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Smartphone showing a Green Certificate mock-up on display, blurry airport hall in background
Bild: encourline / unsplash

EU Impfausweis soll Reisen in Sommerferien ermöglichen

Ziel des kommenden Impfpasses - des „Digital Green Certificate“ (GDC) -  ist es, die Freizügigkeit innerhalb der EU während der Pandemie wiederherzustellen - und das möglichst noch vor der sommerlichen Hauptreisezeit. Dieses Grüne Digitale Zertifikat (GDZ) wird belegen, dass jemand gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Schnelltests vorweisen kann, oder sich nach einer überstandenen Infektion erholt hat. Angelehnt an den israelischen “Green Pass” soll das Green Digital Certificate die erweiterten Freiheiten nicht nur Geimpften sondern auch Getesteten zukommen lassen und so auch Ungeimpften dieselben Vorteile bringen. Hätten nur Geimpfte Vorteile vom Grünen Digitalen Zertifikat, könnte das einer Impflicht durch die Hintertür gleichkommen und das soll auf alle Fälle vermieden werden. Mit der Inklusion von Testergebnissen ermöglicht so das GDZ Zugang zu Reisen und einfachere Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder an der Gastronomie, auch wenn man "nur" getestet ist. [Bitte beachten Sie unseren Nachfolgeartikel vom 11.Juni hier.]

 

Hauptmerkmale des Nachweises

Digital Green Ceritificate
Bild: Europäische Kommission
  • voraussichtlich ab Juni
  • in digitalem und Papierformat
  • kostenlos
  • in der Landessprache und auf Englisch
  • verlässlich und fälschungssicher mit QR Code
  • gültig in allen EU-Staaten
  • Daten nicht zentral gespeichert

Tourismus fordert einfache und schnelle Lösung

Der politische Druck rund um das Grüne Digitale Zertifikat ist groß und kommt von verschiedenen Seiten. Verständlicherweise will die Privatwirtschaft das Zertifikat so schnell wie möglich haben, um planen und verkaufen zu können. Zudem fordert sie eine einfache Handhabung für Bevölkerung und auch Behörden. Man soll zum Beispiel an der Kinokasse schnell eine Covid-Impfung nachweisen können. Politischer Druck kam früh auch aus Urlaubsländern wie Österreich, Griechenland, Zypern, Spanien und Italien, die auf einen weniger verbindlichen, dafür aber schneller eingeführten Impfpass drängen.

Leerer Flughafen während der Pandemie, Mann mit Schutzanzug
Bild: Govind Krishnan / unsplash

In Ländern wie Malta, Zypern und Griechenland brachen die Übernachtungszahlen im ersten Corona-Jahr 2020 um mehr als 70 Prozent ein, mit dem GDZ sind starke wirtschaftliche Erwartungen verknüpft. Aus diesem Grund haben Spanien und Griechenland angekündigt, Quarantänepflichten für Touristen aufheben zu wollen. Dies hat dazu geführt, dass ein ambitionierter Zeitrahmen von drei Monaten mit Ende Mai angesetzt wurde, in welchem die juristischen, technischen und logistischen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollten. Ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, an dem EU-Rat und Parlament beteiligt sind, dauert in der Regel länger als ein Jahr – dann läge der „Grüne Nachweis“ womöglich erst zum Sommer 2022 vor. Der Zeitplan von drei Monaten ist also gewiss ambitioniert.

Diskriminierung Nicht-Geimpfter vermeiden

Es ist ein Hauptanliegen der Kommission, eine allgemeine Akzeptanz des Passes in Europa sicherzustellen, denn die Erfolgsaussicht des GDZ hängt stark von der Impfrate ab. Vor allem Deutschland und Frankreich wollten zunächst ein GDZ nicht so schnell einführen und es wurde vor überzogenen Erwartungen an den Impfpass gewarnt. Merkel und Macron hatten sich zunächst gegen Bevorzugungen für Geimpfte ausgesprochen, da noch zu wenige Menschen Chancen auf die schützende Impfung hatten. Bisher sind laut Zahlen des European Centre for Disease Prevention and Control weniger als 5 % aller EU-Bürger voll immunisiert. Seitens der EU besteht die Hoffnung auf Anhebung der Rate auf 70 % bis Ende des Sommers.

