#3 Vollmacht EVZ Schweden
Vollmacht EVZ Schweden wurde zuletzt am 07.02.2023 überarbeitet.
Wenn Ihr Verbraucherproblem mit dem Unternehmen Klarna besteht, werden Sie von unserer juristischen Beratung gebeten, diese Vollmacht zu unterschreiben. Der Bezahldienstleister Klarna hat seinen Hauptsitz in Schweden und für eine grenzüberschreitende Fallbearbeitung ist Ihre Unterschrift auf dem Dokument notwendig. Bitte laden Sie die Datei herunter und senden die Vollmacht unterschrieben zusammen mit Ihren Fallunterlagen an uns!
Hintergrund: Damit wir mit unserem EVZ Partnerbüro in Schweden Ihren Fall gemeinsam bearbeiten können, benötigen die schwedischen Kolleg:innen Ihr Einverständnis, dass sie...
- Ihre betreffenden Unterlagen unter strenger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und zum ausschließlichen Zweck der konkreten Sachbearbeitung von uns erhalten dürfen und auch an berechtigte Verbraucherschutzbehörden (ADR) weitergeben dürfen
- und auch, dass das EVZ Schweden in Ihrem Namen und in Ihrem Sinne mit dem betreffenden Unternehmen als Vertretung in Verhandlungen treten darf.
allgemeine Hinweise zu unseren Musterbriefen
https://europakonsument.at/allgemeine-hinweise-zu-unseren-musterbriefen/5722
Homepage des EVZ Schweden
https://www.eccsverige.se/en/
Was das EVZ Österreich benötigt, um Ihnen gut helfen zu können
https://europakonsument.at/node/65000/