Winterreifen-Pflicht in Europa
Rechtzeitig zur Winter-Reisezeit bieten wir einen Überblick über die Winterreifen-Pflicht in Europa. Die Informationen wurden von unserem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) gesammelt und zur Verfügung gestellt.
In der folgenden Übersicht können Sie sich informieren, welche Regeln es zu beachten gilt, wenn Sie auf den verschneiten Straßen unserer Nachbarländer unterwegs sind.
Deutschland
In Deutschland müssen Sie die Reifen Ihres Autos an die Wetterbedingungen anpassen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte sind vier Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm Pflicht.
Bis September 2024 können noch M+S-Reifen verwendet werden, die bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Danach sind nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als Winterreifen zulässig.
Auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die ein Alpine-Symbol haben, dürfen als Winterreifen verwendet werden. Für solche Reifen mit M+S-Symbol gelten ebenfalls die oben genannten Fristen.
Das Herstelldatum kann an der vierstelligen DOT-Nummer (Department of Transportation) abgelesen werden. Die vier Zahlen stehen in einem Oval, wobei die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche, die letzten beiden das Produktionsjahr anzeigen.
Spikereifen sind in Deutschland verboten. Ausnahmen sind die Strecke Salzburg – Bad Reichenhall – Lofer, sowie ein 15 km breiter Streifen entlang der Grenze zu Österreich (nicht auf der Autobahn).
Italien
In Italien gibt es keine generelle Winterreifen-Pflicht. Allerdings müssen Winterreifen bzw. Schneeketten montiert werden, wenn dies behördlich angeordnet wird. Das wird durch entsprechende Verkehrszeichen signalisiert.
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifen-Pflicht, jedoch wird die Montage bei winterlichen Straßenverhältnissen empfohlen. Behindert man den Verkehr, weil man mit ungeeigneten Reifen fährt, drohen Strafen.
Schneeketten müssen auf Strecken mit entsprechenden Verkehrszeichen ("Schneeketten obligatorisch") zumindest auf den Antriebsrädern montiert werden. Einzig Allrad-Fahrzeuge sind teilweise ausgenommen, das wird durch ein Zusatzschild ("4x4 ausgenommen") angezeigt.
Von 1. November bis 30. April dürfen Spikereifen verwendet werden. Bei winterlichen Wetterbedingungen wird dieser Zeitraum manchmal verlängert. Weiters gilt für Autos mit Spikereifen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h.
Alle Räder (auch eines Anhängers, falls vorhanden) müssen mit Spikereifen ausgestattet sein. Die Fahrzeuge müssen am Heck einen Aufkleber mit "80" tragen. Mit Spikereifen dürfen keine Autobahnen oder Autostraßen befahren werden. Die einzigen Ausnahmen sind der San Bernardino Tunnel (A 13) zwischen Thusis und Mesocco, sowie der St. Gotthard Tunnel (A2) zwischen Airolo und Göschenen.
Interessant: Im Ausland gemeldete Fahrzeuge mit Spikereifen dürfen diese auch in der Schweiz so lange nutzen, wie dies in ihrem "Heimatland" erlaubt ist (also auch außerhalb des eigentlich zulässigen Zeitraums zwischen November und April).
Slowakei
Auch in der Slowakei müssen die Reifen an die Wetterbedingungen angepasst werden. Ist die Fahrbahn durch eine geschlossene Schneedecke oder Eis bedeckt, besteht Winterreifen-Pflicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Die Reifen müssen das M+S-Symbol tragen.
LKW und Busse müssen von 15. November bis 31. März mit Winterreifen ausgestattet sein, sowie bei entsprechenden Wetterbedingungen außerhalb dieses Zeitraums.
Slowenien
Zwischen 15. November und 15. März gilt in Slowenien die Pflicht, alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einer Winterausrüstung auszustatten. Diese besteht entweder aus Winterreifen auf allen vier Rädern oder Sommerreifen plus Schneeketten im Kofferraum. Dasselbe gilt bei winterlichen Wetterbedingungen außerhalb dieses Zeitraums (z.B. bei Schneefall oder Glatteis).
Die Mindest-Profiltiefe muss jedenfalls mindestens 3 mm betragen.
Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen müssen zumindest auf den Antriebsrädern Winterreifen montiert sein oder ebenfalls Schneeketten im Kofferraum mitgeführt werden.
Eine Ausnahme gilt in den Küstengebieten Sloweniens. Dort reicht es, Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe zu haben, Schneeketten sind nicht notwendig. Gibt es allerdings winterliche Wetterbedingungen, müssen zumindest auf den Antriebsrädern Schneeketten montiert werden.
Diese Vorschriften gelten auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.
Tschechien
In Tschechien gilt von 1. November bis 31. März die Winterreifen-Pflicht, sofern es winterliche Wetterbedingungen gibt – also die Straße dauerhaft mit Schnee oder Eis bedeckt ist oder dies während Ihrer Fahrt zu erwarten ist. Winterreifen müssen mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen beträgt die Mindest-Profiltiefe 6 mm.
Spikereifen sind in ganz Tschechien verboten.
Ungarn
In Ungarn gibt es keine allgemeine Winterreifen-Pflicht. Allerdings besteht die Empfehlung, die Reifen entsprechend den Wetterbedingungen auszustatten. Bei winterlichen Straßen müssen außerdem Schneeketten mitgeführt werden.
Wir bedanken uns bei unseren Kollegen aus dem ECC-Net für die Informationen. Weiters möchten wir auf die interaktive Karte des EVZ Deutschland hinweisen. Darin kann man die Vorschriften in ganz Europa nachsehen.
Links zum Thema
EVZ Deutschland: Winterreifen in Europa (Karte)
https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/auto/fahren/winterreifen/