Doch angesichts der anstehenden weitestgehenden Lockerungen der Covid-Gesetze in Großbritannien am 17.Mai und der bevorstehenden deutschen Bundestagswahlen im September 2021 steigt der Erwartungsdruck an die Regierungen stetig, und diese möchten es nicht riskieren, sich am Wahltag dem Vorwurf von vertanen Chancen für persönliche Freiheiten und Wirtschaft auszusetzen. So hat auch der Vizepräsident der EU-Kommission Margaritis Schinas beim Impfpass Mitte März eine schnellere Einführung gefordert. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung fürchtet Schinas, die Privatwirtschaft könnte der EU sonst mit eigenen weniger wünschenswerten Notlösungen zuvorkommen, daher stünde die Kommission auch deshalb zusätzlich unter Zeitdruck.

Zeitachse wichtiger Geschehnisse

  • Oktober 2020: Versuch EU-weit schnell ein Contact Tracing System einzuführen gelingt nicht, erst Ende März 2021 sind nur 21 Staaten mit ihren Handyapps aufeinander abgestimmt
  • Anfang des Jahres 2021: Erste Aussichten auf einen Impfpass, technische Eckpunkte wurden definiert
  • 17.März: Gesetzesentwurf der EU-Kommission zum Grünen Digitalen Zertifikat GDZ (2021/0068 (COD) und Vorschlag einer Regelung über Drittstaatsangehörige (2021/0071 (COD)
  • 25.März: Europaparlament genehmigt legislatives Eilverfahren mit 468 Pro, 203 Contra - Stimmen und 16 Enthaltungen
  • 14.April: Die 27 EU-Botschafter geben grünes Licht für Einführung des GDZ
  • 18.April: EU-Wettbewerbskommissar Thierry Breton kündigt Einführung des GDZ spätestens Ende Juni an
  • 26.-28.April: EU-Parlament debattiert mit Mitgliedstaaten und Justizkommissar Didier Reyners strittige Punkte
  • 29.April: Endabstimmung des EU Parlaments über Verordnungsentwurf verlief nicht wie erwartet - zwar stimmt das Parlament grundsätzlich mit 540 gegen 119 Stimmen für eine Einführung, aber unter anderen Bedingungen wie z.B. einer maximalen Einsatzdauer von 12 Monaten und kostenlosen Coronastests zur Gleichstellung Nichtgeimpfter in allen Ländern. Das “Grüne digitale Zertifikat” soll in “COVID-19-Zertifikat der EU” umbenannt werden, um auf die Unterschiede hinzuweisen. Kommission und Parlament treten in weitere Verhandlungen.
  • Mai: technische Vorarbeiten auf nationaler Ebene mit privaten IT Firmen und logistische Vorarbeiten mit nationalen Vergabestellen der Zertifikate in den 27 Mitgliedstaaten
  • Anfang Juni: Pilotphase, Verknüpfung und Test der Systeme
  • Mitte oder Ende Juni: Massenstart, zuletzt nannte EU Justizkommissar Reynders den 21.Juni als Starttermin
  • Sommer: Kommission schafft Infrastruktur zur Überprüfung der Echtheit der Digitalen Grünen Zertifikate. Mitgliedstaaten verknüpfen eigene Impf-Datenbanken mit dem Datenportal der Kommission

Gilt wo und für wen?

Das GDZ soll in allen EU Mitgliedsstaaten sowie Schengen-Ländern wie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und in europäischen Kleinststaaten gelten. Wenn Regierungen dennoch das Risiko einer Covid Verbreitung unterschiedlich hoch einschätzen, dürfen die Regeln in den einzelnen Ländern voneinander abweichen. Wenn aber bei Reisenden mit Zertifikat dennoch weiter Quarantäne und Tests verlangt werden, müsse das der EU-Kommission und den anderen EU-Staaten angezeigt und erklärt werden. So müssten in dem einen EU-Staat Inhaber des GDZ dann bei der Einreise vielleicht trotzdem einen Schnelltest machen, in einem anderen nicht. Eine verbindliche vereinheitlichte Risikoeinstufung sei deshalb nicht in der EU Verordnung enthalten, da sie womöglich eine Blockade einzelner Mitgliedstaaten hervorgerufen hätte, sagt EU Kommissar für Justiz Didier Reynders. Man wollte den Fehler des gescheiterten EU-weiten Contact Tracing im Herbst 2020 nicht wiederholen, das immer noch nicht überall grenzüberschreitend funktioniert.

