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Reiseversicherungsformular zusammen mit Reisepass Flugzeugmodell  und Boardingpass auf einem Tisch
Bild: REDPIXEL_PL / Shutterstock

Reiseversicherungen

, aktualisiert am

Reiseversicherungen können je nach Zeitpunkt, Art und Ziel der Reise sinnvoll sein. Manche Risiken werden durch andere private Versicherungen besser gedeckt. Reiseversicherungen bieten je nach Variante Schutz bei Erkrankung oder Unfall am Urlaubsort und bei Folgekosten. Andere schützen bei Gepäcksverlust, Storno oder Reiseabbruch. Dies wird in Pauschalpaketen oder als individuelle Leistungsbausteine angeboten. Rund-um Pakete decken allerdings oft entbehrliche Bereiche ab. Worauf ist zu achten? Wo können Versicherungslücken liegen?  Wo besteht die Gefahr doppelt für bereits abgesicherte Risiken zu bezahlen?

Schiefgehen kann jede Menge, und das bereits vor Reiseantritt. Zum Beispiel, wenn Flug und Unterkunft schon lange gebucht oder bezahlt sind und dann wird einer der Beteiligten so krank, dass an ein Wegfahren nicht zu denken ist. Oder das Pech schlägt während des Urlaubs zu, etwa mit einem Stolperer beim Abendspaziergang.

Stornoversicherung

Die am häufigsten in Anspruch genommene Versicherungsleistung ist, wenn Versicherte von ihrer Reise zurücktreten. Sie bekommen dann je nachdem eine in der Polizze vereinbarte Maximalhöhe oder bei teureren Varianten die vollen Stornokosten zurück. Am sinnvollsten ist eine Stornoversicherung, wenn eine Reise etwas weiter in der Zukunft liegt und die Wahrscheinlichkeit einer Reiseabsage höher ist, oder wenn man mit Kindern oder älteren Menschen  verreist, wo das Krankheitsrisiko erhöht ist. Häufig werden Reiserücktritts- (=Storno) und Reiseabbruchversicherungen als Paket verkauft.

Abgedeckt

  • Stornogebühren bei Nichtantritt der Reise. Wenn man keine Stornoversicherung hat, so ist der  Anteil der zu zahlenden Stornogebühren vom Zeitpunkt des Stornos anhängig. Je später storniert wurde, desto höher die geforderte Summe. Die Staffelung beginnt meist (wenn z.B. die ARB 1992 vereinbart sind) bei 10% einen Monat vor Reisedatum und je näher der Abreisetermin rückt, kann dies drei Tage vor der Reise stolze 85% ausmachen.
  • Stornoselbstbehalt bei teureren Polizzen. Bei billigeren Polizzen macht dieser ca. 20% der Stornogebühren aus - bei kostspieligen Reisen sollte man deshalb Polizzen mit hohem Selbstbehalt meiden.
  • Reiseabbruchkosten für gebuchte aber nicht genutzte Reiseleistungen
  • Extrakosten für vorzeitige Rückreise

Einschränkungen

Achtung beim spontanen Verreisen! Wenn Sie eine Stornoversicherung später als die Reisebuchung abschließen, achten Sie darauf, ab wann der Stornoschutz zu gelten beginnt! Bei nachträglichen Buchen einer Stornoversicherung (z.B. 3 Tage nach Unterschrift eines Reisevertrags oder danach) ist eine Wartefrist in den AGBs oder der Polizze vieler Versicherer enthalten und der Stornoschutz beginnt beispielsweise erst 10 Tage nach Abschluss des Reisevertrages.

Tipps

Ihre Kreditkarte enthält eventuell bereits einen Stornoschutz (und eventuell weitere Versicherungsleistungen) mit eigenen Versicherungsbindungen. Bei einigen Anbietern ist Voraussetzung für den Stornoschutz, den gesamten Reisepreis mit derselben Kreditkarte bezahlt zu haben. Bei anderen wiederum gilt der Stornoschutz ausschließlich für den Karteninhaber und keine Angehörigen. Es kann auch Voraussetzung sein, dass Ihre letzte Nutzung der Kreditkarte nicht länger als einige Wochen zurückliegen darf. Bevor Sie sich auf den Stornoschutz der Kreditkarte verlassen, auf jeden Fall entsprechende Details in Erfahrung bringen!

