WHO schätzt Ausbreitung des Coronavirus nun als "sehr hoch" ein
In einer Pressemeldung verlautbart die Weltgesundheitsorganisation WHO, dass wegen zunehmender Verbreitung von Corona die Verbreitung von "hoch" auf "sehr hoch" verändert wurde.
Dennoch sei der Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Virus Sars-CoV-2 nicht verloren, betonte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am Freitag in Genf: "Die Eindämmung beginnt mit jedem Einzelnen", sagte er. "Zusammen sind wir stark. Unser größter Feind ist nicht das Virus. Unsere größten Feinde sind Angst, Gerüchte und Stigma. Was wir brauchen, sind Fakten, Vernunft und Solidarität."
Die meisten Fälle seien bislang zu anderen Infizierten oder Regionen mit vielen Fällen zurückzuverfolgen. "Wir haben noch keine Hinweise, dass sich das Virus frei in der Bevölkerung überträgt". Tedros wiederholte die Ratschläge der Gesundheitsdienste, in etwa dass sich alle Menschen stets gründlich die Hände waschen, sich über vertrauenswürdige Quellen informieren, sich im Fall von Unwohlsein von anderen fernhalten und Menschen, mit denen sie in Kontakt waren, informieren. Momentan würden cirka 20 Impfstoffe entwickelt und weitere Medikamente getestet.
Erste Erfolge werden in den nächsten Wochen erwartet, um die Lungenkrankheit Covid-19 besser bekämpfen zu können.
Auch die EU-Gesundheitsagentur ECDC hat das Risiko durch das neue Coronavirus in der Europäischen Union von moderat auf hoch heraufgestuft, mittlerweile gibt es rund 2100 Infektionen und 38 Todesopfer in der EU.
Neubucher können nun bis 14 Tage vorher bei vielen Reiseveranstaltern kostenlos stornieren oder umbuchen
Wer bei TUI bis einschließlich dem 18.April eine Pauschalreise bucht, kann bis zu zwei Wochen vor Reise kostenlos umbuchen oder stornieren, meldet die TUI Zentrale aus Hannover. Die Reisebranche ist wegen Sars-CoV-2 in Sorge und versucht mit ähnlichen Maßnahmen wie TUI gegenzusteuern, um fallenden Buchungszahlen wie etwa nach Asien, Italien oder Teneriffa gegenzusteuern.
Lesen Sie hier im Detail, ob und welche erweiterten Rücktritts- und Umbuchungsrechte zu welchen Bedingungen Ihr Reiseveranstalter angesichts des Coronavirus anbietet.
Die Liste umfasst momentan folgende Firmen, achten Sie auf Details in den veränderten Bestimmungen!
- alltours
- ANEX Tour
- Bentour Reisen
- Bucher Reisen
- Chamäleon
- DER Touristik
- Gruber-Reisen
- HOFER Reisen
- ÖGER TOURS
- Rhomberg-Reisen
- REWE-Touristik Austria
- TUI
Dass Kunden bei Pauschalreisen aufgrund des Pauschalreisegesetzes auch bei anderen Anbietern angesichts von Corona erweiterte Rücktrittsrechte haben, schrieben wir unlängst im ersten Artikel zu Corona in Italien oder auch die Rechtsabteilung des VKI in deren Beitrag Coronavirus und bevorstehende Urlaube.
Besonders stark betroffen ist natürlich weiterhin Norditalien, aber auch anderswo werden immer mehr Großveranstaltungen abgesagt, wie etwa die weltweit größte Internationale Tourismusmesse (ITB) in Berlin vom 4.-8. März oder die Leipziger Buchmesse vom 12-15.März. Auch renommierte Sehenswürdigkeiten wie der Louvre in Paris schließen, Hotels in Hong Kong sind nur noch zu 20 Prozent ausgebucht. Reiseveranstalter verzeichnen signifikante Einbrüche vor allem im Gruppenreisensektor. Fluglinien straffen Flug- und Dienstpläne und auch Reiseanbieter wie TUI schicken Mitarbeiter in Kurzarbeit oder nach Hause, um Kosten zu sparen.