Außereuropäische Verhandlungen

Der Vorschlag der Kommission für ein über die EU hinausgehendes Impfzertifikat ist offen für globale Initiativen der Vereinten Nationen wie etwa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Es wird angestrebt, dass die Zertifikate mit den Systemen von Drittländern kompatibel werden und Drittstaaten werden im Gegenzug angehalten das GDZ anzuerkennen. Laut Reynders soll der Impfpass für eventuelle zukünftige Notsituationen bei Epidemien im “Werkzeugkasten” der EU vorrätig bleiben und sich an internationale Standards halten. Allerdings ist  die Verhandlungsposition der EU, dass von Drittländern ausgestellte Zertifikate nur dann akzeptiert würden, wenn sie unter den gleichen Bedingungen wie das GDZ entstanden.

Staatsangehörige aus Nicht-Schengen-Ländern

Für den Anfang allerdings ist das Schlüsselwort “Resident” -  d.h.Staatsangehörige von Drittländern mit eingetragenem Wohnsitz in der EU haben den gleichen Anspruch auf das Zertifikat wie EU-Bürger. Somit gibt es aber etwa für US-Bürger, die nicht in der EU wohnen, keine Möglichkeit das GDZ für Europa zu bekommen, wenn sie hier nur ihren Urlaub verbringen möchten.

Um auf diese Tourismuseinnahmen nicht zu verzichten, wollen einzelne Länder, wie etwa Frankreichs Präsident Emmanuel Macron es ankündigte, einen davon unabhängigen “Covid-19 Pass” für gewisse Drittstaatenangehörige einführen. Schon jetzt ist so ein derartiges Abkommen in Griechenland und Zypern gültig, wo israelische Touristen mit israelischem Covid-19 Impfpass urlauben können. Beste Aussicht auf Sonderregeln haben die Spitzenreiter in der Impfquote Israel mit einer Durchimpfungsrate von 62,3%, das Vereinigte Königreich mit 49,9% und die USA mit 42,4%. Der EU-Schnitt im Vergleich liegt momentan bei 21,1%. (Stand 27.4. Quelle)

Das Grüne Digitale Zertifikat ist kein “zweiter” Pass

Um einer Diskriminierung von Nichtgeimpften vorzubeugen und um zu betonen, dass die grünen Zertifikate nicht als zweiter Reisepass angesehen werden dürfen, hat der Rat vereinbart, den Satz "Dieses Zertifikat ist kein Reisedokument" am unteren Rand jedes Dokuments einzufügen. Somit ist geplant, dass das Impfzertifikat keine Voraussetzung für Reisen innerhalb der EU sein soll, sondern Grenzübertritte lediglich erleichtern soll. Mit dem Pass können Länder auf bestehende Test- und Quarantänepflichten verzichten. Das GDZ hat  auch optisch nichts mit einem Reisepass gemein. Reisende können das GDZ bei Bedarf auf dem Smartphone oder auch als ausgedruckten Zettel vorweisen. Der Ausdruck (oder das Handydisplay) enthält einen QR Code, um Missbrauch vorzubeugen. Das GDZ soll in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch ausgestellt werden. Immer wenn GDZ Inhaber es vorweisen, wird der QR-Code gescannt und die digitale Signatur geprüft.

Ist ein Smartphone Voraussetzung zum Reisen mit dem GDZ?

Nein. Bürger werden beim Arzt oder im Impf- und Testzentrum kostenlos einen QR-Code erhalten, den sie ausdrucken oder auf ihrem Mobiltelefon speichern können. Es wird also kein mobiles Endgerät gebraucht, die Bescheinigung mit personalisiertem QR-Code wird es auch auf Papier geben. Beim Scannen dieses Codes können dann alle notwendigen Daten abgerufen werden. Zudem soll der QR Code eine digitale Signatur enthalten, um den Nachweis fälschungssicher zu machen. Die EU-Polizeibehörde Europol hat schon davor gewarnt, dass Kriminelle versuchen könnten, mit gefälschten Zertifikaten zu handeln. 