Schwerwiegende Gründe für kostenloses Storno

"Keine Lust mehr" ist kein anerkannter Grund, um kostenlos von einer Reise zurücktreten zu können. Sehen Sie sich Ihre Versicherungsbedingungen genau an; unter festgelegten Umständen wie Kündigung, Unfall, (schwere) Krankheit des Versicherten oder von Angehörigen, Schwangerschaft oder Auflösung einer Lebensgemeinschaft kann kostenfrei storniert werden. Bei Maturareisen, oft lange vorher gebucht, muss das Nichtbestehen der Reifeprüfung ausdrücklich als Stornogrund genannt werden!

Piktogramm zum Thema "Resiestornoversicherung"

versicherte Reisestornokosten

Kostenloses Storno bei Covid - Infektion?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift grundsätzlich dann, wenn nach der Buchung Sie oder eine mitversicherte Person krank werden. Jedoch enthalten viele Versicherungsverträge eine Ausschlussklauseln für Pandemien. Da Corona von der Weltgesundheitsorganisation am 11.Februar 2020 als Pandemie eingestuft worden war, zahlt die Reiserücktrittversicherung dann nichts, wenn Sie vor der Reise an Corona erkranken und Ihr Versicherungsvertrag eine derartige Klausel enthält. Allerdings muss diese Klausel schon bei Abschluss der Reisestornoversicherung im Vertrag enthalten gewesen sein und darf nicht nachträglich eingefügt worden sein. In der Regel finden sich Pandemieausschlussklauseln in Basistarifen.

Bei durch Versicherungen beworbenem "Corona-Reiseschutz" sind viele coronabedingte Situationen erweitert. Viele Kunden halten das nach einer Buchung für eine komplette Rundum-Absicherung bei Ihrer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung. Abgesichert sind hierbei persönliche Verhinderungsgründe wie die eigene Infektion, die eines pflegebedürftigen Angehörigen, die behördliche Anordnung einer häuslichen Isolation, die Verweigerung der Aus- oder Rückreise und ein vorzeitiger Reiseabbruch durch die Coronaerkrankung im Urlaub. Nicht abgedeckt hingegen ist eine eigene Absage wegen einer Corona-bedingten Reisewarnung  niederer Stufe verbunden mit Angst vor einer Ansteckung am Zielort wegen sehr hoher Inzidenzen. Hier bekommt man von der Versicherung kein Geld zurück, auch wenn das gebuchte Corona-Absicherungspaket diesen Eindruck erweckte.

Wen die Coronasituation am Urlaubsort beunruhigt, der ist mit Flexangeboten von Reiseanbietern besser aufgehoben. Sie erlauben eine kostenlose Umbuchung.  Allerdings kosten diese Optionen zusätzlich. Weiters gibt es Reisestornoversicherungen die zwar eine Pandemieklauseln haben, aber Cov-19 als Ausnahme definieren. Diese Klauseln enthalten sozusagen eine Ausnahme von der Ausnahme und decken die erwähnten Coronarisiken dennoch ab.

