#2 Vollmacht bei deutschem Unternehmen
Vollmacht "Verbraucherbeschwerde - EVZ Deutschland" wurde zuletzt am 24.01.2023 überarbeitet.
Wenn Ihr Verbraucherproblem mit einer Firma mit Sitz in Deutschland besteht, werden Sie von unserer juristischen Beratung gebeten, diese Vollmacht zu unterschreiben. Bitte laden Sie diese Vollmacht des EVZ Deutschland herunter, um sie anschließend unterschrieben und zusammen mit Ihren Fallunterlagen an uns zu senden!
Hintergrund: Damit wir mit unserem EVZ Partnerbüro in Deutschland Ihren Fall gemeinsam bearbeiten können, benötigen die deutschen Kolleg:innen Ihr Einverständis, dass sie...
- Ihre betreffenden Unterlagen unter strenger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und zum ausschließlichen Zweck der konkreten Sachbearbeitung von uns erhalten dürfen
- und auch dass sie in Ihrem Namen und in Ihrem Sinne mit dem betreffenden Unternehmen als Vertretung in Verhandlungen treten dürfen.
allgemeine Hinweise zu unseren Musterbriefen
https://europakonsument.at/allgemeine-hinweise-zu-unseren-musterbriefen/5722
Startseite des EVZ Deutschland
https://www.evz.de/
Was das EVZ Österreich benötigt, um Ihnen gut helfen zu können
https://europakonsument.at/node/65000/