Zusätzlich können Besitzer eines Smartphones den QR Code in eine eigens dafür vorgesehene App einscannen und dort verwalten. Zum gleichen Zweck können sie auch die bereits existierende staatliche Corona-Warn-App ihres Landes verwenden.

Wie sieht es mit dem Datenschutz beim GDZ aus?

Laut dem Nachrichtensender France24 waren Ende März 68 % der Franzosen gegen einen Impfpass aufgrund von Datenschutzbedenken. Es wurde im Vorfeld von Datenschützern ein zentrales Impfregister der EU stark abgelehnt, ein Datenschutzausschuss hat eine Prüfung vorgenommen und seine Vorschläge zusammengefasst. Die EU Kommission betont die volle Einhaltung der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) durch das GDZ. Außerdem soll es keine zentrale Datenbank auf EU Ebene geben. Ebenso werden keine sensiblen personenbezogen Daten im GDZ gespeichert oder im digitalen Gateway der EU ausgetauscht. Bis Ende Mai will die Kommission diese Schnittstelle entwickelt haben, die den Austausch zwischen allen Mitgliedstaaten erlaubt und mit einem Minimum an Daten auskommt. Die Daten sollen unter hohen Schutzmaßnahmen zum persönlichen und medizinischen Datenschutz weder zentral gespeichert noch länger vorhanden bleiben, als unbedingt nötig. Statt einer zentralisierten Lösung, wird das GDZ über das Gateway nur von nationalen Datenbanken abgerufen werden können. Wichtig ist, dass die übertragenen Informationen bei den Privatunternehmen, welche an der Entwicklung der Infrastruktur beteiligt sind, nicht für eigene Zwecke missbraucht werden können. Das GDZ soll zudem nur so lange im Einsatz bleiben, wie Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie eingestuft wird.

Folgende Daten sind im GDZ gespeichert:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Gültigkeitsdatum
  • Ausstellender Mitgliedstaat
  • Eindeutige Kennung (QR-Code) mit digitaler Signatur
  • Für geimpfte Reisende:
    • Impfstoffprodukt und Hersteller
    • Anzahl der Dosen
    • Datum der Impfung
  • Für getestete Reisende:
    • Art des Tests
    • Datum und Uhrzeit des Tests
    • Testzentrum und Ergebnis
  • Für Reisende mit überstandener Covid Erkrankung:
    • Datum des positiven Testergebnisses
    • Aussteller des Genesungsbelegs
    • Ausstellungsdatum
    • Gültigkeitsdauer (kalkulierte Dauer der Immunität)

In Österreich wird ohnehin immer im elektronischen Impfpass eingetragen

Es besteht keine Pflicht das GDZ zu nutzen, allerdings kann man sich in Österreich nach einer CoV - Schutzimpfung nicht vom elektronischen Impfpass abmelden, denn eine solche Impfung ohne Eintrag im digitalen Impfpass darf nicht gemacht werden. So werden also bei jeder Impfung zwingend Daten gespeichert. Ein Opt-Out wie etwa bei der elektronischen Gesundheitsakte ELGA aus Besorgnis über die Sicherheit sensibler Daten ist vom Impfpass selbst unabhängig vom GDZ unmöglich. Der auf der Ampulle angebrachte QR-Code wird eingescannt und sowohl im Ordinationssystem, als auch im elektronischen Impfpass gespeichert. Einsicht in diese Daten ist ausschließlich mit ELGA-Zugang und Handy Signatur möglich.

Wer bezahlt das?

Die Grünen Digitalen Zertifikate werden für alle EU-Bürger und Einwohner gratis zur Verfügung stehen und Kosten vom ausstellenden Mitgliedstaat übernommen. Die Infrastruktur welche die Kompatibilität auf EU-Ebene sichert (Gateway), wird von der Kommission finanziert.

Welche Impfstoffe gelten?