Piktogramm zum Thema "Stornogrund Cov19 Gefahr"

Stornogrund Cov19 Gefahr

Reisekrankenversicherung

Für viele ist der wichtigste Schutz bei Krankheit und Unfall im Urlaub die Reisekrankenversicherung. Üblicherweise sind Zahlungen für medizinische Hilfeleistungen die teuersten Kosten, die eine Reiseversicherung übernimmt. Auch wenn niemand so schnell wegen einer fehlenden Krankenversicherung im Ausland um sein Leben fürchten muss, können die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehenden Kosten doch fünfstellige Beträge ausmachen und existenzbedrohend werden. Diese finanzielle Bedrohung besteht vor allem in Ländern, wo ein Krankenhausaufenthalt berüchtigt teuer ausfallen kann (z.B. Kap Verde, Panama, USA, Kanada, Israel, Zypern). Oder dort, wo die medizinische Infrastruktur schlecht ist und Kranke eventuell in weit entfernte spezialisierte medizinische Einrichtungen oder ins Ausland verlegt werden müssen. Reisekrankenversicherungen werden oft mit einem Tagessatz verrechnet (z.B. 2 € / Urlaubstag) und der Preis ist bei diversen Anbietern altersabhängig (z.B. billiger bis 30 Jahre, teurer ab 65 Jahren).

Abgedeckt: 

  • Krankenbehandlung im Ausland
  • Überführung von Kranken (oder Verstorbenen) nach Österreich kann enthalten sein oder optional

Einschränkungen:

  • Deckungshöchstbetrag (liegt oft bei 300.000 €)
  • Bei Schwangerschaft relevante Deckungsausschlüsse klären!
  • Chronisch Kranke werden nur nur bedingt versichert.
  • Bei fortgeschrittenem Alter (z.B. ab 75 Jahren) werden Leistungen aufgrund von Vorerkrankungen oft nicht mitversichert.
  • Bei längerem Auslandsaufenthalt (Au-pair, Auslandssemester, Jobben u.ä.) auf eingeschränkte Geltungsdauer der Reiseversicherung achten! 
  • Beim Punkt Überführung ins Heimatland klären, ob dies auch dann gedeckt ist, wenn es zwar "medizinisch sinnvoll aber nicht notwendig" ist.
  • Achten Sie auf Pandemie Ausschlussklauseln!

Tipps:

  • Bei Behandlungen immer Rechnung verlangen!
  • Bei mehrere Reisen im Jahr ist eine Jahrespolizze eventuell günstiger und auf jeden Fall bequemer als die wiederholte Auseinandersetzung mit dem Versicherungsthema. Diese Pakete werden ab ca. 30 € angeboten. Auch hier gibt es meist eine Maximaldauer pro Reise von ca. 2 Monaten.
  • Wenn sie eine private Zusatzversicherung haben, deckt diese oft bereits medizinische Kosten im Ausland auch schon ab.
  • Österreich hat mit mehreren Ländern bilaterale Abkommen und hier wird die österreichische gesetzliche Krankenversicherung anerkannt und deckt Kosten bei Kassenärzten ab.
  • Auf alle Fälle sollten Versicherungsnehmer Vorerkrankungen bekannt geben, die eventuell vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, um im Ernstfall keine böse Überraschung zu erleben. Bei eingeschränktem Gesundheitszustand ist es am besten, sich die eigene Reise­fähig­keit vom Arzt bescheinigen lassen. Dieses medizinische Attest sollte sich auf Reiseziel und geplante Aktivitäten beziehen.
Piktogramm zum Thema "Reisekrankenversicherung"

krankenversichert auf Reisen

Reisekrankenversicherung ist manchmal Pflicht

Es gibt Länder, in denen eine Reisekrankenversicherung Voraussetzung für ein (Touristen-)Visum ist, oder auch Destinationen, wo sie zwar nicht vorgeschrieben, aber höchst empfehlenswert ist – etwa in den USA, aufgrund der besonders hohen Spitalbehandlungskosten. Der Tagsatz beim Krankenhausaufenthalt in amerikanischen Spitälern kostet mehrere Hundert Euro und enthält noch keine Behandlungskosten (zum Vergleich - der Tagessatz in Österreich ist 10 bis 25 €).
Seit der COVID Pandemie wurde die Liste der Länder mit verpflichtenden Reisekrankenversicherung länger. Sehen Sie deshalb bei den Voraussetzungen für ein Visum nach, ob die Reisekrankenversicherung eine Kostendeckung im Falle einer Cov19 Erkrankung haben muss.

