Wollen Sie Ihre Urlaubsreise nach dem Baukastenprinzip selbst zusammenstellen oder tendieren Sie eher zu einer Pauschalreise? Was Sie vor Ihrer Reisebuchung wissen sollten.
Wo Sie Ihren Urlaub verbringen wollen, haben Sie schon entschieden. Jetzt geht es um die Einzelheiten: Welcher Flug, welches Hotel soll es werden? Gibt es ein passendes Pauschalangebot? Soll die Buchung über ein Reisebüro oder in Eigenregie erfolgen?
Stellen Sie Ihre Reise nach dem Baukastenprinzip selbst zusammen, suchen Sie Flug und Hotel einzeln aus. Entscheiden Sie sich für eine Pauschalreise, kaufen Sie Flug und Hotel im Paket von einem Reiseveranstalter. Die Buchung können Sie entweder selbst direkt beim Reiseveranstalter, bei der Airline, beim Hotel erledigen oder von einem Reisebüro durchführen lassen.
Reisebüro ist nur Vermittler
Das Reisebüro hat dabei nur die Rolle des Vermittlers. Egal ob mit Reisebüro oder ohne – Ihr Vertragspartner ist immer derjenige, der die Leistung erbringt. Bei einer Pauschalreise haben Sie nur einen Vertragspartner: den Reiseveranstalter. Bei einer selbst zusammengestellten Reise schließen Sie mit der Airline, dem Hotel getrennte Verträge ab und haben daher mehrere Vertragspartner.
Reklamieren beim Vertragspartner
Wenn im Urlaub alles so klappt, wie Sie es sich vorgestellt haben, ist es belanglos, ob Sie Ihre Reise pauschal oder individuell gebucht haben. Treten Probleme auf, ist das anders. Denn Probleme sind mit dem jeweiligen Vertragspartner zu klären. Haben Sie Ihren Flug individuell gebucht, müssen Sie sich bei Schwierigkeiten an die Airline wenden. Entspricht das separat gebuchte Hotelzimmer nicht dem vereinbarten Standard, ist der Hotelier Ansprechpartner. Gut, wenn Ihre Reklamation auf Anhieb auf offene Ohren stößt. Schlecht, wenn nicht.
Vor allem, wenn Ihr Vertragspartner seinen Sitz außerhalb der EU hat, kann die Geltendmachung von Ansprüchen schwierig sein: Für die rechtliche Durchsetzung kommt das jeweilige Landesrecht zur Anwendung.
EU-Pauschalreiserichtlinie
Als Pauschalreisender haben Sie es in dieser Hinsicht aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie leichter. Haben Sie eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter mit Firmensitz in der EU gebucht, würde ein Gerichtsverfahren gegen den Reiseveranstalter in Österreich stattfinden. Die meisten großen Reiseveranstalter, die auch bei uns Pauschalreisen anbieten, haben Ihren Sitz in Österreich oder in Deutschland.
Gewährleistungspflicht bei Pauschalreisen
Entsprechen bei einer Pauschalreise die erbrachten Leistungen nicht den gebuchten, hat der Veranstalter für diese Mängel einzustehen. Er ist zur Gewährleistung verpflichtet. Auch dann, wenn ihn an den Mängeln keinerlei Schuld trifft.
Flugverspätung, falsches Hotelzimmer
Hat beispielsweise Ihr Flug – aus welchen Gründen immer – mehr als vier Stunden Verspätung, können Sie vom Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen. Entspricht Ihr Hotelzimmer nicht der gebuchten Kategorie oder den Zusagen im Prospekt und kann dieser Mangel an Ihrem Urlaubsort nicht durch Verlegung in ein anderes Zimmer verbessert werden, können Sie von zu Hause aus ebenfalls eine Preisminderung vom Reiseveranstalter fordern.
In jedem Fall wichtig: Reklamieren Sie Mängel beim Reiseleiter (Vertreter des Reiseveranstalters) vor Ort und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Sammeln Sie Beweise!