Im Rat der EU als auch im EU Parlament war strittig, wie man mit Impfstoffen umgehen soll, die noch nicht von der EU-Arzneimittelagentur EMA zugelassen wurden. Das betrifft etwa Ungarn, wo sowohl das russische Vakzin Sputnik V, als auch das chinesische Sinopharm verimpft werden. 

Hier scheiden sich die Positionen, einige Ländervertreter verlangen es im Rahmen des GDZ, dass einzelne Staaten nach eigenem Ermessen bei Grenzübertritt von Personen mit geimpften aber nicht ausreichend geprüften Vakzinen Nachtests verlangen können. Andere möchten diese Vakzine generell nicht im GDZ haben, um das Gesamtprojekt und die Einheitlichkeit und Nutzbarkeit sowie den Qualitätsanspruch des Systems nicht zu gefährden.
Insgesamt hat die Europäische Union etwa 3 Milliarden Impfstoff-Dosen bestellt. Das entspricht mehr als 6 Dosen pro Einwohner. Emmanuel Macron schätzt, dass etwa 2.5 Milliarden Impfdosen heuer in der EU selbst hergestellt werden und daher kein Bedarf an Sputnik und Sinopharm bestehen wird. Diese Einschätzung teilen natürlich nicht alle und lehnen eine Schlechterstellung chinesischer und russischer Vakzine ab, wie sich zum Beispiel in der Abstimmung des EU Parlaments gezeigt hat.

Welche Tests werden im GDZ akzeptiert?

Um sicherzustellen, dass die in den Bescheinigungen aufgeführten Tests zuverlässig sind, werden nur sogenannte NAAT-Tests (einschließlich RT-PCR-Tests) und Antigen-Schnelltests zugelassen. Die Liste dieser Tests wurde auf der Grundlage der Empfehlung 2021/C 24/01 des Rates erstellt. Selbsttests sind wegen mangelnder EU-weiter Überprüfbarkeit ausgeschlossen.

Wie lange werden die einzelnen Zertifikate im GDZ gültig sein und wer darf sie ausstellen?

Die Gültigkeit der GDZ Bescheinigungen hängt vom aktuellen wissenschaftlichen Wissensstand über die Sicherheit des Impfschutzes ab. Somit kann sich an einzelnen Zertifikaten auch noch etwas ändern - sollte etwa ein Vakzin nicht mehr ausreichend gegen eine neue Virenmutation wirken. Es ist zudem auch noch von erwarteten Forschungsergebnissen abhängig, ob auch überstandene Corona-Infektionen wie ein vollständiger Impfschutz gewertet werden sollen. Darauf basierend vergeben nationale Prüfstellen die Zertifikate entsprechend und können daher fortlaufend angepasst werden.
Jedoch hat die Kommission vorgesehen, dass die Gültigkeit von Bescheinigungen aus anderen Mitgliedstaaten im GDZ nach denselben Regeln akzeptiert werden sollen, wie Bescheinigungen nationaler Zertifikationsstellen. Mit der Verordnung werden auch einige Grundprinzipien eingeführt wie die Festlegung einer maximalen Gültigkeitsdauer von 180 Tagen. In der Regel wird also die 6-monatige Gültigkeit von Impfzentren und im Falle einer Genesung und der Nachweisbarkeit von Antikörpern vom Krankenhaus, Haus- oder Kinderarzt vergeben. Generell entscheiden aber die Staaten selbst darüber, welche Experten oder Institutionen das GDZ ausstellen dürfen.