Bei folgenden Ländern bekommen Sie das Touristenvisum nur, wenn sie beim Visumantrag eine Reisekrankenversicherung nachweisen können

  • Thailand, China
  • Russland, Belarus, Ukraine

Diese Länder überprüfen Vorhandensein einer Reisekrankenversicherung bei Einreise:

  • Kuba, Ecuador (auch für Galapagosinseln), Dominikanische Republik, Venezuela
  • Ägypten, Vereinigte Arabische Emirate, Iran

Für die Antragstellung bei Work & Travel - Visa ist eine Reisekrankenversicherung Voraussetzung in:

  • USA, Kanada, Australien, Neuseeland

Der bloße Versicherungsschein reicht nicht. Die schriftliche Extrabestätigung für den Visumsantrag oder die Einreise muss man bei der Reiseversicherung selbst anfordern. In dieser Bestätigung müssen versicherte Leistungen und Summen stehen, die das jeweilige Land nachgewiesen haben möchte. Prüfen Sie vor der Reise nach, ob diese Zahlen auf der Bestätigung stehen!

Piktogramm zum Thema "Überprüfung der Krankenversicherung bei Einreise"

Überprüfung der Krankenversicherung bei Einreise

E-Card im Ausland

Rückseite der österreichischen e-Card
Rückseite der österreichischen e-Card enhält die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) und gilt in der ganzen EU Bild: Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ist auf der Rückseite Ihrer e-Card und gilt auf Urlaubsreisen in folgenden Ländern:

  • alle 27 EU Länder
  • Schweiz, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien
  • Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Türkei: Vor Anreise beim Versicherungsträger einen Auslandsbetreuungsschein besorgen. Diesen vor Ort bei Bedarf gegen Behandlungsschein eintauschen

Das ist versichert: Die EKVK kann – so wie in Österreich die e-Card – für Behandlungen in öffentlichen Spitälern und bei Vertragsärzten der dortigen Krankenversicherungsträger eingesetzt werden. Behandlungen bei Wahl- und Privatärzten oder in Privatspitälern muss man selbst bezahlen. Danach kann man maximal 80 % der Kosten, die in Österreich für eine derartige Behandlung erstattet werden, bei der Gesundheitskasse beantragen.

Vor allem in den Urlaubsdestinationen rund ums Mittelmeer sind öffentliche Spitäler oft im Landesinneren gelegen. Urlauber landen daher häufig bei privaten Ärzten oder bei medizinischen Einrichtungen, wo die e-Card nicht akzeptiert wird. Entweder bestehen Sie darauf, zu Vertragspartnern der öffentlichen Krankenversicherungsträger gebracht zu werden oder Sie gehen so vor wie in Ländern außerhalb des EKVK-Übereinkommens.

Das ist nicht versichert: Die EKVK ist keine Fullservice-Versicherung, sie deckt nur medizinisch notwendige Eingriffe und Behandlungen! Bergekosten oder etwa Rücktransporte vom Urlaubsort in die Heimat sind nicht gedeckt.

Länder außerhalb des EKVK-Raums: Arzt- und Spitalskosten müssen zunächst selbst bezahlt werden. Heben Sie die Rechnungen gut auf! In Österreich werden die Kosten für eine vergleichbare Behandlung ersetzt. Der Ersatz kann – je nach Reiseland – deutlich unter den tatsächlichen Ausgaben liegen. In diesem Fall ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen!

COVID Erkrankung während Urlaub?

Es hängt davon ab, welche Reisekrankenversicherung sie wählen. Es kommt beides vor, die Ablehnung der Deckung von Coronakosten von Vornherein oder es wird gerade mit der Absicherung von Corona Risken geworben. Mittlerweile haben fast alle Versicherungen ihr Portfolio um Corona Schutzprodukte erweitert und überlassen die Wahl den Kunden. Auch hier gilt, informieren Sie sich beim Versicherer über Details! Streitpunkt zwischen Versicherten und Versicherer, die eine Zahlung verweigern, ist oft die gängige Klausel über eine „unerwartet schwere Erkrankung“ in den Vertragsbedingungen. Für Verbraucher ist oft nicht klar: Wann ist eine Erkrankung an Corona unerwartet, wann schwer? 

