Gebühren von Ryanair beeinspruchen
Am 19.Mai 2026 hat der Oberste Gerichtshof in Österreich der Klage des VKI aufgrund der Beförderungsbedingungen von Ryanair in 14 von 15 angefochtenen Klauseln entsprochen und die darin definierten Gebühren für rechtswidrig erklärt (Urteil 4Ob 170/25s). Betroffene Fluggäste können daher die zu unrecht eingehobenen Gebühren zurückfordern. Welche Gebühren Sie zu welchen Umständen erstattet bekommen können, listet die Rechtsabteilung des VKI in diesem Artikel.
Für diesen Zweck stellen wir folgenden Musterbrief zur Verfügung:
Geht derzeit nicht per Email
Ryanair reagiert auf Forderungen an die im VKI Musterbrief (Version vom 29.6.2026) genannten E-Mail-Adressen impressum.de@ryanair.com und cs.support@ryanair.com nicht mehr inhaltlich. Stattdessen kommen automatische Antworten zurück, welche die Verwendung des "myRyanair" Portals verlangen.
Für eine schnellere Rückerstattung empfehlen wir Geschädigten daher dieses Beschwerdeportal von Ryanair zu nutzen, um den Musterbrief dort einzusetzen. Für die Nutzung des Portals sollten Sie bei Ryanair als Kunde:Kundin registriert sein, damit Sie nach dem Einloggen Ihre vergangenen Flüge auswählen können.
1.
Öffnen Sie https://www.ryanair.com/at/de/myryanair/feedback und loggen Sie sich dort ein. (Diese Beschwerdeseite ist ganz unten auf der Startseite von ryanair.com über den Aufklapp-Kasten "Was möchten Sie tun?" und darin die Schaltfläche "Eine Anfrage senden" etwas versteckt zu finden.)
2.
Darin betätigen Sie aus der Auswahl die Schaltfläche "Gebühren, die mir in Rechnung gestellt wurden"
3.
Es folgt das Fenster "Beschwerde oder Anfrage" wo es drei Schritte zu absolvieren gibt:
- Im ersten Schritt "Kategorie auswählen" sucht man die passende Kategorie durch Anwahl der entsprechenden Schaltflächen aus. Suchen Sie z.B. aus den drei Schaltflächen "Flughafengebühr", "Buchungsgebühr" und "Gebühren für Umbuchungen", und den sich jeweils öffnenden Unterkategorien aus. Wenn es Ihnen um andere unrechtmäßig einbehaltene Gebühren geht, navigieren Sie entsprechend durch den "Zurück" Text-Link und andere zur jeweiligen Gebühr passendere Schaltflächen.
- Im nächsten Schritt "Buchung auswählen" wählen Sie aus der Liste vergangener Flüge die Buchung mit den problematischen Gebühren an
- Im letzten Schritt "Beschreibung" den ausgefüllten Musterbrief hochladen und im Texteingabefeld darüber kurz hineinschreiben worum es geht.
oder
Den Text des ausgefüllten Musterbriefes in das Texteingabefeld direkt hineinkopieren. Vor dem Klicken des "Senden" Buttons zur Sicherheit ein Bildschirmfoto von der Seite machen.
Per gelber Post eingeschrieben senden
Wenn Sie sich nicht auf myRyanAir einloggen möchten, oder die betroffene Buchung dort nicht aufscheinen sollte, können Sie den Musterbrief auch mit der Post senden an:
Ryanair Customer Service Department,
PO Box 11451,
Swords,
Co Dublin,
Ireland
Fügen Sie im Brief auch Kontaktmöglichkeiten wie Ihre Emailadresse und Telefonnummer an, damit sich Ryanair mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Hinweis: Das Porto für eingeschriebene Briefe per Post nach Irland kostet derzeit 5,40 € (ohne Unterschrift bei Entgegennahme des Empfängers) oder 6,40 € (mit bestätigter Entgegennahme).
Wenn Ryanair meine Forderung ablehnt?
Nach bisherigen Erfahrungen lehnt Ryanair Rückforderungen häufig zunächst unter Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab.
Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Die Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für den Rückforderungsanspruch unerheblich.
Antworten Sie in diesem Fall nochmals und verwenden Sie folgenden Text:
„Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes (4 Ob 170/25s) ist die Rechtsgrundlage für die Verrechnung der Gebühr weggefallen. Die Gebühr wurde daher unrechtmäßig eingehoben. Ob ich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt habe, ist für meinen Rückforderungsanspruch unerheblich. Ich fordere Sie daher erneut auf, den zu Unrecht eingehobenen Betrag binnen 14 Tagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückzuerstatten.“
Ryanair bestätigt daraufhin in vielen Fällen die Rückzahlung und kündigt an, den Betrag binnen etwa 20 Werktagen zu erstatten.
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, können Sie sich alternativ auch an Ihre Versicherung wenden.



