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ESS & ETIAS Einreiseanträge in die EU

Achtung: ESS und ETIAS - die geplanten Einreisebewilligungen in die EU - sind noch nicht in Betrieb. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist kein Handlungsbedarf seitens der Reisenden erforderlich! 

Wer plant, in den nächsten Jahren nach Europa zu reisen, muss sich auf Änderungen einstellen. Die EU hat die Einführung neuer Einreise-Systeme verschoben. Das Entry/Exit System (EES), ein digitales System zur Erfassung von Reisenden aus Nicht-EU-Ländern, soll nun im Oktober 2025 starten. Das neue ETIAS-System, das Reisen nach Europa für viele einfacher machen soll, startet nicht wie ursprünglich angekündigt in der ersten Hälfte von 2025 sondern verzögert sich etwas. Die elektronische Reisegenehmigung ETIAS folgt dann Ende 2026.

Das EES soll die Grenzkontrollen in Europa verbessern und Betrug verhindern. Die Einführung erfolgt schrittweise über sechs Monate, damit sich alle Beteiligten an die neuen Abläufe gewöhnen können. Sobald die EU die neuen Regeln offiziell beschlossen hat und alle Länder bereit sind, legt die EU-Kommission den genauen Starttermin für das EES fest. Die Europäische Union wird die Öffentlichkeit mehrere Monate vor der tatsächlichen Einführung über den genauen Starttermin informieren.

ETIAS: Anpassungen der europäischen Reiseregelungen

Für Reisende aus 59 Ländern und Territorien, die derzeit visumfrei in 30 europäischen Länder einreisen dürfen, werden sich die Einreisebestimmungen ändern. Zunächst erfasst das EES Identitäts-, Reisedokument- und biometrische Daten von Nicht-EU-Bürgern, die sich kurzzeitig im Hoheitsgebiet dieser europäischen Länder aufhalten.

Rundes blaues Piktogramm zeigt halb geöffneten Grenzbalken mit EU Logo, darunter eine Reihe von Fußspuren

Einreise in EU ändert sich

Ab der Inbetriebnahme von ETIAS werden Staatsangehörige von 59 Ländern und Territorien vor Antritt ihrer Reise eine elektronische Reisegenehmigung beantragen müssen. 

Vergleichbare Einreisebestimmungen für visumfreie Reisende bestehen bereits z.B. für die Vereinigten Staaten, Kanada und Australien. Im Rahmen von ETIAS werden aber keine neuen biometrischen Daten erfasst. Die Beantragung der neuen EU Reisegenehmigung erfolgt dann online über die offizielle ETIAS und ESS -Website oder die später verfügbare offizielle mobile App.

Gestaffelte Einführung

  • 6 Monate Übergangszeit
    • Im Anschluss an die Inbetriebnahme von ETIAS wird eine Übergangszeit von mindestens sechs Monaten gelten. Während dieser Zeit wird Reisenden empfohlen, eine ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen. Die Einreise kann jedoch auch ohne ETIAS-Reisegenehmigung erfolgen, sofern alle übrigen Einreisebedingungen erfüllt sind.
  • Weitere 6 Monate Kulanz
    • Nach Ablauf der Übergangszeit ist für die Einreise in die EU eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung erforderlich.
    • Eine Ausnahme gilt lediglich für Reisende, die erstmals seit Ablauf der Übergangszeit nach Europa einreisen und alle übrigen Einreisebedingungen erfüllen. Alle anderen Reisenden werden ohne gültige ETIAS-Reisegenehmigung abgewiesen.

Was unterscheidet ESS von ETIAS ?

Beide Systeme erhöhen die Sicherheit für Europa. Sie werden von allen Nicht-EU-Bürger:innen benötigt. Das sind jene, die keine EU Staatsangehörigkeit oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben. Der Hauptgrund für die Existenz von zwei Systemen ist die Visabefreiuung bei ETIAS und die Visumpflicht bei ESS.

Rundes blaues Piktogramm zeigt Strichmännchen in Nachdenkpose und daneben 2 Pfeile die zu "A?" und zu "B?" gerichtet sind.

Welches ist wofür?