Preisminderung: Prozentsätze
In der Frankfurter Liste für Reisepreisminderung sind jene Prozentsätze angeführt, die für typische Mängel als angemessen erachtet werden. Sie liefert einen guten Anhaltspunkt, wie viel Sie für welchen Mangel geltend machen können. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter, müsste das Gericht die Entscheidung fällen.
Schadenersatz und entgangene Urlaubsfreude
Trifft den Reiseveranstalter oder einen seiner Repräsentanten (z.B. das Hotel) ein Verschulden am verpatzten Urlaub, dann steht Ihnen neben der Gewährleistung Schadenersatz zu. Haben Sie sich beispielsweise bei einem All-inclusive-Arrangement am Buffet mit Salmonellen infiziert, so besteht ein Anspruch auf Schadenersatz für Heilungskosten und Schmerzensgeld. Nicht zuletzt kann bei erheblichen, vom Reiseveranstalter verschuldeten Mängeln Ersatz für entgangene Urlaubsfreude gefordert werden.
In jedem Fall wichtig: Dokumentieren Sie die Mängel am Urlaubsort, sammeln Sie Beweise!
Bei Insolvenz abgesichert
Für Pauschalreiseveranstalter ist zudem eine Insolvenzabsicherung Pflicht. Geht der Veranstalter in Konkurs, erhalten Sie für die Reise geleistete Anzahlungen zurück. Wurde die Reise bereits angetreten, werden Sie vom Urlaubsort zurückgeholt.
Haben Sie sich für eine Individualreise entschieden und geht die Airline Pleite, werden Sie sich selbst um ein Ersatzticket kümmern müssen. Fluglinien und Hotels sind nicht zur Insolvenzabsicherung verpflichtet. Rückzahlungsforderungen könnten nur in einem Insolvenzverfahren bei Gericht angemeldet werden, wobei unklar ist, ob bzw. wieviel man zurück erhält.
Persönliche Beratung bei der Buchung
Ob die Buchung besser im Reisebüro ums Eck, online bei einem Reisebüro oder direkt beim Anbieter erfolgen soll, hängt davon ab, wie interneterfahren Sie sind.
Ist das Surfen im Netz nicht gerade das Ihre und legen Sie auf persönliche Beratung von Angesicht zu Angesicht Wert, wird das Reisebüro ums Eck wohl Ihre erste Wahl sein. Hier sucht man die Ihren Vorgaben entsprechenden Angebote heraus und berät Sie. Sie haben die Möglichkeit, Details genau zu erfragen und sich umfassend zu informieren. Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, wird die Buchung für Sie durchgeführt. Sobald der Reiseveranstalter bzw. das Hotel oder die Fluggesellschaft das Okay zur Buchung gegeben hat, ist der Vertrag fix.
Online-Buchung: Achtung vor Fehlern
Stöbern Sie gerne im Netz, werden Sie Ihre Buchung vielleicht lieber online erledigen. Hier können Sie ebenfalls die Dienste von Reisebüros in Anspruch nehmen: Sie geben Ihre Vorgaben ein und bekommen entsprechende Angebote aufgelistet. Sie können das Angebot von Reiseveranstaltern, Airlines oder Hotels aber auch direkt auf deren Homepages sondieren und buchen. Achtung, Online-Reisebüros verrechnen in der Regel eine Buchungsgebühr, auch wenn Sie all Ihre Wünsche selbst eingeben.
Vertragspartner genau ansehen
Für beide Optionen gilt: Sobald Sie "Ihr" Angebot gefunden haben und die Buchung in die Wege leiten, ist Entschleunigung angesagt. Sehen Sie nach, wer Ihr Vertragspartner ist. Sind sein Name, seine Adresse und die Kontaktdaten vollständig angegeben? Lesen Sie in Ruhe die Texte der Homepage und ackern Sie, selbst wenn es noch so mühsam ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durch. Hier sollten auch die Stornobedingungen angeführt sein.