Reisewarnung für gesamte Lombardei
Die partielle Reisewarnung für Italien des österreichischen Außenministeriums wurde nun auf die gesamte Lombardei ausgeweitet, einschließlich Mailand. In der Lombardei gelten nun für bestimmte Gemeinden zusätzlich Ein- und Ausreisesperren. In Venetien gilt diese partielle Reisewarnung und Sperre nur für die Gemeinde Vò Euganeo.
Im Klartext bedeutet das, für Mailand können Sie Ihre bevorstehende Pauschalreise wegen der Reisewarnung nun kostenfrei stornieren, für Venedig ist das kostenfreie Storno der Pauschalreise noch nicht garantiert, aber argumentierbar, wie in unserem Artikel Corona in Italien dargelegt.
Musterbrief Pauschalreisen bei Gefahr am Urlaubsort.
Bei separaten Flug-, Zug- oder Busbuchungen
Wenn ein Flughafen, Bahnhof oder der Zielort gesperrt sind und gar nicht angefahren oder angeflogen werden dürfen, dann kann der Beförderungsvertrag nicht erfüllt werden. Die Airline, das Bahn- bzw. Busunternehmen müsste also ohnehin annullieren. Individualreisende bekommen dann den gesamten Ticketpreis zurück.
Falls die Beförderung schon möglich wäre, also z.B. der Flughafen offen ist wie im Moment der Airport Milano Bergamo, dann fragen Sie nach, ob Sie dennoch kostenlos zurücktreten können, oder einen Gutschein für einen späteren Zeitpunkt bekommen. Prüfen Sie die Website der Fluglinie, des Bahn- bzw. Busunternehmens. Viele Informationen zur aktullen Situation finden sich auf den Webseiten der Unternehmen, die Lage ist dynamisch und es gibt öfter Änderungen aufgrund des Coronavirus.
Sollte der Unternehmer eine Umbuchung oder eine Rückerstattung des Ticketpreises ablehnen, können Sie versuchen damit zu argumentieren, dass es aufgrund der Reisewarnung in der Lombardei unzumutbar ist, dort hinzufahren. Streng genommen ist der Aufenthalt vor Ort hier aber nicht Teil des Vertrages.
Musterbrief Gefahr am Urlaubsort, allgemein.
Die Lufthansagruppe, also die Fluglinien Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Brussels Airlines und Air Dolomiti bieten nun Fluggästen nach Norditalien an die Möglichkeit kostenlos umzubuchen. Dies gilt für alle vor dem 27.Februar gebuchten Tickets, wo der Flug zwischen 24. Februar und 09. März 2020 stattfinden soll. Dies betrifft die Ziele:
- Mailand
- Bologna
- Turin
- Verona
- Venedig
- Triest
- Genua
Wizzair sagt aufgrund von Corona gewisse Norditalienflüge ab und refundiert für einen bestimmten Buchungszeitraum die Tickets. Details zum aktuell eingeschränkten Wizzair Flugplan und Ihren Ansprüchen hier.
Sowohl die österreichische Ryanair-Tochter Laudamotion als auch die irische Mutterfirma Ryanair haben kürzlich bekannt gegeben Flugverbindugen vor allem nach Norditalien zwischen dem 18.März und dem 8.April einzuschränken, bereits gebuchte Tickets gratis umzubuchen oder zu refundieren.
Bei separaten Hotelbuchungen
Falls Ihre gebuchte Unterkunft in einem Ort liegt, in den man derzeit (wesentlich ist der Tag Ihrer geplanten Anreise!) gar nicht hineinfahren darf, dann schulden Sie keine Stornogebühr. Der Vertrag kann nicht erfüllt werden. Weder Sie, noch der Vermieter haben das verschuldet oder können etwas dagegen tun, was den Vertrag auch nach italienischem Recht zerfallen lässt. Eine getätigte Anzahlung müssen Sie zurückbekommen.
Falls Sie stattdessen umbuchen und woanders Urlaub machen und dadurch Mehrkosten entstehen, können Sie diese natürlich nicht vom Vermieter in der Lombardei einfordern.
Falls der Ort, wo die gebuchte Unterkunft liegt, doch erreichbar ist, Sie aber aufgrund der Reisewarnung nicht anreisen möchten, argumentieren Sie damit, dass ein Aufenthalt in diesem Ort derzeit unzumutbar und gefährlich ist. Sie möchten daher entweder eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag.
Musterbrief Hotel bei Gefahr am Urlaubsort.