Urlauber müssen ihre wertvolle Zeit allerdings nicht für die Suche nach dem Vertreter des Reiseveranstalters verwenden, sollte dieser nicht ohne Mühe auffindbar sein.
Verbesserung muss kostenlos erfolgen
Der Reiseveranstalter muss grundsätzlich für eine kostenlose Verbesserung des Mangels sorgen. Oft hilft schon der Umzug in ein anderes Zimmer.
Konsumenten, die ihren Urlaub selbständig retten wollen und etwa sofort in ein anderes Hotel umsiedeln, gehen damit ein Risiko ein. Denn es ist nicht garantiert, dass die entstandenen Kosten übernommen bzw. zurückgezahlt werden.
Daher raten wir dazu, dem Reiseveranstalter zu erklären, warum ein Umzug notwendig ist, um eine mit der gebuchten Reise vergleichbare Leistung zu erhalten. Dann sollte eine Frist festgelegt und mitgeteilt werden, dass man ansonsten notfalls selbst das Hotel wechseln und die Mehrkosten zurückfordern wird. Auch dies sollte wieder schriftlich festgehalten werden.