Button-Pflicht
Vorsicht: Damit die Buchung zustande kommt, reicht letztendlich ein einziger Mausklick. Seit 13.6.2014 gilt auch in Österreich die Button-Pflicht. Diese kommt für viele, aber nicht für alle im Internet abgeschlossenen Verträge zu Anwendung. Damit eine Online-Buchung wirksam ist, muss klar und deutlich beim letzten Buchungsschritt auf wesentliche Aspekte des Vertrages, wie etwa die Kostenpflicht hingewiesen werden.
Das Drücken auf "OK" oder "Weiter" würde demnach nicht ausreichen, rechtlich verbindlich wäre etwa "kostenpflichtig bestellen" oder "zahlungspflichtig buchen".
Kein gesetzliches Rücktrittsrecht!
So wie bei der Buchung im Reisebüro ums Eck gibt es auch bei Online-Reisebuchungen (sei es über ein Reisebüro oder direkt beim Anbieter) kein gesetzlich verankertes, kostenloses Rücktrittsrecht. Nachträgliches Umbuchen kann teuer kommen, mitunter ist es gar nicht möglich. Es gibt beispielsweise Flugtickets, die nicht umbuchbar sind. Kontrollieren Sie Ihre Eingaben daher penibel und dokumentieren Sie jede Buchungsseite durch Screenshots.
Bestätigung der Buchungsanfrage / Buchungsbestätigung
Die erste Rückmeldung, die Sie bei Buchung über ein Online-Reisebüro erhalten, ist die Bestätigung der (für Sie verbindlichen!) Buchungsanfrage. Sie können davon nicht mehr kostenlos zurücktreten. Ist das Angebot noch verfügbar, wird es vom Reisebüro eingebucht. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung vom Reisebüro oder dem Leistungserbringer (Reiseveranstalter, Fluglinie, Hotel) ist der Vertrag fix. Reisebüros verrechnen für ihren Service eine Gebühr.
Reisen von Diskonter & Co: Hofer, Lidl, joe24.at
So wie bei anderen Buchungen gilt: Ihr Vertragspartner als Reisender ist der Reiseveranstalter – also weder Hofer noch Lidl noch die Tageszeitung Österreich.
- Bei www.hofer-reisen.at ist Hofer Reisen GmbH & Co KG (Sitz: Sattledt, OÖ) das Reisebüro, Eurotours Ges.m.b.H. (Sitz: Kitzbühel, T) der Reiseveranstalter.
- Bei Lidl-Reisen (www.lidl-reisen.at) fungiert die deutsche Schwarz E-Commerce GmbH & Co. KG (Sitz: Neckarsulm) als Reisebüro. Sie vermittelt Reisen verschiedener Veranstalter.
- www.joe24.at ist ein Online-Reisebüro und vermittelt Angebote diverser Veranstalter. joe24.at GmbH ist Eigentum der Media Digital GmbH, diese wiederum ein Unternehmen der Tageszeitung Österreich.
Reisebuchung: Zusammenfassung
Pauschal- oder Individualreise. Bei einer Pauschalreise buchen Sie Flug und Unterkunft im Paket von einem Reiseveranstalter. Für eine Individualreise buchen Sie den Flug direkt bei der Airline, das Hotelzimmer direkt beim Hotel. Pauschalreisende sind rechtlich besser geschützt als Individualreisende.
Buchung. Pauschalreisen und Einzelleistungen können über Reisebüros und Online-Reisebüros gegen Gebühr gebucht werden. Oder sie buchen direkt beim Reiseveranstalter, der Airline, dem Hotel.
Kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Achten Sie darauf, dass Ihnen bei Online-Buchungen kein Fehler passiert. Es gibt kein gesetzliches, kostenloses Rücktrittsrecht. Nachträgliches Umbuchen ist oft teuer, manchmal überhaupt nicht möglich.
Erstfassung: 25.04.2013, zuletzt aktualisiert am 21.11.2014