Kategorische Ablehnung

Manche Versicherungen schließen Deckung bei Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Pandemie oder Epidemie generell aus. In solchen Ausschlussklauseln ist zudem manchmal festgehalten, dass der Versicherungsschutz auch für andere Leistungen entfällt, wenn man die Reise trotz Reisewarnung des österreichischen Außenministerium angetreten hat. Wer in so einem Fall schon vor Ort ist und an Cov19 erkrankt, der hat die Deckung durch seine Reisekrankenversicherung verloren, auch wenn die Reisewarnung erst während des Aufenthalts ausgesprochen wurde. Versicherungsnehmer hätten das Land unverzüglich verlassen müssen, argumentiert die Reiseversicherung und bezahlt nichts.

Zusätzliche Corona-Abdeckung

Andere Versicherungen wiederum decken die Behandlungskosten und einen Covid-19-Test bei Infektionsverdacht im Ausland und Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport. Mittlerweile bieten die meisten Versicherungen solche Corona Angebote oder ein optionales Zusatzmodul, welche eine Corona Erkrankung oder Quarantäne abdecken. Somit sind in solchen Versicherungspolizzen notwendige Heilbehandlungen im Ausland und Kosten bei einem notwendigen Krankenrücktransport gedeckt. Das gilt auch für einen Covid-19-Test bei Krankheitsverdacht (allerdings nicht für Tests, welche behördlich bei der Einreise verlangt werden).

Piktogramm zum Thema "im Urlaub an Corona erkrankt"

im Urlaub an Corona erkrankt

Reiseunfallversicherung

Abgedeckt: 

  • Suche nach vermissten Personen und Bergung / Rückholung
  • Leistungen bei bleibender Invalidität
  • Leistungen bei Unfalltod (z.B. Überführung)

Einschränkungen:

  • In den Versicherungsbedingungen sind oft riskante Hobbies oder Sportaktivitäten ausgeschlossen oder müssen extra bezahlt werden.
  • Maximale Deckungssummen können zu gering ausfallen.
  • Achten sie auf Klauseln, die die Unfallsfolge einer 50%igen Dauerinvalidität als Bedingung für eine Auszahlung nach einem Unfall haben. 

Tipps:

  • Es ist oft sinnvoller eine private Unfallversicherung mit weltweiter Deckung zu haben als eine temporäre Reiseunfallversicherung mit zu geringen Deckungssummen oder Leistungen.
  • Es kann auch sein, dass ihre Mitgliedschaft im Autofahrerclub, Alpinverein, Naturverein usw. bereites eine Unfallversicherung enthält.
Piktogramm zum Thema  "bei Unfall versichert"

bei Unfall versichert

Reisegepäckversicherung

Bei Reisenden beliebt, aber aus unserer Sicht oft hinausgeworfenes Geld ist der Abschluss des Bausteins Reisegepäckversicherung: Die wirklich wertvollen Dinge sind meist nicht versichert. Damit der Versicherer für Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks Ersatz leistet, müssen Geschädigte zum Zeitpunkt des Schadens schon fast darauf gesessen sein, damit die Versicherung keinen Grund zum Ablehnen findet.

Abgedeckt:

  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Verlust des Reisegepäcks
  • Verspätete Auslieferung des Reisegepäcks

Einschränkungen:

Falls Sie technische Geräte, Uhren, Sportgeräte oder andere für Sie wertvolle Gegenstände versichern möchten, sehen Sie sich Ihre Sorgfaltspflichten genau an oder fragen Sie nach, was der Versicherer unter "sicherer Verwahrung" versteht. Für die Aufbewahrung im Auto gelten besonders strenge Kriterien – das Abstellen auf einem bewachten öffentlichen Parkplatz reicht zum Beispiel nicht aus.

