Immer mehr Flughäfen verzichten auf Lautsprecher-Durchsagen. Damit soll der Geräuschpegel gesenkt und Stress für Passagiere reduziert werden. Immer wieder kontaktieren uns jedoch Konsumenten, bei denen es dadurch zu Problemen gekommen ist.
Man wurde nicht informiert, dass sich das Gate (=Abflugsteig) geändert hat und habe den Flug verpasst, so die häufigste Beschwerde. Tatsächlich werden auf den meisten Flughäfen solche Änderungen nur noch auf den Monitoren angezeigt bzw. erhalten Passagiere eine Nachricht auf ihr Handy. Auch werden Personen, die sich nicht rechtzeitig am Gate einfinden, nicht mehr auf dem gesamten Flughafen ausgerufen, sondern nur im entsprechenden Terminal - und an manchen Flughäfen gar nicht mehr.
Eigenverantwortung gefragt
Auf allen Airports gibt es große Monitore, die alles Wesentliche anzeigen (d.h. Flug, Gate, Boarding Time etc.). Diese werden laufend aktualisiert, sodass jeder Passagier zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit hat, sich über den aktuellen Status seines Fluges zu informieren.
Außerdem haben Passagiere die Möglichkeit, auf der Website der Airline oder des Flughafens nachzusehen. Viele Fluggesellschaften schicken auch direkte Nachrichten auf die Smartphones ihrer Kunden, wenn es zu Änderungen kommt.
Der Flughafen ist nicht verpflichtet, darüber hinaus mit Lautsprecherdurchsagen zu garantieren, dass jeder einzelne Fluggast die für ihn relevante Information erhält.
Wer also nicht rechtzeitig bei seinem Gate ist und dadurch seinen Flug verpasst oder nicht mehr an Bord gehen darf, kann dies kaum dadurch erklären, dass er nicht wusste, zu welchem Gate er muss oder dass er darauf gewartet habe, ausgerufen zu werden. In solchen Fällen steht dem Passagier auch keine Entschädigung durch Airline oder Flughafen zu (außer natürlich, diese trifft tatsächlich ein Verschulden). Achtung: Es kommt auch vor, dass Passagieren das Boarding ungerechtfertigterweise verweigert wird (s.g. "unjustified denied boarding"). Mehr über Ihre Rechte in so einem Fall können Sie in unserem Artikel nachlesen: Flugreise - Boarding verweigert
Flugstatus: Die wichtigsten Begriffe
Auf der Website des Wiener Flughafens (VIE) werden die auf den Monitoren angezeigten Begriffe erklärt. Dort finden Sie auch viele weitere praktische Tipps für einen reibungslosen Abflug.
- gate open: "Erster Aufruf" - Die Passagiere werden aufgefordert, sich bei ihrem Abflugsteig einzufinden.
- gate change: Der Abflugsteig wurde gewechselt. Der Flug startet von einem anderen Flugsteig als ursprünglich geplant.
- boarding: "Zweiter Aufruf" - Bezeichnet den Vorgang, der einen Passagier vom Flugsteig in das Luftfahrzeug bringt. D.h. Sie weisen am Gate Ihren Boarding Pass vor und gehen dann direkt ins Flugzeug oder zu einem Bus, der Sie zum Flugzeug bringt.
- cancelled: Der ausgehende (Outgoing) Flug wurde abgesagt (er wird nicht durchgeführt).
- delayed: Es gibt eine Verzögerung beim Abflug. Der planmäßige Abflugszeitpunkt verzögert sich.
Tipps des EVZ zu Silent Airports
- Kontrollieren Sie am Flughafen regelmäßig die Anzeigen über den aktuellen Flugstatus.
- Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind.
- Behalten Sie stets die Uhrzeit im Auge und kommen Sie pünktlich zur Boarding Time zum Gate. Sollten Ihre Buchungsunterlagen bzw. Ihr Boarding Pass keine Boarding Time nennen, ist es ratsam 30-45 Minuten - je nach Flugstrecke - vor der Abflugszeit am Gate zu sein. Sie können sich vor dem Passieren der Sicherheitskontrolle am Check-In-Schalter Ihrer Airline nach der konkreten Boarding-Zeit erkundigen.
- Planen Sie genügend Zeit für Check-in, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrollen, aber auch eventuelle Klobesuche und Duty Free Shopping ein.
- Sollte der Fall vorliegen, dass die Informationen auf den Bildschirmen falsch sind, empfiehlt es sich – für allfällige weitere Ansprüche – ein Foto davon zu Beweiszwecken zu machen.
Gut zu wissen: Bei Flugverspätungen oder Annullierungen haben Sie dank der EU-Fluggastrechteverordnung gewisse Rechte und Ansprüche. Mehr dazu finden Sie hier: Probleme auf Flugreisen