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Aussschnitte von EU Reisepass, Gesichtsmaske und Smartphone mit Grünem Pass (EUDCC)
Bild: Michele Ursi / Shutterstock

Digitaler Grüner Pass in Österreich verfügbar

Der Grüne Pass zum Nachweis ist nun nach kurzer Verspätung in den App Stores angekommen. Reisen wird so einfacher, man sollte vor allem für die Rückreise aber trotz Grünem Pass am Handy oder als Ausdruck in der Tasche gewisse mögliche Einschränkungen im Auge behalten. Gesundheitsministerium und Bundesrechenzentrum stellen die App für den "Grünen Pass" für beide Betriebssysteme IoS und  Android Geräte auf beiden App - Plattformen bereit:

Laden Sie die Applikation nur von den etablierten App-Stores herunter:
 

Link zum iOS AppStore von Apple zum Download dieser App
Link zum Google Play Store zum Download dieser App
Piktogramm zum Thema "Offizielle download location"

Offizielle download Location

Zur Zeit funktioniert die App in der Praxis folgendermaßen: Entweder man druckt das Zertifikat selbst aus und scannt den Pass dann mit der App ein. Oder man importiert als zweite Möglichkeit das PDF durch die Teilen-Funktion in die App. Dieser Aufwand wird teils als umständlich kritisiert, ein geplantes Update soll dies und auch ein zweites Problem lösen. Der zweite Kritikpunkt ist, nicht in der App selbst die Überprüfung der Gültigkeit machen zu können. Stattdessen ist ein zweiter Schritt zu einer behördlichen Webseite erforderlich. Aufgrund von Bedenken bezüglich des Datenschutzes wurde vorerst die Überprüfung in der App selbst aus dem Konzept entfernt. Es werden keine Daten über die Cloud ausgetauscht, alle sensiblen Daten sind ausschließlich auf dem Handy der Benutzer*innen gespeichert. Ist das Dokument erstmal hochgeladen und abgespeichert, stellt das EU-konforme Zertifikat nur eine vereinfachte Version ausgewählter Daten dar. Angezeigt werden so nur noch wesentliche Informationen wie Vorname, Nachname, Covid-19-Impfstoff, Datum der Zertifikats sowie der EU-konforme QR-Code. 

Auch bei der Überprüfung durch die Web-App-Lösung werden keine persönlichen Daten übermittelt – die Prüfung erfolgt offline, also nur auf dem Gerät. Dienstleister wie z.B. Restaurants, Kinos, Theater oder  Fitnessstudios können die Gültigkeit des vorgezeigten Zertifikats mittels der offiziellen Anwendung verifizieren, indem sie die Adresse https://greencheck.gv.at/  (oder https://qr.gv.at/) im Browser des Gerätes öffnen und der Seite den Zugriff auf die funktionierende Handykamera ihres Mobiltelefons oder ihres Tablets erlauben. Während der Überprüfung des QR Codes auf Echtheit ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen, um die Identität der Person mit der des Zertifikats abzugleichen.

Für Fragen zum Grünen Pass oder den Zertifikaten wurde von der AGES eine rund um die Uhr Hotline eingerichtet:

0800 555 621 (0 -24 Uhr)

Die "echte" App sieht folgendermaßen aus, achten Sie darauf keine Fälschung herunterzuladen:

Komplizierter für Kinder unter 14 Jahren

Beim Grünen Pass tritt die Schwierigkeit auf, dass die App nur mit einer Handysignatur funktioniert, und diese wiederum gibt es erst ab 14 Jahren. Da gewisse Urlaubsländer wie Italien aber auch für Kinder unter 14 Jahren die 3-G Nachweise einfordern, ist ein gedruckter analoger Testnachweis eventuell die einfachere Variante als die digitale. Nur Eltern von Kindern, die im selben Haushalt leben, können eine Vollmacht auf gesundheit.gv.at beantragen und den Nachweis der Kinder dann in ihrer App speichern. 

Piktogramm zum Thema "Unmündige"

Unmündige

Einreisebestimmungen ansehen - trotz Grünem Pass

Achtung, auch der Grüne Pass stellt Reisenden nicht unbedingt einen Blankoscheck zum Reisen wie "vor Corona" aus. Uns erreichen Anfragen von Reisenden, die vor unerwarteten Problemen stehen:

  • Beispiel 1 - kein Rückflug aus Portugal über München

Eine Salzburger Konsumentin, die an der deutschen Grenze wohnt buchte wie gewohnt ihre Portugalreise über den näherliegenden Flughafen München. Jetzt muss sie den Flug stornieren, da Deutschland seit dem 29.Juni für zwei Wochen Portugal und Russland als riskantes Virusvariantengebiet eingestuft hat und somit für Deutschland ein Beförderungsverbot für Transitreisende aus diesen Ländern gilt.

Sollten Sie Ihre Rückreise von Portugal oder Russland nach Österreich über Deutschland (Umstieg oder Anreise nach z.B Frankfurt oder München) in den kommenden beiden Wochen geplant haben, raten wir Ihnen umgehend aus den oben angeführten Gründen Ihre Reiseroute zu ändern! Dieses Beförderungsverbot gilt auch für Transitreisende und Personen, die schon gegen COVID-19 geimpft oder davon genesen sind, egal ob sie das mit einem Grünen Pass nachweisen können oder nicht. Ausgenommen sind nur deutsche Staatsangehörige, deren nächste Angehörige und Personen mit Wohnsitz in Deutschland, was auch mittels Meldezettel kontrolliert wird.

  • Beispiel 2 - Rückflug aus Dubai verwehrt

Dubai muss sich als Drittstaat außerhalb der EU nicht an die Regelungen zum Grünen Pass zu halten. Wir hatten gestern einen Anrufer, dem das Boarding trotz Genesungszertifikat (Absonderungsbescheid der die erforderlichen Tage zurückliegt) von der türkischen Pegasus Airlines verwehrt wurde. Der Betroffene hatte einen kostenpflichtigen PCR Test am anderen Ende des Flughafens zu machen und verpasste bis zum Vorliegen des Ergebnisses den Flug. 

Wenn Sie aus Drittstaaten außerhalb der EU nach Österreich zurückreisen, insbesondere wenn die Fluglinie ebenfalls in einem Drittstaat ansässig ist, sollten Sie sich unbedingt früh über die vor Ort gültigen Regeln informieren und sich nicht blind auf den Grünen Pass verlassen.

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