Tipp: Bewahren Sie unbedingt Rechnungen und die polizeiliche Meldung bei Diebstahl auf! Sehen Sie in Ihrer Haushaltsversicherung nach, ob diese nicht ohnehin Deckung gewährt. Wenn Ihr "beweglicher Hausrat" aus einem versperrten Hotelzimmer verschwunden ist, dann wäre z.B. die Haushaltsversicherung zuständig.

Piktogramm zum Thema "versichertes Reisegepäck"

versichertes Reisegepäck

Reisehaftpflichtversicherung

In manchen beliebten Reisedestinationen wie Griechenland, Serbien oder der Türkei ist die KFZ Haftpflicht Deckungssumme deutlich niedriger als hierzulande. Auch wenn man dort schuldlos in einen Unfall verwickelt ist, kann es sein, dass man einen Teil des Schadens bezahlen muss. 

Abgedeckt:

  • eigene gerechtfertigte Schadensersatzansprüche
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

Einschränkungen:

  • muss nicht weltweit gelten

Tipps: 

Die Reisehaftpflichtversicherung ist möglicherweise überflüssig, wenn Sie bereits eine Haushaltsversicherung mit inkludierter Haftpflicht haben. Überprüfen Sie jedoch vor einer Überseereise, ob Ihre Haftpflichtversicherung weltweit gilt, und beantragen Sie beim Haushalts-/Haftpflichtversicherer gegebenenfalls eine Erweiterung.

Wer einen Mietwagen ausleiht, hat im Mietvertrag in der Regel eine reguläre KFZ Haftpflicht mit dem Deckungsniveau des jeweiligen Landes dabei. Achtung - diese hat oft eine viel zu geringe Deckungssumme. Hier empfiehlt sich eine  zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen. Wer für den Urlaub einen Mietwagen eingeplant hat, dem empfiehlt sich eine zusätzliche sogenannte "Traveller-Police" beim eigenen Versicherer. Diese schützt oft besser als vorbereitete Pauschalangebote der lokalen Leihwagenfirmen. Dies gilt besonders für außereuropäische Reisen mit Mietwagen.

Piktogramm zum Thema "Haftpflicht auf Reisen"

Haftpflicht auf Reisen

Wann macht welche Versicherung Sinn?

Sollten die bisher genannten Risiken immer privat versichert sein, wenn man ins Ausland fährt? Nein, denn wenn Sie einen Last-Minute-Urlaub buchen, brauchen Sie wohl kaum ein Komplettpaket mit Stornoversicherung. Und wenn Sie einen Städteurlaub im Nachbarland planen, sind Sie wahrscheinlich mit der e-Card gut aufgehoben.

Ob und welche Form der Reiseversicherung sinnvoll ist, hängt sehr stark von Art und Ziel der Reise sowie von den persönlichen Rahmenbedingungen ab. Vorteilhaft an Reiseversicherungen ist, dass sie meist modulartig angeboten werden. Das heißt, Sie können den Deckungsschutz nach Abschätzung ihrer Risiken zusammenstellen. Planen Sie zum Beispiel eine besonders kostspielige Reise, dann kann der Baustein "Reisestorno-, Abbruchs- und Umbuchungsversicherung" vor schlimmen Enttäuschungen schützen.

Der eigene Hausrat, zu dem alle Ihre beweglichen Güter zählen, ist übrigens zum Teil auch über die Haushaltsversicherung gedeckt. Auch hier gilt: Konditionen überprüfen - Gilt der Schutz auch europaweit oder sogar weltweit?! Sind im Haushalt lebende Kinder, Enkelkinder und Lebensgefährten mitversichert?