ESS…

  • … erfasst alle Nicht-EU-Bürger:innen (mit und ohne Visum) bei der Einreise in 29 Schengen-Länder.
  • … dient dem Echtzeit-Informationsaustausch der Grenzbehörden, identifiziert die Überschreitungen der Aufenthaltsdauer und macht Einreiseverweigerung effizienter
  • … wird direkt an der EU-Außengrenze erfasst.
  • … ersetzt den herkömmlichen Passstempel und modernisiert die die Verwaltung der EU-Außengrenze
  • … erfasst Gesichtsbilder und vier Fingerabdrücke (Bei Visumpflicht keine Fingerabdrücke, da diese schon beim Visum erledigt wurden).
  • … speichert Daten der Reisedokumente sowie Ein- und Ausreisedatum.
  • … wird keine Gebühr kosten
  • … wird im Herbst 2025 eingeführt
  • ... wer als Drittstaatenangehörige:r ein bewilligtes Visum hat, benötigt ESS aber kein ETIAS

ETIAS…

  • … ist eine neue Reisegenehmigung für visumfreie Reisende, die in 30 europäische Länder des Schengen-Raums inklusive Zypern reisen möchten. Diese Reisenden werden an der EU-Außengrenze zusätzlich (zum ETIAS) auch im ESS erfasst.
  • … muss vor der Reise online beantragen werden.
  • … ist kein Visum, sondern eine zusätzliche Genehmigung.
  • … gilt bewilligt drei Jahre lang.
  • … erlaubt beliebig viele Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
  • … erfordert persönliche Daten: Adresse, Passdaten, Beruf, Vorstrafen, Reisen in Konfliktgebiete
  • … kann Fragen an der Grenze zur Folge haben: Zweck des Aufenthalts, Aufenthaltsdauer, Nachweise über die Mittel für die Reise.
  • … erfasst keinerlei biometrische Daten (z.B. Fingerabdrücke)
  • … wird geplant 7 € Gebühr kosten, mit Ausnahmen von der Kostenpflicht.
  • … lässt sich innerhalb weniger Minuten online ausfüllen und wird binnen Minuten automatisch bearbeitet. Nachprüfungen eines Antrags können bis zu vier Tage lang dauern.
  • … soll im letzten Quartal 2026 eingeführt werden

ETIAS Antrag durch Dritte – Worauf Sie achten sollten

Wenn ETIAS startet, können Sie Ihren Antrag auch von einem Reisebüro, Freunden oder Familie ausfüllen und abschicken lassen. Beachten Sie dabei:

  1. Vertrauensperson wählen

Für den ETIAS-Antrag brauchen Sie sensible Daten wie Passnummer, Adresse und Telefonnummer. Wählen Sie also jemanden, dem Sie vertrauen, und vermeiden Sie Betrüger.

  1. Vollmacht unterschreiben

Sowohl Sie als auch die Person, die den Antrag für Sie ausfüllt, müssen eine offizielle Vollmacht unterschreiben. Das Formular gibt es später auf der offiziellen ETIAS-Webseite. Es ist der Beweis, dass Sie die Person dazu beauftragen. Wenn Sie in einer Gruppe reisen, brauchen alle eine eigene Vollmacht.

  1. Vor hohen Servicegebühren in Acht nehmen

Obwohl kommerzielle Vermittler ETIAS-Anträge im Namen anderer stellen dürfen, sollten Reisende für Ihren Antrag nur die offizielle ETIAS-Webseite oder APP nutzen. Dort kostet der Antrag 7 Euro. Kommerzielle Anbieter verlangen zusätzliche Gebühren. Achten Sie auf faire Preise! Viele unseriöse Webseiten zum Thema ETIAS gibt es bereits. Diese erwecken den Anschein, offizielle ETIAS-Informationsquellen zu sein und nutzen dafür oft das EU-Logo. Da Sie bei der Beantragung persönliche Daten und Kreditkarteninformationen angeben müssen, ist es wichtig, dass die Seite sicher ist.

Beförderungsunternehmen müssen ETIAS in Zukunft überprüfen

Flug- und Schifffahrtsunternehmen müssen künftig innerhalb von 48 Stunden vor Abflug bzw. Abfahrt überprüfen, ob visumfreie Reisende eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung besitzen. Fernbusunternehmen bekommen drei Jahre länger Zeit, um dies Überprüfung einzuführen.

Dies erfolgt elektronisch über ein neues Tool, die sogenannte Carrier-Schnittstelle, die die EU dafür bereitstellen wird. Um diese Schnittstelle nutzen zu können, müssen sich die Transportunternehmen bei eu-LISA, der EU-Agentur, die für das System zuständig ist, registrieren. Bisher haben über 1000 Unternehmen (vorwiegend Airlines) den Registrierungsprozess schon abgeschlossen.

Diese neue Überprüfung bedeutet, dass Reisende letztendlich ohne gültige ETIAS nicht das Flugzeug, Schiff oder den Bus besteigen dürfen. Bahnunternehmen bleiben von der Überprüfung der ETIAS-Reisegenehmigung ihrer Fahrgäste ausgenommen.

Rundes blaues Piktogramm zeigt vier Strichmännchen nebeneinander. Drei davon haben unterhalb ein Häckchen, ein viertes ein X Symbol.

Ohne ETIAS kein Zutritt

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