Schiefgehen kann jede Menge, und das bereits vor Reiseantritt. Zum Beispiel, wenn Flug und Unterkunft schon lange gebucht oder bezahlt sind und dann wird einer der Beteiligten so krank, dass an ein Wegfahren nicht zu denken ist. Oder das Pech schlägt während des Urlaubs zu, etwa mit einem Stolperer beim Abendspaziergang.
Reiseversicherungen
Reiseversicherungen können je nach Zeitpunkt, Art und Ziel der Reise sinnvoll sein. Manche Risiken werden durch andere private Versicherungen besser gedeckt. Reiseversicherungen bieten je nach Variante Schutz bei Erkrankung oder Unfall am Urlaubsort und bei Folgekosten. Andere schützen bei Gepäcksverlust, Storno oder Reiseabbruch. Dies wird in Pauschalpaketen oder als individuelle Leistungsbausteine angeboten. Rund-um Pakete decken allerdings oft entbehrliche Bereiche ab. Worauf ist zu achten? Wo können Versicherungslücken liegen? Wo besteht die Gefahr doppelt für bereits abgesicherte Risiken zu bezahlen?
Stornoversicherung
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Reisekrankenversicherung
Reisekrankenversicherung ist manchmal Pflicht
E-Card im Ausland
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ist auf der Rückseite Ihrer e-Card und gilt auf Urlaubsreisen in folgenden Ländern:
- alle 27 EU Länder
- Schweiz, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien
- Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Türkei: Vor Anreise beim Versicherungsträger einen Auslandsbetreuungsschein besorgen. Diesen vor Ort bei Bedarf gegen Behandlungsschein eintauschen
Das ist versichert: Die EKVK kann – so wie in Österreich die e-Card – für Behandlungen in öffentlichen Spitälern und bei Vertragsärzten der dortigen Krankenversicherungsträger eingesetzt werden. Behandlungen bei Wahl- und Privatärzten oder in Privatspitälern muss man selbst bezahlen. Danach kann man maximal 80 % der Kosten, die in Österreich für eine derartige Behandlung erstattet werden, bei der Gesundheitskasse beantragen.
Vor allem in den Urlaubsdestinationen rund ums Mittelmeer sind öffentliche Spitäler oft im Landesinneren gelegen. Urlauber landen daher häufig bei privaten Ärzten oder bei medizinischen Einrichtungen, wo die e-Card nicht akzeptiert wird. Entweder bestehen Sie darauf, zu Vertragspartnern der öffentlichen Krankenversicherungsträger gebracht zu werden oder Sie gehen so vor wie in Ländern außerhalb des EKVK-Übereinkommens.
Das ist nicht versichert: Die EKVK ist keine Fullservice-Versicherung, sie deckt nur medizinisch notwendige Eingriffe und Behandlungen! Bergekosten oder etwa Rücktransporte vom Urlaubsort in die Heimat sind nicht gedeckt.
Länder außerhalb des EKVK-Raums: Arzt- und Spitalskosten müssen zunächst selbst bezahlt werden. Heben Sie die Rechnungen gut auf! In Österreich werden die Kosten für eine vergleichbare Behandlung ersetzt. Der Ersatz kann – je nach Reiseland – deutlich unter den tatsächlichen Ausgaben liegen. In diesem Fall ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen!
COVID Erkrankung während Urlaub?
Reiseunfallversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisehaftpflichtversicherung
Wann macht welche Versicherung Sinn?
Angebote im Reisebüro und auf Online-Portalen
Checkliste Reiseversicherung
Im Schadensfall Versicherer rasch kontaktieren
Damit Ihre Versicherung im Ernstfall hält, was sie verspricht, müssen Sie auf jeden Fall selbst mitwirken: sobald etwas Versicherungsrelevantes passiert, möglichst rasch Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen. Daher nicht vergessen, wichtige Kontaktunterlagen in den Urlaub mitzunehmen. Egal ob Sie eine umfassende Reiseversicherung abschließen oder nur einzelne Bausteine, weil Sie bereits privat unfall-, kranken- und haftpflichtversichert sind:
Sie müssen sich im Schadensfall umgehend, also noch vor Ort, mit dem Versicherer in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen. Es empfiehlt sich, eine Email an die Versicherung zu senden. So können Sie die rechtzeitige Schadensmeldung beweisen. Legen Sie sich daher neben Reisepass und e-Card auch folgende Unterlagen zur Abreise bereit:
- Notfallnummer des Reiseversicherers
- Notfallnummer des Haushaltsversicherers für Haftpflichtfälle, bei Diebstahl/Beschädigungen
- Notfallnummer des privaten Unfall- oder Krankenversicherers
- Polizzennummern (auf einem Zettel notieren)
Am besten diese Unterlagen nicht in den Gepäckstücken transportieren, die eingecheckt werden. Die Angaben im Handgepäck verstauen, wenn möglich getrennt von Brieftasche und Pass, auf die es Langfinger zuallererst abgesehen haben. Bei der Rückreise wiederum sollten sämtliche Beweise wie Fotos, Belege, Arztrechnungen, Anzeigebestätigungen oder schriftliche Zeugenaussagen im Handgepäck nach Hause mitgenommen und in Kopie an den Versicherer weitergegeben werden.
Fazit
Links
ORF.at: Reiseversicherungen von Kreditkarten
https://help.orf.at/stories/2980549/
AK-Test: Kreditkarten-Reiseschutz
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/versichern/Reiseschutz_durch_Kreditkarte_.html
VKI Buch aus der Konsument- Reihe "Gut versichert"
https://konsument.at/shop/gut-versichert
AK Beitrag zu Covid Deckung bei Reiseschutz
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/corona/Reisen_trotz_Corona_-_was_zahlt_die_Versicherung-.html
ÖAMTC Liste der Länder mit e-Card Gültigkeit
https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/e-card-und-europaeische-krankenversicherungskarte-16180812
EU Webseite mit Details zur EKVK (e-card) in einzelnen Ländern
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1021&langId=de
DPA Pressemeldung des EVz Deutschland auf "Zeit Online" zu Stornokosten trotz Corona Reiseversicherung
https://www.zeit.de/news/2021-05/03/achtung-corona-reiseschutz-ist-keine-rundum-absicherung
Stiftung Warentest 5/2022 zur Reiseversicherungen (inkl. Coronaklauseln)
https://www.test.de/Reiseruecktrittversicherungen-im-Vergleich-5015691-0/
Konsument Artikel (2021) mit FAQs zu Reiseversicherungen
https://konsument.at/reiseversicherungen052019