Sehen Sie sich auch einmal genauer an, ob und welchen Versicherungsschutz Ihre Kreditkarte bzw. deren Vertragspartner bietet. Denn meist ist dort ebenfalls ein Ersatz bei gestohlenem oder beschädigtem Gepäck, aber auch für andere Reisemalheurs vorgesehen. Dasselbe gilt für Ihre Mitgliedschaften bei Autofahrerclubs, Alpinvereinen oder Sport- und Freizeitclubs. Achten Sie vor allem auf (zu niedrige) Deckungssummen und (regionale) Einschränkungen.

Piktogramm zum Thema "Versicherung wählen"

Versicherung wählen

Angebote im Reisebüro und auf Online-Portalen

Auch bei Buchungen im Reisebüro bekommen Kunden eine Reiseversicherung angeboten. Hier ist es sinnvoll, sich zuvor im Internet die Angebote etablierter Versicherungen nach Eingabe der eigenen Reisedaten (Zielort, Zahl und Alter der Reisenden usw.) zu Gemüte geführt zu haben. Erst nachdem man so in aller Ruhe verglichen hat, lässt sich das Angebot im Reisebüro etwas einschätzen. Zwar mag die Prämie beim Angebot im Reisebüro oder dem Online-Portal gering sein und zu einem spontanen Abschluss "für alle Fälle" hinreißen, jedoch sind die versicherten Leistungen in solchen Fällen oft eher mager. Die Versicherungssummen sind bei solchen Zahlscheinpolizzen oder Minipolizzen der Online-Anbieter sind häufig stark reduziert. Irrelevante Leistungen sind oft nicht abwählbar und Selbstbehalte zu hoch. Nehmen Sie sich auch vor Ort im Reisebüro jedenfalls Zeit zum Prüfen folgender Bedingungen:

  • Höhe des Selbstbehalts (oft 20% des Schadens)
  • Bei welchen Rücktrittsgründen greift eine angebotene Stornoversicherung überhaupt? Bei Basispaketen werden meist nur schwerwiegende Ereignisse wie plötzliche schwere eigene Erkrankung, Todesfall naher Angehöriger und Ähnliches anerkannt.
  • Bei Onlineportalen: Gilt die Versicherung erst in 10 Tagen?
  • Im Reisebüro: Muss die Versicherung zusammen mit der Reisebuchung abgeschlossen werden sein oder haben Sie Bedenkzeit?
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Details in Angeboten beachten

Checkliste Reiseversicherung

  1. Haben Sie im Urlaubsland Versicherungsschutz mit Ihrer e-Card?
  2. Wie ist es generell um die medizinische Versorgung / Infrastruktur bestellt. Besteht erhöhter Bedarf für eventuellen "Rücktransport"?
  3. Haben Sie bereits Versicherungen, die im Reisefall Schutz bieten, wie etwa
    1. eine Haushaltsversicherung,
    2. eine private Unfallversicherung,
    3. eine private Krankenversicherung,
    4. Versicherungsschutz über eine Kreditkarte,
    5. Versicherungsschutz über Mitgliedschaften bei Autofahrerclubs, Vereinen etc.?
  4. Unter welchen Voraussetzungen werden diese Versicherungen wirksam: bei Kreditkarten z.B. nur, wenn die Reise/das Mietauto usw. vollständig damit bezahlt wurde; bei Vereinsversicherungen nur bei Schadensfällen im Rahmen von Vereinsaktivitäten. Oder gibt es geografische/personelle Beschränkungen, z.B. gültig nur in Österreich und nur für den Karteninhaber?
  5. Für welche Risiken hätten Sie gern/brauchen Sie unbedingt Versicherungsschutz? Meist werden einzelne Module (Storno, Unfall & Krankheit, medizinisch notwendiger/sinnvoller Rücktransport, Gepäck usw.) oder Pakete mit mehr oder weniger Umfang angeboten – nehmen Sie nur, was Sie brauchen!
  6. Wer soll (mit-)versichert sein? Lebensgefährten sind Ehepartnern mittlerweile meist gleichgestellt, auch ein gemeinsamer Wohnsitz ist oft nicht erforderlich, aber sehen Sie sich die genaue Formulierung in der Polizze/in den Geschäftsbedingungen/Kreditunterlagen usw. an. In Familienpaketen sind oft auch mitreisende Freunde der eigenen Kinder versichert.
  7. Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden: sofort bei der Buchung, innerhalb einer Frist?
  8. Gibt es einen Selbstbehalt? Wenn ja, wie hoch, und lohnen sich dann einzelne Bausteine überhaupt (z.B. Gepäckversicherung) oder kann man sie weglassen?
  9. Fahren Sie öfter ins Ausland? Dann könnte sich eine Jahres-Reiseversicherung lohnen. Mit einem Familienpaket (2 Erwachsene, 3 Kinder) kostet die Absicherung von Storno-, Unfall & Krankenversicherung etwa 250 Euro pro Jahr.
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Checkliste durchgehen

