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Aktuell keine Intervention bei Unternehmen in Irland

Derzeit wird das Europäische Verbraucherzentrum Irland organisatorisch neu aufgestellt und ist noch nicht einsatzbereit. Wir schätzen mit der vollen Beteiligung Irlands an der Fallbearbeitung unseres EVZ Netzwerks (ECC-Net) erst im späten Frühling. Dies führt derzeit leider dazu, dass wir bis auf Weiteres keine Beschwerden zu Unternehmen mit Sitz in Irland annehmen können!

Kreisrundes hellgraues Piktogramm zeigt 12 EU Sterne im Kreis, wobei einer davon aus der Zusammenstellung prurzelt

EVZ Partner nicht voll einsatzbereit

Betroffen sind zum Beispiel jene Beschwerdefälle mit folgenden Unternehmen:

  • Ryanair (inkludiert Laudamotion
    Ryanair DAC - Dublin office, Airside Business Park, Swords, Co Dublin, Ireland
     
  • Aer Lingus
    Aer Lingus Limited - Dublin Airport, Co. Dublin, Ireland
     
  • Meta (inkludiert Facebook, Instagram, Whatsapp)
    Meta Platforms Ireland Limited - Merrion Road,Dublin 4, Ireland
     
  • Temu
    Whaleco Technology Limited - First Floor, 25 St Stephens Green, Dublin 2, Dublin, Ireland
     
  • Apple 
    Apple Distribution International Limited - Hollyhill Industrial Estate Hollyhill, Cork, Ireland
     
  • Shein 
    Infinite Styles Services Co. Limited - 2nd Floor, 1-2 Victoria Buildings, Haddington Road, Dublin 4, Dublin, D04 XN32, Ireland
     
  • Tinder
    MTCH Technology Services Limited - 1 Hatch Street Upper Dublin 2 Dublin D02 PY28 Ireland
     
  • Digital River
    Digital River Ireland Limited - 3rd Floor Kilmore House, Park Lane, Spencer Dock, Dublin 1, Ireland 
     
  • Microsoft 
    Microsoft Ireland Operations Limited - One Microsoft Place, South County Business Park, 
    Leopardstown, Dublin 18 D18 P521

Wer kann mir sonst helfen?

Folgende Institutionen empfehlen wir bei Problemen mit in Irland ansässigen Unternehmen.

✈️ APF

Die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) ist bei Beschwerden nach der Fluggastrechte-Verordnung zuständig (Flugverspätung, Flugannullierung, Beförderungsverweigerung). Gepäcksprobleme oder ungerechtfertigte Check-In Gebühren sind nicht abgedeckt. Wichtig ist weiters, dass der betroffene Flug einen Österreich Bezug aufweist (entweder aus Österreich abfliegt, aus einem EU-Mitgliedsland abfliegt und in Österreich landet oder aus einem Drittstaat abfliegt und in Österreich landet). Das Schlichtungsverfahren ist für Konsument:innen kostenlos. 
🔗 Schlichtungsantrag - APF

✈️ SÖP

Die deutsche Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist für sämtliche Flugbeschwerden zuständig ( u.a. Fluggastrechteverordnung, Gepäcksprobleme, ungerechtfertigte Check-In Gebühren). Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle ist unabhängig von dem Abflugs- oder Ankunftsort. Die irische Fluglinie Ryanair kooperiert mit der Schlichtungsstelle. Das Schlichtungsverfahren ist für Konsument:innen kostenlos.
🔗 Schlichtungsantrag - SÖP

🛒 NetNeutrals

Neutneutrals ist eine zertifizierte irische Schlichtungsstelle, die allerdings nur mit ausgewählten Firmen vermittelt.  Das Schlichtungsverfahren wird auf Englisch geführt und ist für Konsument:innen kostenlos.
🔗 Mediation - NetNeutrals

💻 ÖIAT

Die österreichische Internet Ombudsstelle (des ÖIAT - des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation) unterstützt bei Unternehmen aus Großbritannien, sofern es sich um ein Online-Geschäft handelt. Nähere Informationen zu deren Zuständigkeit der Internet Ombudsstelle finden Sie hier. Sie können eine kostenlose Beschwerde bei der Ombudsstelle einreichen: 
🔗 Beschwerdeformular - ÖIAT

🚗 ECRCS

Das European Car Rental Conciliation Service (ECRCS) ist eine zertifizierte britische Schlichtungsstelle, die bei Rechtsproblemen mit Mietwagenunternehmen im EU Raum unterstützt.  Das Schlichtungsverfahren wird auf Englisch und kostenlos geführt:
🔗 Complaint form - ECRCS

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