Wie sieht es mit der Umsetzung aus

Estland ist eine der meist digitalisierten Gesellschaften der Welt, und hat etwa Internetzugang als Grundrecht in der Verfassung verankert. Das Land arbeitet daran, einen flächendeckenden QR Impfpass mit Ende April einzuführen. Beim Betreten etwa eines Fitnessstudios oder Geschäftes ist man als geimpfte Person bevorzugt und weist die App zusammen mit einem Personalausweis vor. Estlands Sozialminister Hanno Pevkur versprach, mit Tag 1 beim EU Impfpass dabei zu sein. 
Italien betreibt bereits zB “Covid-freie” Zugverbindungen, die nur negativ getestete Passagiere befördern. Die Regierung plant diese Testvoraussetzung in gelben Departimenti mit niedrigem Risiko (derzeit 6) auf den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen auszudehnen. Momentan darf man auch ohne Impfausweis zwischen zwei gelb markierten Region reisen. Anders sieht es in rot markierten Hochrisiko-Regionen aus. Hier ist freier Verkehr nur mit “grünem Pass” möglich. Diesen Beleg gibt es momentan nur in Papierform und er wird in einer digitalen Fassung mit QR Code vorbereitet. Der Pass beinhaltet Testergebnisse nicht älter als 48 Stunden, Informationen über Impfung oder Genesung entsprechen dem GDZ.
Frankreich hat die Tous Anti Covid App für Konzerte, contact tracing und etwa für Flüge nach Korsika und exterritoriale Gebiete in Übersee im Einsatz. Der französische Testbetrieb der App wird ab 29. April verlängert und enthält dann zusätzlich Impfnachweise.
Das Konzept Back to Life der Niederlande lässt Menschen an Liveveranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen QR Code mit negativem Testergebnis am gleichen Tag um 8 Uhr in einer App einscannen. Etwa ein Drittel der Niederländer sind mit der ersten Dosis geimpft, Gastgärten von Lokalen durften am 28.April erstmals wieder öffnen.
Dänemark möchte am 21. Mai, zu dem Datum an dem alle Hochrisikogruppen und über 50 Jährige im Land geimpft worden sein sollen, Reisebeschränkungen zurückfahren. Mit dem sogenannten dänischen Coronpas, der Angaben über Impfung, Ansteckung in den letzten 12 Wochen oder Test in den letzten 72 Stunden  enthält, soll man ab 6. Mai nicht nur zum Frisör und andere weniger essentielle Betriebe dürfen, sondern auch in Museen, Theater, Kinos und Restaurants.
Schweden verfolgt einen sehr ähnlichen Zeitplan. Schwedens Minister für digitale Entwicklung Anders Ygeman versicherte, dass es mit einem digitalen Impfzertifikat schnell und einfach sein wird, eine abgeschlossene Impfung nachzuweisen. Die meisten anderen Länder der EU haben ähnliche Programme in Vorbereitung.
Großbritannien hat eine etwa doppelt so hohe Impfrate wie die EU und den nächsten Öffnungsschritt für den 17. Mai angekündigt. Dann dürfen Pubs und Restaurants auch innen bedienen, Kinos und Theater können unter Auflagen öffnen, und Bürgern wird es erlaubt, bis zu fünf andere Personen in Privaträumen zu treffen. Innerstaatliche Reisebechränkungen fallen für England, Schottland, Wales und Nordirland zu etwas versetzten Zeitpunkten im Mai. Über die Einführung eines Impfpasses gab es widersprüchliche Meldungen von Seiten der britischen Regierung, zuletzt aber eine Absage vom britischen Minister für Vakzination Nadhim Zahiwi.
In Österreich soll das GDZ in mehreren Stufen starten. Eigentlich sollte ab Mitte April der digitale Pass für jeden, der getestet ist, eingeführt werden und die bisherigen Testbelege auf Papier auf elektronische Nachweise per QR-Code umgestellt werden. Ziel ist eine einfachere Kontrolle bei Eintrittstests etwa für körpernahe Dienstleistungen und andere Branchen bei künftigen Öffnungsschritten. Zum Schluss sollen entsprechend des Plans für das GDZ auch Genesene und Geimpfte diesen erweiterten digitalen Impfpass bekommen.

Auch wenn das EU Parlament in seiner Endabstimmung den Zeitplan nun etwas verzögert hat, bleiben die Eckbestimmungen im Prinzip bestehen. Gefordert werden Nachbesserungen bei der Gleichstellung nicht Geimpfter in Form von kostenfreien Tests in allen Ländern und eine beschränkte Einsatzdauer des Projekts auf ein Jahr. Ob der EU Impfpass am Ende “Grünes Digitales Zertifikat” oder “Covid-19 Zertifikat der EU” heißen wird, ist nicht wichtig. Es bleibt vielmehr die Frage im Raum stehen, ob die Umsetzung vor den Sommerferien machbar ist.

 

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