Im Schadensfall Versicherer rasch kontaktieren

Mann mittleren Alters telefoniert, im Hintergrund Autounfall
Bild: Monkey Business Image / Shutterstock

Damit Ihre Versicherung im Ernstfall hält, was sie verspricht, müssen Sie auf jeden Fall selbst mitwirken: sobald etwas Versicherungsrelevantes passiert, möglichst rasch Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen. Daher nicht vergessen, wichtige Kontaktunterlagen in den Urlaub mitzunehmen. Egal ob Sie eine umfassende Reiseversicherung abschließen oder nur einzelne Bausteine, weil Sie bereits privat unfall-, kranken- und haftpflichtversichert sind:

Sie müssen sich im Schadensfall umgehend, also noch vor Ort, mit dem Versicherer in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen. Es empfiehlt sich, eine Email an die Versicherung zu senden. So können Sie die rechtzeitige Schadensmeldung beweisen. Legen Sie sich daher neben Reisepass und e-Card auch folgende Unterlagen zur Abreise bereit:

  • Notfallnummer des Reiseversicherers
  • Notfallnummer des Haushaltsversicherers für Haftpflichtfälle, bei Diebstahl/Beschädigungen
  • Notfallnummer des privaten Unfall- oder Krankenversicherers
  • Polizzennummern (auf einem Zettel notieren)

 

Am besten diese Unterlagen nicht in den Gepäckstücken transportieren, die eingecheckt werden. Die Angaben im Handgepäck verstauen, wenn möglich getrennt von Brieftasche und Pass, auf die es Langfinger zuallererst abgesehen haben. Bei der Rückreise wiederum sollten sämtliche Beweise wie Fotos, Belege, Arztrechnungen, Anzeigebestätigungen oder schriftliche Zeugenaussagen im Handgepäck nach Hause mitgenommen und in Kopie an den Versicherer weitergegeben werden.

Fazit

  • Die wichtigsten Risiken versichern. Am häufigsten leisten Reiseversicherer wegen Stornierungen, am kostspieligsten fallen die medizinischen Hilfeleistungen aus. Diese beiden Versicherungsarten sind am wichtigsten. Verschwundenes Gepäck und geklautes Handy sind verschmerzbar, entsprechende Rundum Sorglos Pakete von Versicherungen enthalten oft überteuerte Bestandteile.
  • Individuell versichern. Es werden unterschiedliche Module und Pakete angeboten. Wählen Sie je nach Urlaubsland und Ihrem Bedarf nur das, was Sie brauchen. Bauen Sie bei Ihrem Reiseschutz auf bestehende Polizzen – etwa eine private Unfallversicherung –, statt auf einen oft unzureichenden Reiseunfallversicherungs-Schutz.
  • Deckungen und Ausschlüsse. Sehen Sie sich die Leistungen und Deckungssummen genau an. Was nach viel klingt, ist im Schadensfall oft zu wenig. In fast jedem Baustein gibt es außerdem umfangreiche Ausschlüsse und Einschränkungen. Man kommt nicht umhin sich Details und Kleingedrucktes zu Gemüte zu führen.
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Zusammenfassung

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